Rheinthal. 1869
llntcrdrükung dieses Übels in Berathung gezogen werden. Da es an Jnstrnctionen mangelt,der Abt von St. Gallen für einmal ersucht, sich genauer zu informiren und Bericht zu erstatten,ich 729. — 2l!kk. (k7l k). Laut Bericht des Abtes wollen die Evangelischen zu Marbach den dortigen^ Mischen das, waS diese zu ihrem Gottesdienste nöthig haben, nicht mehr bezahlen, unter dem Einwand,""ch >uchts und die Katholischen sollen das, was sie mehr bedürfen als die andere Eonfcssion,t>ic ^gcncn Mitteln bestreiten; ebenso werde dem katholischen Pfarrer das Einkommen Hinterhalten undÄck ^"""lMblagc verweigert. Landvogt Marti berichtet hierüber spccicll, die Protcstirendcn beschweren sichbrin ^^chuung, weil die Katholischen in dieselbe einige Sachen aufnehmen, auch Einiges in Rechnungwas dem Vertrage von Rhcincck zuwider sei, und namhafte Sachen allein, ohne Wissen des protestantischen"lWvornehmen. Der Landvogl habe nun schon zum dritten Mal befohlen, daß die RechnungPsz/^ Pwtcstirendcn Recht nach Baden geboten, habe er sie angewiesen, dem katholischen
Gehalt und Alles, was der katholische Gottesdienst erfordere, ehrlich und geziemend auszurichtenstreitige auszustellen. Absch. 726. M.— 2<»l. (k7k2). Landschrcibcr Bcßlcr schreibt, die Kirchcn-^l ^wrdc jährlich nach alter Übung im Beisein der beiden Landammänncr von Inner- und
ch> . des LandvogtciamtS lind der Dclcgirten beider Conscssioilcn der Gemeinde aufgenommen.
^ ^r leztcn Kirchcnrcchnung seien nun mehrere unrichtige und auch ein unspccificirtcr Posten von 2kl Gl.hlch welche sich die Katholischen beschweren. Der Kirchcnpflcger der rcformirtcn Eonfcssion aber
uäherc Auskunft verweigert, als dem Landvogt auch die Herausgabe der Rechnung selbstb»d « Landschrcibcr fragt daher ein, ob nicht befohlen werden solle, daß der Rodel der Einnahmen
Uttst künftig auf der Kanzlei verschrieben, oder doch in Anwesenheit eines jeweiligen Landschrcibcrs
^ svll^ ^lescr Bericht wird dem Abschied einverleibt und dem Landschrcibcr vorderhand geschrieben,
lrgt ^ Rechnung noch einmal abfordern und nicht entsprechenden Falles dieselbe am Tage, wo sie abgc-^wd, durchgehen und dann über den Befund in Baden Bericht geben. Absch. 736. r.
l<». Locales.
(Man sehe auch zu Ergänzung dieser Abtheiluug unter: Justizsacheu, Verhältniß zum Abt von St Gallen;
Kirchliches und GlaubenSsacheu).
lt. Altstätten.
^ (l68l). Statthalter Näf bittet im Namen der Gemeinde Altstättcn um einen Beitrag
errichtete evangelische Schule und an den Unterhalt deS Schulmeisters. Die Gesandten übernehmen,^stcu Obrigkeiten zu empfehlen. Zürich und St. Gallen, welche bereits -kW und 399 Gl. bci-
lassen es dabei bewenden. Absch. 7. ll. — 2<!.!. (k796). Im Namen von Rath undhj Altstättcn bringt k)r. Anton Schachtlcr vor, kraft deS Rorschachcr Berichtes sei die Judikatur
^ ^ Albungen, welche die Rhcinthalcr in Appenzell bcsizen, den Orten Zürich, Lucern, Schwyz und^ ^ worden, welche sie auch in den Vergleichen von 1499, l49l und 1492 rcservirt haben.
Streit entstanden, weil die Landlcutc von Jnncrrhoden wieder das Holzhaurecht in jenemskjx,, ansprechen, von welchem sie durch die erwähnten Verträge ausgekauft und ausgerichtet wordensejy. ^ ^ diesem Streit prätcndirc Appcnzctt-Jnncrrhodcn in Kraft eines Spruches von <665 Richter zu"der halten diesen für unverbindlich, weil ohne ihr Wissen und Beisein erlassen. Sic bitten daher,