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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1877
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Sargans. 1877

des contcstirtcn Weinberges läßt man cS bci dem Abschied von 1678 verbleiben, welcher denselben>vcst zueignet. Hinsichtlich dcö GutS Byfang findet man sich zu keiner Entscheidung veranlaßt,

' dcr Landwcibcl sich nicht beschwert und laut Angabc dcö LandschrciberS zwischen ihm und demselben eingeschlossen worden sei; jedoch werden einem künftigen Landwcibcl seine Rechte laut Urbar vorbehalten.La»/ 2n Betreff des voriges Jahr zwischen dem abgetretenen Landvogt, dem

Landwcibcl wegen der Fastnachthenncn entstandene» Streites verbleibt Zug bei dem Urbar.^ 1- 699. ^ sk7k>7). Auf Ansuchen deS abtretenden Landvogtes wird der umgewühlte bcauf-

^ , oerjchicdcne noch ausstehende Bußen einzuziehen, dem abtretenden sein Betreffnis! einzuhändigen, dieiugskostm den Schuldnern anzurechnen und leztcrc wegen Mißachtung der obrigkeitlichen Jntimationen zur^ zu zichcn. Absch. 635. uu.

o. Huldigung der Landvvgte.

Iii. (1681). Landvogt Johann Arnold Hcymann von Obwaldcn legt seine Huldigung ab.^ 6. nn. s»Z. (1683). Karl Joseph Brandenberg von Zug wird als Landvogt beeidigt. Absch.^ <»>!. (1687). Leonhard Frieß, des Raths von Zürich, wird als Landvogt in Huldigung

^ucerrTips,

^ ">«cn. Absch. 115. 66. l»4. (1639). Johann Kaspar Meyer von Baldcgg, dcö inncrn Raths zu^9», leistet die Huldigung als Landvvgt. Absch. 156. nun. 1».'». (169 l). Der Landvogt Johann

H»Il'^ der Mcdicin und deö Raths von Uri, wird beeidigt. Absch. 218. Icle. t»1». (1693).

(1695). Der neue Landvogt Jakob Bücher, des Raths zu Obwaldcn, wird in Huldigung genommen.

Ii, Joseph Anton Rcding von Bibcrcgg, alt-Sckclmeistcr von Schwyz. Absch. 259. n.

991. (1697). Johann Heinrich Jten, des Raths von Zug, leistet dm Eid als Land-

l'vcu m<.-. ' , - . - > - . , .

von » (^699). Der neu gewählte Landvogt, Paravicin von Paravieini, des Raths

larus, unrd in die Huldigung genommen. Absch. -117. II. 711. (1791). Landvogt Salomon

^ ^6 dcö Raths von Zürich, wird beeidigt. Absch. -168. ooe. 71. (1793). Bernhard Meyer, Herr

und des inncrn Raths von Lucern, wird als Landvogt in die Huldigung genommen. Absch. 521. cldcl.

Zie

^ ^ 9>5). Der neu erwählte Landvogt Emanucl Jmhof, des Raths von Uri, wird beeidigt. Absch. 584. gg.Su,'v Johann Leonhard Rcichmuth, des Raths von Schwyz, wird als Landvogt in die Huldigung

^ ^>Ucn. Absch. 635. U. 74. (1799). Der neue Landvogt, alt-Landammann Beat Jakob Lcuw vonübliche Huldigung. Absch. 691. nn. 75. (1711). Landvogt Johann Franz^gc» Huldigung genommen. Demselben wird ernstlich aufgcgcbcn, die Untersuchung

z " ^ Attentats auf den englischen Ministcrrcsidcntcn Manning anzuheben, bci den III Bünden Rcquisitorimu. s. w. Absch. 726. evev.

2. Obrigkeitliche Güter, Lehen, Gefälle.

(S. auch unter Lcibcigeuschast; Fall; Abzug).

(>691). Laut Eröffnung dcö LandschrciberS sind die Verhältnisse der alten Mannlehen imgkh.. ^ gehörig enthalten, dagegen aber sollte in Betreff der neuen Mannlehen eine bestimmte Ordnung^0» ^dcn. wird verordnet: wenn der erste Lehcnmann keine männliche Dcsccndcntcn hat, solle dasLandvogt zu Händen der Obrigkeiten und zu beliebiger Verleihung nach Mannlehcnrccht^9>. Absch. 218. mm. 77. (1699). Beat Kraft, Inhaber einer Lehcnmühlc der regierenden Orte,