Sargans. 1877
des contcstirtcn Weinberges läßt man cS bci dem Abschied von 1678 verbleiben, welcher denselben>vcst zueignet. Hinsichtlich dcö GutS Byfang findet man sich zu keiner Entscheidung veranlaßt,
' dcr Landwcibcl sich nicht beschwert und laut Angabc dcö LandschrciberS zwischen ihm und demselben eingeschlossen worden sei; jedoch werden einem künftigen Landwcibcl seine Rechte laut Urbar vorbehalten.La»/ 2n Betreff des voriges Jahr zwischen dem abgetretenen Landvogt, dem
Landwcibcl wegen der Fastnachthenncn entstandene» Streites verbleibt Zug bei dem Urbar.^ 1- 699. ^ sk7k>7). Auf Ansuchen deS abtretenden Landvogtes wird der umgewühlte bcauf-
^ , oerjchicdcne noch ausstehende Bußen einzuziehen, dem abtretenden sein Betreffnis! einzuhändigen, dieiugskostm den Schuldnern anzurechnen und leztcrc wegen Mißachtung der obrigkeitlichen Jntimationen zur^ zu zichcn. Absch. 635. uu.
o. Huldigung der Landvvgte.
Iii. (1681). Landvogt Johann Arnold Hcymann von Obwaldcn legt seine Huldigung ab.^ 6. nn. — s»Z. (1683). Karl Joseph Brandenberg von Zug wird als Landvogt beeidigt. Absch.^ <»>!. (1687). Leonhard Frieß, des Raths von Zürich, wird als Landvogt in Huldigung
^ucerrTips,
^ ">«cn. Absch. 115. 66. — l»4. (1639). Johann Kaspar Meyer von Baldcgg, dcö inncrn Raths zu^9», leistet die Huldigung als Landvvgt. Absch. 156. nun. — 1».'». (169 l). Der Landvogt Johann
H»Il'^ der Mcdicin und deö Raths von Uri, wird beeidigt. Absch. 218. Icle. — t»1». (1693).
(1695). Der neue Landvogt Jakob Bücher, des Raths zu Obwaldcn, wird in Huldigung genommen.
Ii, Joseph Anton Rcding von Bibcrcgg, alt-Sckclmeistcr von Schwyz. Absch. 259. n.
991. (1697). Johann Heinrich Jten, des Raths von Zug, leistet dm Eid als Land-
l'vcu m<.-. ' , - . - > - . , .
von » (^699). Der neu gewählte Landvogt, Paravicin von Paravieini, des Raths
larus, unrd in die Huldigung genommen. Absch. -117. II. — 711. (1791). Landvogt Salomon
^ ^6 dcö Raths von Zürich, wird beeidigt. Absch. -168. ooe. — 71. (1793). Bernhard Meyer, Herr
und des inncrn Raths von Lucern, wird als Landvogt in die Huldigung genommen. Absch. 521. cldcl.
Zie
^ ^ 9>5). Der neu erwählte Landvogt Emanucl Jmhof, des Raths von Uri, wird beeidigt. Absch. 584. gg.Su,'v Johann Leonhard Rcichmuth, des Raths von Schwyz, wird als Landvogt in die Huldigung
^ ^>Ucn. Absch. 635. U. — 74. (1799). Der neue Landvogt, alt-Landammann Beat Jakob Lcuw vonübliche Huldigung. Absch. 691. nn. — 75. (1711). Landvogt Johann Franz^gc» Huldigung genommen. Demselben wird ernstlich aufgcgcbcn, die Untersuchung
z„ " ^eö Attentats auf den englischen Ministcrrcsidcntcn Manning anzuheben, bci den III Bünden Rcquisitorimu. s. w. Absch. 726. evev.
2. Obrigkeitliche Güter, Lehen, Gefälle.
(S. auch unter Lcibcigeuschast; Fall; Abzug).
(>691). Laut Eröffnung dcö LandschrciberS sind die Verhältnisse der alten Mannlehen imgkh.. ^ gehörig enthalten, dagegen aber sollte in Betreff der neuen Mannlehen eine bestimmte Ordnung^0» ^dcn. Eö wird verordnet: wenn der erste Lehcnmann keine männliche Dcsccndcntcn hat, solle dasLandvogt zu Händen der Obrigkeiten und zu beliebiger Verleihung nach Mannlehcnrccht^9>. Absch. 218. mm. — 77. (1699). Beat Kraft, Inhaber einer Lehcnmühlc der regierenden Orte,