Thurgau. 1833
"lldcrgcriffcu worden; man wünsche von ihm zu vernehmen, wie die Wicdcraufbauung derselben dem Land-sncdu, zuwider sein könnte. Absch. 34. o. — 755. Zürich berichtet, daß die Äbtissin, von den V katholischen^ cu crmuntcrt, die vor ungefähr vierzig Jahren geschlissene Capelle zu Utwyl wieder aufzubauen beabsichtige.
"^gen vs sowohl bei der Äbtissin als bei Luccrn Gegenvorstellungen gemacht. Diese Schritte werden1k»ehmigt und alle gütlichen Mittel anzuwenden beschlossen, um diesen unnöthigcn Bau und die Beeinträchtigung^ ovangelsichen Gottesdienstes daselbst zu verhindern, Absch. 35. 6. — 7511. (1683). Da die Gcgcn-"stUlungcn Zürichs keinen Nachweis einer Unverträglichkeit mit dem Landfrieden geleistet und das Dispositions-^ )t der katholischen Orte rüksichtlich der Wicderaufbauung der St. Adelhcidcncapcllc in weitläufiger geschichtlicher^orterung dargcthan worden ist, wird der fragliche Bau bewilligt und dem Landvogt geschrieben, der Äbtissin^ ^fälligem Widerstand die Hand zu reichen. In besonder»! Schreiben wird jedoch der Äbtissin zur Über-'st empfohlen, ob es nicht besser wäre, entweder neben der neuen Capelle ein Haus zu erbauen, wo sie^ chicn Ordensschwestern bei Bcsuchung der Capelle Einkehr nehmen könnte, oder aber einfach nur ein-HU z>, errichten und darin eine „feine" Hauscapcllc anzubringen. Absch. 36. 3.— 757. Lucern replicirth Zürichs Einwendungen gegen den Wiederaufbau der Capelle zu Utwyl. Es wird aber gutbcfunden,^unpijchcac Nachricht aufzusuchen, jedoch ohne Bcrlezung der habenden Instructionen, was namentlich vonSchwyz und Untcrwaldcn dem Abschied beizusczen begehrt wurde. Dann soll auf künftige badischcs)rrechuungstagsazung über diesen Gegenstand instruirt werden. Absch. 38. e. 753. Zürich widcrsczt) Um beabsichtigten Wiederaufbau der St. Adelhcidcncapcllc zu Utwyl, es könnte denn, wie behauptet,^Ug'u werden, daß diese Capelle eine vom Kloster Münstcrlingcn abhängende Filiale sei. Die katholischen^ versprechen, daß dieses von Lucern aus denen von Zürich nächstens werde dargcthan werden. Der. Zustand wird mithin in den Abschied genommen. Absch. 39. ää. — 753. Die evangelischen Orte)p Wiederaufbau der Capelle alle gütlichen und den evangelischen Utwylcrn unnachtheiligen
zul^ ergreifen. Absch. 59. i. — 7113. Auf die Anfrage von Schwyz, wie es mit dem Capcllcnbau^ wyl swh^ der Bericht crthcilt, daß dieses Geschäft durü) andere'wichtige seit einiger Zeit ungeäfcrte verbleiben müssen. Indessen lasse die Äbtissin die Bcwcisthümcr sammeln, daß die fragliche Capelle einevon Münsterlingen gewesen und dieses Gotteshaus die Collatur gehabt habe, worüber dann nächstensZ gültig werde entschieden werden können. Absch. 63. li. — 71»1. (1683). Da laut Bericht sich die
getraue genugsam zu bescheinigen, daß die Capelle zu Utwyl jederzeit eine Filiale von Münstcrlingcn^Ustu, Capellen gestanden, von denen die eine nach Sommcri gehört, und daß Münstcrlingcn
^Uibcr die Mitcollatur gehabt, wird beschlossen, von der Fortsczung dieses Geschäftes nicht abzulassen, sondernerster Zusammenkunst der regierenden Orte diese guten Gründe geltend zu machen und auf die Ausführung^ ^pellcnbaucs zu dringen. Absch. 65. i. — 71,2. Die katholischen Orte finden daS Begehren der^ ^siii betreffend die Wicdcrcrbauung der Filialcapcllc zu Utwyl begründet, weil sie durch einen Brief desuidvvgt Joseph Arnberg von Schwyz von 1526, durch einen Rcvcrö des Hans Erhard Crzli» von Zürichlly' endlich durch ein Schreiben von Zürich vom 19. September 1638 nachgewiesen, daß diese
"Äcrcapclle eine von Münstcrlingcn abhängige Filiale sei. Zürich beschwert sich, daß ihm diese Briefe^ ^»t lcztjährigcm Abschied zur Prüfung mitgctheilt worden seien, und verlangt davon Abschriften in denbei nächster Zusammenkunft darüber entscheiden zu können. Absch. 67. kd. — 71i3. Wegen'^gcls an Instruction von Seite Zürichs und einiger anderer Orte wird der Entscheid wegen der Capcllcn-künftige Jahrrcchnung verschoben. Absch. 73. n. — 711-3. (1685). Allgemein spricht man sich
239