Rhcinthal. 1861
im Ällgcmcincn etwas abgeändert »vcrdcn, da dieser ewige Zug das einzige Mittel sei, die Katholischen
Anlc erhalten, indcin sonst die Bündncr und die Angehörigen der Stadt St. Gallen durch
gung jhrcr Gelder diese Landvogtci völlig an sich erhandeln würden. ES wird daher verabredet, diezu b / ^ ^ nächste Tagsazung dahin zustellen, daß auf dem ewigen Spruchbricf und den Ortöstiinmcnstincs^^^" ^b>ch. 633. j. — (17t)8). Bon Oberst Salzgcbcr »vird in Betreff der Exemtion
schon Hofes Riöcck von dem ewigen Vcrspruchbricf ein Memorial eingegeben, welcher Gegenstand
nicke ^mhrrcchnungstagsazung von 1763 behandelt worden war. Da aber dazumal die meisten Orte
MA waren, ersucht er dieselben, auf nächster Jahrrechnung mit der erforderlichen Instruction zu
4>" "^wichen den Untcrthanen zu intimircn, daß sie ihn bis auf jene Zeit unangefochten belassen.
^ Luccr» und Zug bleiben bei ihrer Erklärung von 1763; Uri, Unterwaldcn, GlaruS und Appcnzell-^'rr)vdu> nehmen es uä rekorgnäum; Schwpz bleibt beim ewigen Vcrspruchbricf und nimmt den Aufschub/^onäum. Die Mehrzahl der Orte null den Zug bis auf die Jahrrcchnungstagsazung einstellen.Ngcn Orte, welche die Sache n«l roloronänin genommen, werden eingeladen, auf die nächste Jahrrechnungs-ißazung instruirt zu erscheinen. Absch. 646. p. — <117. Landammann Püntincr bringt Namens desIchmbers vor, daß das Stift Lindau seine Güter zu Balgach gegen den ihm gehörigen Truttcrhof stimmt'cite ""A Gerichte Thal vertauschen möchte, einzig zu dem Zwckc, um mit den Scinigcn in Kricgs-
, wie schon frühere Male, einen sichern Siz in der benachbarten Eidgenossenschaft zu haben. Beider163^ gleiche Rechte und seien dem ewigen Bcrspruch niemals unterworfen gewesen. Da aber
^ der Verkauf liegender Güter in den gemeinen Vogtcicn in todtc Hand verboten wurde, möchte sowohl^ als die Äbtissin, obschon von Vertauschungcn im Verbot nichts gesagt »verde, vollkommen sicher gehen undc daher um die Bewilligung, daß Äbtissin und Stift Lindau den Truttcrhof zu allen Zeiten mit den. Rechten besizcn möchten, wie bisher die Güter zu Balgach. Dieses Gesuch wird ml i-gsgraneluin^wmincn, Absch, 646. g. — Unter Berufung auf den Abschied vom verflossenen Januar bittet Oberst
^ lgebcr wieder um Exemtion des Hofes Riscck von dem ewigen Bcrspruch für ihn, seine Fran und seinengen Sohn. Da einige Orte darum nicht genugsam instruirt sind, so gibt Salzgcbcr den Gesandten'en ein Memorial mit und bittet um Kcnntnißgabe der daherigcn Resolutionen an den Rathsprocuratorm Z«ch, »dsch, MS,
111. Mavchungcn.
»nd ^ ^ (1761). Appcnzell-Jnncrrhodcn eröffnet, schon seit bald fünfzig Jahren bestehe zwischen ihm
der Landvogtci Rhcinthal ein Marchcnstrcit, indem sich ein Marchstcin nicht mehr vorfinde und andereu»d Appenzell wird ermächtigt, dem Landvogt schriftlich einen Tag anzusczcn und mit ihm
^ wngon ortskundigen Leuten die Märchen zu begehen, den vermißten Stein zu ersezen und die andern) Äothdurst zu erneuern. Absch. 468. lUc. Z1111. (1763). Der Landvogt erhält den Auftrag, denlange pcndentcn Grenzstreit mit Appenzell wo möglich zn Ende zu führen. Absch. 52 l. Zill. (1746).^ Gemeinde St. Margrethcn bittet, die seit längerer Zeit mit Appenzell streitige Landmarch, um dcrenwillenJahren schon viele Kosten erwachsen sind, in Augenschein zu nehmen und definitiv festzu^ ' Der Landvogt wird im Namen der regierenden Orte bevollmächtigt, unter Zuzug von sachkundigen^»»crn ,„jt Allßerrhvden die Grenze nach Recht und dem Inhalt der Marchbricfe zu bestimmen. Wenn^whvdcn die Grenzbcgchung verweigert, oder die eine oder andere Schwierigkeit erwächst, soll er bei den^lncn Orten weitem Befehl einholen. Absch. 71 l.