1832
Thurgau.
727» Wcitcrc Erörterung der katholische» Orte. Absch. 552. 5. — 728—738. Über das NcukirchcrgcsckMs. man Absch. 554. dkd, ess, ktl. — 731. Separatberathung des Ncukircherhandcls durch die evangelische»Orte. Absch. 555. p. — 732—743» (August 1704 bis 17(16.) Wcitcrc Verhandlungen der Tagsaz»»ßund der Sessionen der katholischen und evangelischen Orte in der gleichen Streitfrage. (S. Absch. 558 kl566 n; 562 n; 563 n; 564 n, i, I<; 565 n, ck; 569 e; 571 n; 574 n, s, 1; 575 Ii; 577 5; 578 », ä,i580 e; 583 », ä; 584 o, nu; 589 cl; 590 5; 591 o; 592 i; 593 e; 597 <z; 603 5; 610 b.)
n. Kickenbach.
Art» 748. (1696). Die evangelische Gemeinde Kickenbach und Egclshofcn pctitionirt um eine Beistcriüan die Kosten der Erweiterung ihrer Kirche. Ein Antrag auf einen Beitrag von 200 Rcichsthalcrn n'irdempfehlend in de» Abschied genommen. Absch. 336. A. — 747. Von dem Dankschreiben der Gemein^Rickenbach für die an ihren Kirchcnbau verabreichten 200 Reichsthalcr wird Kcnntniß genommen. Absch. 346. -748. (1698). Der evangelischen Gemeinde Kickenbach wird auf Genehmigung der Obrigkeiten an ih»Kirchcnbauschuld von 800 Gl. nach der fünförtigcn Scala ein Beitrag von 200 Rcichsthalcrn ausgcworst»Absch. 381. i.
0. UtWyl.
Art. 748. (1681). Über das Verlangen der Äbtissin zu Münsterlingcn betreffend den Wiederaus^»'der Kirche zu Utwyl soll an der künftigen Vörtischcn Confcrcnz verhandelt werden. Absch. I .e. — 738. ^Landvogt soll laut thurgauischcm Abschied vom 24. November 1644 der Äbtissin zu Münstcrliugcn bei ilffüvorhabenden Wiederherstellung der übel zugerichteten (St. Adelheiden-) Kirche zu Utwyl Schuz und Sä)»»'geben. Absch. 2. 4. — 73t. (1682). Der Sccretär des Klosters Münsterlingcn bittet, daß die reformir»»Thurgaucr, welche die Materialien der von ihnen ruinirten Capelle zu Utwyl fortgeführt und an ih»eigene Kirche verbaut haben, angehalten werden, als Ersaz an den Neubau besagter Capelle Beiträgtzu leisten und daS vertragene Glöklcin wieder zu rcstituircn. Dieses Gesuch wird behufs Instruction ^die bevorstehende Confcrcnz in Luccrn in den Abschied genommen. Absch. 36. 5. — 732. In Betü»des vom Kloster Münsterlingcn eingegebenen Memorials, über die 1642 zu Utwyl gcwaltthätig abgebroch^St. Avelhcidcncapcllc, behalten sich die V katholischen Orte vor, in den Abschieden nachzuschlagen, »»^Erklärung der Geneigtheit dem Kloster nach befindenden Dingen vcrhilflich zu sein. Absch. 37. 1'. ^7.33. Um den Wiederaufbau der St. Adclhcidcncapcllc zu Utwyl zu fördern, wird dem Landvogt gcschricl'^daß er sich hierüber gründlich informirc, der Äbtissin zu ihrem Vorhaben Hand biete und auf den Fall,sich Jemand widcrsezen wollte, den Orten Bericht erstatte. Absch. 40. p. — 754. Die Äbtissin bittet »^Bestätigung dessen, was die katholischen Orte in Betreff der Wicdcraufbauung der schon bei fünfhundert»»^fünfzig Jahren vor 1644 bestanden sein sollenden St. Adclhcidcncapelle zu Utwyl zum Thcil schon beschloßund dem Landvogt im Thurgau diesfalls zugeschrieben haben. Dagegen wurde in einem von ZürichLuccrn gerichteten Schreiben begehrt, daß dieser unnöthige Bau um gemeiner Ruhe und des Landfricl»»'willen von der Äbtissin aufgegeben werden »röchle. Darüber wurde von den Orten, die hierüber inst»^waren, die Bestätigung der frühern Beschlüsse wiederum ausgesprochen; die nicht instruirtcn werden angcwi«Ä"'ihren Entschluß Luccrn mitzuthcilcn. Inzwischen können die Abschiede dieser Capelle wegen aufgesuchtZürich aber ist freundlich zu antworten, diese Capelle sei von den unkatholischen Untcrthancn frcvc»^