Rhcinthak. 1845
^»cr auf diesem Vermögen zu erheben, Absch. 681. e. — Ztil. Der Landvogt berichtet, er habe mit einemusivand von 450 Gl, daö auf dem Bauhof befindliche HauS, das der lezt verstorbene Pächter in solchenlaug habe komnicn lassen, daß es nur mit Lebensgefahr weiter bewohnt werden konnte, neu erbauen lassen,a der lczte Pächter nichts hinterlassen habe, an dem er sich für diese Kosten erholen könnte, frägt er ein, woher^ die Mittel zur Bezahlung der Bansummc nehmen sollte, ob er vielleicht befugt sei, 440 Gl, Capital ausa> Urbar, die ihm laut leztcr Rechnung abgelöst worden, dahin zu verwenden. ES wird beschlossen, derandvogt solle lcztcrcs Capital wieder sicher zinstragend anlegen und nach den Mitteln suchen, um die Bau-I e» zu dcken, sofern die regierenden Orte dieselben nicht auf sich nehmen wollen. Da der lezt abgezogenea»dvogt diesen Bauhof »nieder verpachtet und davon eine Steuer bezogen, die Baukosten zu bezahlen aber dengierenden Orten überlassen hat, wird die Sache zu weiterer Beschlußfassung in den Abschied genommen./'Ich- 691, gg. — <4 710). Der abtretende Landvogt verlangt die Vergütung von 612 Gl. und^»ge» Kreuzern, welche er für die Neuerstcllung der durch die großen Wasscrgüssc unbrauchbar gewordenen^e zum Staldcn, unweit der Zollstättc Fußach, aus seiner eigenen Tasche verausgabt hatte. Diese Rechnung'Ard mit Rüksicht auf den Umstand, daß die Landvögtc der Zeit meistens bei ihrem Abgang noch GuthabenlAausfordcrn, und daß der Zoll zu Fußach wenig einträgt, anerkennt und soll aus der vorhandenen Baarschaftgehend in 400 Gl. Capital, das zwar laut lcztjährigcm Beschluß hätte zinstragend angelegt »Verden sollen,/'>d 4o Bußengeld berichtigt werden. Dieser Rechnung Mischen dem alten und den» neuen LandvogtI"Il der Gesandte Hcyi»ann beiwohnen. Schwyz, Glaruö und Appcnzcll-Jnncrrhoden nehmen den Beschluß uck^^üum. Absch. 711. x.— '.II. (17<1). Sckelmcister Konrad Meßmer von Rheineck hatte laut Bericht^ Landvogtes vor einigen Jahren für ein Stük Reben in seinem Gute, die Lehe» von der Obrigkeit waren,^ andere Parccllc Rcbland und 228 Gl. gegeben. Der damalige Landvogt Stadler aber habe dem Ver-einen nach dieses Geld, wovon Meßmer übrigens »och den größern Theil verzinsen müsse, der Obrigkeit nicht^rcchiitt. Meßmer stellt nun daö Gesuch, ihm dieses Stük Reben auf einige Jahre von dem Zehnten zustnic» Wird in den Abschied genommen. Absch. 726. ss.
A. Justizsachcu, Recht und Gericht.
(S. auch Verhältniß zu dem Grafen von Hoheuems und Polizeisachen.)
Art. 1)2. (1681). Der Landvogt begehrt und erhält Weisung, wie er sich bei Ganten, Malefizsachcn^ Consiscationcn mit den obrigkeitlichen Kosten und Bußen der Priorität halber zu benehmen habe.
6. ij. — «i't. Die Einfragc des LandvvgtS, ob es malefizisch sei, »venu Jemand wider de»» Land-^dc» handle oder sich thätlich parteic, wird bejahend beantwortet; doch soll sich der Landschrcibcr beim/^Hofmeister des AbtS von St. Gallen erkundigen, ob nicht etwa andere Abschiede darüber mehr oder anderestäutcrung gebe». Absch. 6. 11. — 114. (1685). Alls Anregung des LandvogtS, wie unbequem eS sei,^ die von Rhcineck keine ordentlichen Jahrgcrichtc haben, erhält derselbe den Auftrag, sich zu erkundigen,'0ii» ^ gehalten »verde, und dann darauf zu trachte», daß jährlich ei» oder zwei ordentliche Gerichte^ ^siihrt »verde». Absch. 79. p>. — 11.°». Landanimann Bachmann von GlaruS macht folgenden dreifachen1. Vor einigen Jahren sei ein im Rhcinthal gelegenes Gut, Schluchcn genannt, auffallSwcisc ihren^ddleutc» zugefallen, und nachdem sie cS bedeutend verbessert, in geringer Schazung zu große»» Schaden^Ikzvgen worden. 2. Ihre Leute haben viel Geld in's Rheinthal geliehen, weil nach dortigem Recht diedreifaches Unterpfand haben sollten; nun scici» aber bereits etliche tausend Gnlden verloren gegangen,