1886
Sargans.
oberhalb der andern Mühlen angelegt haben. Die alten Müller beschweren sich nun, daß ihnen durch d^neue Werk Winterszeit das Wasser entzogen und die Fcucrsgefahr vermehrt werde. Die Good crwicdtt»darauf unter Vorweisung eines Modells, daß sie das Wasser 120 Klafter weit durch ein Kctt (Wasserleitungherbeigeführt haben, welches 1 hr- Fuß breiter als die alte Runsc sei, so daß den untern Mühlen kein Wasgentzogen werde; dabei anerbieten sie, bei Wassermangel nur für ihren Hausbrauch, oder den alten Mülb"'um die Hülste Lohn zu mahlen. Die Appcllatcn crwicdern, daß gerade dieses leztcre Anerbieten ihnen d"Kunden abziehe, da ihnen Niemand etwas in einer fremden Mühle zu mahlen gebe, sondern Jedermann lift'llzu dein gehe, der es selbst mahlen könne. Der Landvogt eröffnet hierauf, er habe nach Eingang derstimmen auf Ansuchen der meisten Orte mit einem unbcthciligtcn Müller den Augenschein vorgenommen »»mit diesem gefunden, daß das neue Werk den untern Gewerben nachthcilig sei und es somit beim Alte»verbleiben habe. Unter diesen Umstündeil wird die Sache diesmal bei den Ortsstimmcn belassen, gleich""')aber zu nähcrm Bericht in den Abschied genommen. Absch. 387. oso. — Glarus berichtet, cs
die Gemeinden Mels, Flums, Sargans, Wcißtanncn und Viltcrs wegen Holzhaucns in einem gewissenmit dcil Goodcn unter Vorbehalt der Rechte der regierenden Orte verglichen und die mitrcgicrendcn OrtcErthcilung der Ratification angegangen; da aber diese noch nicht allseitig erfolgt sei, so crjuche cs um Befördertder Antworten. Auf den Bericht hin, daß die Good sich beschweren, wollte man dieselben einvernehmen; ^ist aber aus Ursachen, die der Kanzlei unbekannt sind, unterblieben. Absch. 387. M. — 131.Eröffnung, die Scvclcr und Wartaucr wollen sich nicht zu der auf der lcztcn Jahrrcchnung angeregten gütl^Unterhandlung verstehen, sondern das Recht brauchen, wird erkennt, cs soll der Versuch einer gütlichenglcichung gemacht, erfolglosen Falles aber dem Recht der Lauf gelassen werden. Evangelisch Glarus ißinstruirt, glaubt aber, vaß die Güte erfolglos sei, wenn sich die Scvclcr und Wartauer nicht vorher >einander vergleichen; der Rath von Glarus werde ohne Zweifel seinem Landvogt zu Wartau auch ,sich bei der gütlichen Verhandlung einzufinden. Absch. 397. 1. — 132. (1699). Der abtretendeeröffnet, zwischen der Gemeinde Bcrschis und denen von Grabs walte wegen einer Wcidstrckc ein Streit, ^er nicht gütlich habe vergleichen können; es frage sich nun, wer der Richter sein soll. Da Landa»""''Zwicki nicht mehr Zeit fand, den ihm aufgetragenen Bericht zu erstatten, so blieb die Sache uncrle^Absch. 417. rr. — 133. Richter, Stadtvögte und Nüthc der Herrschaft Maienfcld verlangeneines Arrestes, welchen Paul Sieger von Maienfcld und die Gebrüder Jann von Wartau auf das t" ^Grafschaft Sargans liegende Vermögen der Erben der Verena Kalggebcr (Salzgcber ?) erwirkt haben, d"Sachen vom Gericht in Maienfcld ein Endurtheil gefüllt worden und die Bcschlagsuchcr sich mit ^Unterschrift der Erbschaft cngchlagcn haben. Die Erledigung dieser Angelegenheit wird durch wichtige --
Gcschüftc verhindert. Absch. 417. A'. — ^1706). Auf Antrag des Landvogtcs wird billig bcfundc",die Vormünder alle zwei Jahre Rechnung ablegen und diese durch die Kanzlei verzeichnet werden ßAbsch. 609. z^. — 133. (1707). Der Landvögt berichtet, Franz Good habe den katholischenaufgegeben und sei mit Hinterlassung von ungeführ 60 Gl. Schulden nach Zürich gezogen. Ferner vcrs<,, seine zurükgclasscnc Frau, daß sie 400 Bündncrguldcn in die Ehe gebracht habe, was aber von Goodganz anerkannt werde; auch gehöre der Frau nach dem sargansischcn Erbrecht der dritte Thcil dcS Erha"^"Als man mit ihm in Zürich hierüber geredet, habe er schließlich crwicdert, seine Frau solle zu ihm ko>""^er wolle ihr geben, was ihr gebühre. Unter diesen Umstünden wird der Landvogt sammt dem Landsä)"^beauftragt, hierüber mit den Gesandten von Zürich zu reden, und wenn keine beruhigende Antwort