1856
Rheinthal.
im obern Rheinthal dm Gerichten beiwohnen und das obrigkeitliche Interesse wahrnehnkcn solle; dieses sei »u»wegen der eingeführten Gemcindcrschaft und aus Unachtsamkeit der Amtleute unterlassen worden. Beschlossen'es soll bei dem Vertrag von 1546 und bei der frühern Observanz verbleiben. Absch. 417. ??. — 1<»7. D»der Gesandte des Abtes auf Erledigung des pendentcn Geschäftes wegen der Gcmcinderschaft dringt, dieGesandten von Appenzell aber bereits verreist sind, und der Landschrcibcr aus dem Rhcinthal nicht mit de»erforderlichen Acten versehen ist, indem er die Einladung von Luccrn aus nicht erhalten hat, so wird beschlösse»,der Abt habe seine Beschwerden den regierenden Orlen und dem Landschrcibcr in Schrift kurz mitzutheilc»,der leztcrc aber darüber einen Bericht abzufassen und den Orten behufs Bcrathung der Instruction zu übe»machen. Absch. 417. AM. — tili!. Von Lucern wird berichtet, daß Freiherr von Thum in dortiger St»^auf die Erledigung des Geschäftes wegen der Gemcindcrschaft gedrungen habe. In Folge dessen habe es dieOrte angegangen, ihm ihre Ansichten mitzuthcilcn, sowie den Landschrcibcr angewiesen, mit allen jcncö GeschObetreffenden Acten auf die Jahrrcchnungstagsazung zu kommen. Geantwortet habe einzig Schwyz, so dapnun die übrigen Orte sich ebenfalls erklären sollen. Allgemein findet man, daß die Sache nicht so belasst»werden könne, sondern daß dem Abt zurükcrstattct werden müsse, was er in die Gemcindcrschaft gemorst»habe. Schwyz, Zug und Glarus erklären sich für die ehcvorige Regierung und für Restitution an denDas Geschäft wurde dann vor die allgemeine Session gebracht, wo das Weitere zu sehen ist. Absch. 417. pppst-11it>. (4 700). Da man allgemein einverstanden ist, die rheintalische Gemeinderschaft aufzuheben unv st'liguidircn, auch der Abt seine Spccics facti bereits Lucern und dieses dem Landschrcibcr im Rhcinthal st»Gestaltung eines allfälligcn Gegcnbcfundcs mitgctheilt hat, so wird auf Anstichen der Gesandten des Lst»-ein Mahnschreiben an den Landschreiber erlassen mit der Einladung, seine Vernehmlassung den regierend»'Orten vor der nächsten Tagsazung, oder wenigstens während derselben mitzuthcilcn. Auf den Fall, daß d^Geschäft in Baden nicht erledigt werden könnte, wird von Seite des Abtes die Festsczung einer besondc»'Eonfercnz verlangt, was zur Entscheidung der Obrigkeiten in den Abschied genommen wird. Absch. 438. i. ^17k). Des Landschrcibcrs Memorial über die Communclla wird wohl abgefaßt befunden und verdankt,jenem der Auftrag crthcilt, dasselbe nach vollständiger Bereinigung an alle Orte auszufertigen und gleichtabgehen zu lassen. Dem Wunsche des Abtes um beförderliche Erledigung entsprechend, wird Zürich dem'"mächtigst drei bis vier Wochen nach Empfang des Memorials eine Konferenz der regierenden Orte nachauszuschreiben, um diesen Gegenstand einmal zu beseitigen. Nidwaldcn erklärt sich auch für die Aufhebtder Gcmeindcrschaft, wenn dies auch von den übrigen Orten geschehe. Absch. 446. Ick. — 171. (17»^Der Gesandte des Abtes stellt das Gesuch, es möchte beförderlich eine Eonfercnz angcsezt werden, um ^Anstände in Betreff der Communclla einmal auszutragen. In gleichem Sinne verwendet sich der Abt si^durch ein noch während der Tagsazung eingegangenes Schreiben. Dieses wird dem Abschied beigefügt, vm""sich die Orte darüber um so beförderlicher erklären. Absch. 485. ii. — l72. Da dem Abt in dem Zollst»"mit Appenzell ein Termin gesezt worden, so verlangt der Gesandte desselben, daß auch für die ErledigungCommuncllageschäftcs ein bestimmter Tag angesezt werde. Absch. 562. I,. — 173. (1766). Ein Aussätvon Altstättcn erneuert sein schon auf lcztcr Jahrrechnung gestelltes Gesuch, daß der Abt veranlaßtden Gcrichtsammann Dictschi zu entfernen, was schon aus Martini hätte geschehen sollen. Da Dictschi stauch zu verantworten begehrt, so wird der Landvogt beauftragt, Klage und Verantwortung anzuhörendarüber Recht walten zu lassen. Absch. 623. m. — 174. (1767). Ein Ausschuß der Gemeinde Altst»^und des Hofes Eichbcrg eröffnet, vor einiger Zeit sei der Gcrichtsammann daselbst vom Abt von St. G'»