Rhcinthal. 1841
eine Weisung für deren Vollziehung an den Landvogt erlassen und die Exemption von Altstetten aufge-m werde. Von den Orten wird die Handhabung der alten Convention beschlossen und der Landvogt^gefordert, ein Mandat zu erlassen, daß diejenigen, welche diesfalls besondere Freiheiten und OrtSstimmcn^"ltcn haben, ihre Doeumcntc vorweisen. Den Orten wird der Abschied von 1546 zugestellt, damit sie ihrPZürich oder an das Landvogtciamt eingeben können. Absch. 635. mm. — -Iii. (1768).wir/ ^ leztjährigen JahrrechnungSabschiedes und auf den Bericht des abtretenden Landvogtcs
Nachfolger befohlen, den GcrichtSaimnann allen Gerichten und namentlich auch den zu Austritten>wvl)nc,r zu lassen, um während dieses Jahres zu eonstatiren, ob diese Maßregel dem obrigkeitlichen Interesse^Mlhaft oder nicht. Absch. 662. mm.
o. Huldigung der Landvögtc.
1^82). Der Landvogt Johann Heinrich Kilchspcrger von Zürich leistet seine Huldigung.Al / (1684). Ebenso der Landvogt Johann Rudolph Dürlcr, des inner» Raths von Lucern.
dcs ' 11- — .51. (1686). Huldigung des ncngcwählten LandvogtS Johann Marti» Strauincycr,Raths in Uri. Absch. 11)1. <zo. — ,5L» (1688). Der neugewähltc Landvogt Johann BalthasarDcr^ ^bucr und deö Raths von Schwyz, leistet die Huldigung. Absch. 13t). tele. — .511. (1696).neue Landvogt Franz Anderhaldcn, gewesener Sckclmcistcr von Obwaldcn, wird in die HuldigungNbsch. 183. t. — 54. (1692). Huldigung des neugcwählten Landvogts Riklans Jten, alt-bei/»"" Z'ü). Absch. 246. >»!>. — .55. (1694). Der neugewähltc Landvogt, Thomas Stüssi, des Raths^ wird in die Huldigung genommen. Absch. 284. 61>.— .51». (1696). Johann Jakob Schüß, des
n ^ ^ Rppcnzcll, leistet die Huldigung als Landvogt. Absch. 335. — .57. (1698). Der neue
^ . ... .. . . ...
i»i! Leonhard Werdmüllcr, des Raths in Zürich, wird in die Huldigung genommen. Absch. 387. vv. -Luc' Nämliche geschieht von Landvogt Franz Leonz Meyer, Bauherr und dcS Raths von
in ^6ssch. 446. — ZU. (1762). Landvogt Johann Anton Trutmann, deö Raths von Uri, wirdIcs w ^6digung genommen. Absch. 493. 16i. — <»<>. (1764). Der Landvogt Joseph Anton Stadler,^ ^ üon Schtvyz, wird in die Huldigung genommen, nachdem er und Landammann Rcding versichert.
^ gewohnte obrigkeitliche Attcstation, welche der Landvogt bei Hause vergessen, vom Rath wirklich cxpcdirtbcw ^ Bedingung gemacht, daß diese Attcstation noch während dieser Tagsaznng
werden soll. Absch. 554. pp. — Iii. (1766). Der neugewähltc Landvogt, Franz Lud»» des Raths und gewesener Landschrciber in Obwaldcn, leistet die Huldigung. Absch. 669. oo.
Wvrdx^>geb.
Hky», wndcn soll. Absch. 554. pp. — 1 »1. (1766). Der neugewähltc Landvogt, Franz Ludwig
^ü»>, des Raths und gewesener Landschrciber in Obwaldcn, leistet die Huldigung. Absch. 669. oo.
Frei) Der neugewähltc Landvogt, Fidel Zurlaubcn, deS Raths zu Zug und Landshauptmann der
^Ihltc ^ ^ Huldigung genommen. Absch. 662. 00. — <»!!. (1716). Huldigung des neugc-^ Landvogts Johann Heinrich Marti, alt-Sekclmcistcr und des Raths zu Glarus. Absch. 711. ev.
cl. Amtshaus des Landvogtes.
lh„ (1697). Der Landschrciber berichtet, daS AmtShauS in Rheineck sei laut vorgenommener
Zggg ^ baufällig, daß es bei Vermeidung großer Gefahr baldigst rcparirt werden müsse, was etwa
5>rte > bürste. Diese Anzeige wird in den Abschied genommen, damit sich die katholischen regierenden
^lbsch darüber bcrathen und Glarus und Appenzell ihren Befund beförderlich Zürich mittheilcn.
<2. ^ ^(698) Zürich erinnert an die Nothwcndigkcit der Reparaturen am Amtshausc zu