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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1841
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Rhcinthal. 1841

eine Weisung für deren Vollziehung an den Landvogt erlassen und die Exemption von Altstetten aufge-m werde. Von den Orten wird die Handhabung der alten Convention beschlossen und der Landvogt^gefordert, ein Mandat zu erlassen, daß diejenigen, welche diesfalls besondere Freiheiten und OrtSstimmcn^"ltcn haben, ihre Doeumcntc vorweisen. Den Orten wird der Abschied von 1546 zugestellt, damit sie ihrPZürich oder an das Landvogtciamt eingeben können. Absch. 635. mm. -Iii. (1768).wir/ ^ leztjährigen JahrrechnungSabschiedes und auf den Bericht des abtretenden Landvogtcs

Nachfolger befohlen, den GcrichtSaimnann allen Gerichten und namentlich auch den zu Austritten>wvl)nc,r zu lassen, um während dieses Jahres zu eonstatiren, ob diese Maßregel dem obrigkeitlichen Interesse^Mlhaft oder nicht. Absch. 662. mm.

o. Huldigung der Landvögtc.

1^82). Der Landvogt Johann Heinrich Kilchspcrger von Zürich leistet seine Huldigung.Al / (1684). Ebenso der Landvogt Johann Rudolph Dürlcr, des inner» Raths von Lucern.

dcs ' 11- .51. (1686). Huldigung des ncngcwählten LandvogtS Johann Marti» Strauincycr,Raths in Uri. Absch. 11)1. <zo. ,5L» (1688). Der neugewähltc Landvogt Johann BalthasarDcr^ ^bucr und deö Raths von Schwyz, leistet die Huldigung. Absch. 13t). tele. .511. (1696).neue Landvogt Franz Anderhaldcn, gewesener Sckclmcistcr von Obwaldcn, wird in die HuldigungNbsch. 183. t. 54. (1692). Huldigung des neugcwählten Landvogts Riklans Jten, alt-bei/»"" Z'ü). Absch. 246. >»!>. .55. (1694). Der neugewähltc Landvogt, Thomas Stüssi, des Raths^ wird in die Huldigung genommen. Absch. 284. 61>. .51». (1696). Johann Jakob Schüß, des

n ^ ^ Rppcnzcll, leistet die Huldigung als Landvogt. Absch. 335. .57. (1698). Der neue

^ . ... .. . . ...

i»i! Leonhard Werdmüllcr, des Raths in Zürich, wird in die Huldigung genommen. Absch. 387. vv. -Luc' Nämliche geschieht von Landvogt Franz Leonz Meyer, Bauherr und dcS Raths von

in ^6ssch. 446. ZU. (1762). Landvogt Johann Anton Trutmann, deö Raths von Uri, wirdIcs w ^6digung genommen. Absch. 493. 16i. <»<>. (1764). Der Landvogt Joseph Anton Stadler,^ ^ üon Schtvyz, wird in die Huldigung genommen, nachdem er und Landammann Rcding versichert.

^ gewohnte obrigkeitliche Attcstation, welche der Landvogt bei Hause vergessen, vom Rath wirklich cxpcdirtbcw ^ Bedingung gemacht, daß diese Attcstation noch während dieser Tagsaznng

werden soll. Absch. 554. pp. Iii. (1766). Der neugewähltc Landvogt, Franz Lud»» des Raths und gewesener Landschrciber in Obwaldcn, leistet die Huldigung. Absch. 669. oo.

Wvrdx^>geb.

Hky», wndcn soll. Absch. 554. pp. 1 »1. (1766). Der neugewähltc Landvogt, Franz Ludwig

^ü»>, des Raths und gewesener Landschrciber in Obwaldcn, leistet die Huldigung. Absch. 669. oo.

Frei) Der neugewähltc Landvogt, Fidel Zurlaubcn, deS Raths zu Zug und Landshauptmann der

^Ihltc ^ ^ Huldigung genommen. Absch. 662. 00. <»!!. (1716). Huldigung des neugc-^ Landvogts Johann Heinrich Marti, alt-Sekclmcistcr und des Raths zu Glarus. Absch. 711. ev.

cl. Amtshaus des Landvogtes.

lh (1697). Der Landschrciber berichtet, daS AmtShauS in Rheineck sei laut vorgenommener

Zggg ^ baufällig, daß es bei Vermeidung großer Gefahr baldigst rcparirt werden müsse, was etwa

5>rte > bürste. Diese Anzeige wird in den Abschied genommen, damit sich die katholischen regierenden

^lbsch darüber bcrathen und Glarus und Appenzell ihren Befund beförderlich Zürich mittheilcn.

<2. ^ ^(698) Zürich erinnert an die Nothwcndigkcit der Reparaturen am Amtshausc zu