1862
Rhcinthcck.
II. Zollwcsen.
a. Zoll zu Fußach.
Art. 202. (1697). Der Landschrciber berichtet in einem Memorial, daß der den regierenden Ortc"zu Fußach, österreichischen Gebiets, zustehende Zoll, welcher sonst von den Schifflcutcn entrichtet worden 1"'durch Urthcil des fcldkirchischcn Obcramtcs hinter dem Rükcn des Landvogtciamtes einzig auf dicjcittgc»Waarcn verlegt worden sei, welche nach der Ausladung über die Staldenbrüke geführt werden, wodurch ^Zoll wesentlich bcnachtheiligt werde. Der Landschrciber erhält die Weisung, das Memorial umständlicheabzufassen und den Gesandtschaften der IV Schirmorte abschriftlich zuzusenden. Zürich wird bevollmächtigdiesfalls an die oberöstcrreichischc Regierung in Innsbruck zu schreiben und noch vor dem Zusammentritt deJahrrcchnungstagsazung eine Antwort zu verlangen. Absch. 353. ä. — 203. Alis den Bericht des La»^vogtcS über die eigenmächtige und nachteilige Veränderung des Zolles zu Fußach von Seite dcS Oberen»^Fcldkirch wird an die obcröstcrrcichische Regierung daö dringende Ansuchen gestellt, das genannte Obcra»^anzuweisen, daß es diesen Zoll wieder in den alten Stand sezc. Absch. 357. — 203. Zürich bcricht^es habe seinem Abgeordneten nach Innsbruck vorsorglich den Auftrag crthcilt, wegen des Zolles zu Fuß^Nachfrage zu halten, worauf beschlossen wird, es soll, sofern während der Tagsazung keine Antwort cingtgein neues Mahnschreiben nach Innsbruck erlassen werden. Absch. 372. g. — 203. (1698). Laut ei»^Schreiben des Landvogtcs an Rathssubstitut Lavatcr in Zürich sollen die zu Fußach ein strenges Verbot v»"Innsbruck erhalten haben, daß kein Schiffmann den Zoll zu Fußach bezahle, sondern daß er den Führte»^an der Staldenbrüke abgelegt werde. Die regierenden Orte finden aber, man müsse sich an den bestehe»^Documcntcn und Tarifen halten; da man aber nicht weiß, wo diese Staldenbrüke sei und wer sie unterhatwird der Landvogt um beförderlichen und umständlichen Bericht ersucht. Absch. 38». g. — 200. Da t""Obcramt Fcldkirch darauf bcharrt, daß der Zoll nicht mehr von den über Wasser, sondern über die Stalltbrükc nach Fußach geführten Waarcn bezahlt werde, was den Documcntcn und Urbanen der regierendenzuwiderlaufe und den Zoll sehr beeinträchtige, so wird der Landschrciber beauftragt, über dieses Vcrhältniß ^geschichtliche Darstellung aufzusczcn und dieselbe mit einem Schreiben an die Regierung in Innsbruck zu rich^Dem später in Baden angekommenen kaiserlichen Gesandten wird dieses Geschäft durch cineu Ausschußbesonders empfohlen, worauf derselbe äußert, er habe aus der Darstellung des Landschreibcrs die Ä»s^gewonnen, das Begehren der Orte sei begründet; daher werde er dasselbe bei der Regierung in Jnuöbr"unterstüzcn. Absch. 387. xx. — 207. Zürich hat mit dem kaiserlichen Gesandten wegen des FußachcU^geredet und von ihm die Antwort erhalten, er habe dem Kammerpräsidenten diesfalls ein Memorial übergebtauf welches er nächstens eine Erwiederung erwarte; der Gesandte zweifle nicht, daß den regierendenwerde entsprochen werden, da daö Recht derselben ganz klar sei. Hierauf wird beschlossen, noch eine Zeit ^zuzuwarten; wenn aber keine Antwort erfolge, bis der Kammerpräsident von Frciburg wieder nach JnuSbü'zurükgckchrt sei, so soll Zürich ein ErinncrungSschrcibcn dorthin erlassen. Sollte aber auch hierauf ^Antwort erfolgen, so wird Zürich dem Kammerpräsidenten durch einen bcsondcrn Boten in Innsbruckein Schreiben überweisen lassen und darin das Gesuch stellen, daß er das Obcramt zu Fcldkirch mit s»"Prätension abweise. Absch. 397. o. — 200. Nach der Mitthcilung Zürichs hat der kaiserliche Gcsa»^auf die Anfrage, was für Bericht auf das wegen des Fußachcrzolls eingegebene Memorial von Juusl'^.eingelangt sei, geantwortet, er habe diesfalls mit dem Präsidenten geredet, welcher sich verwundert Hab» ^