1830
Thurgau.
I. Manncnbach.
Art. 711n. (1684). Eine Anregung des Landschreibcrs, für die vielen katholischen Haushaltungen Z»Manncnbach die früher vorhandene Filialpfründc dort wieder herzustellen, wird in den Abschied genommen r»^Luccrn beauftragt, im Namcir der beteiligten katholischen Orte beim Bischof die nöthigc Unterstüzung nachzusuchc»Absch. 74. /. — 712. (1685). Auf der nächsten Tagsazung in Baden soll dahin gearbeitet werden, dirin Abgang gekommene katholische Caplanei zu Manncnbach, wofür laut Spccificativn gcnügliche Mittel vor-Händen sind, wieder herzustellen. Absch. 78. o. — 713. In Betreff der Caplanei Manncnbach wird bcrichtcbdaß lcztcs Jahr ein Mißverstand obgewaltet habe, indem nicht die Capelle, sondern das Pfrundeinkommcn dllCaplanei und damit auch die katholische Rcligionsübung in Abgang gekommen sei. Der Landschrcibcr will'daher beauftragt, dieses Pfrundeinkommcn mit bestem Fleiß wieder zusammenzusuchen. Absch. 79 . 883.714. Weiteres in Betreff der Caplanei Manncnbach siehe Artikel 687. — 715. (1691). Da dllBischof an die Erbauung eines Pfarrhauses zu Manncnbach nichts beitragen will und die Einkünfte bllPfarrei doch mit seinem Wissen vcrthcilt worden sind, so wird dieser Gegenstand in den Abschied genommenAbsch. 218. sss. — 711». (1692). Die von Manncnbach stellen in einem wchmüthigcn Memorial v»r,wie sie für ihre fünfzehn Haushaltungen mit scchszig Seelen zu keinem katholischen Priester kommen könne»,
und bitten um nachdrüklichc Unterstüzung. Da der Bischof, als Collator, troz wiederholter Vorstellungen M '
nicht weiter aussprechen wollte, als die von Manncnbach sollten ihre Pfarreinkünftc an die Aufbesserung büPfründe zu Stcckborn verwenden und in ihrer Gemeinde einen katholischen Schulmeister anstellen, so wird c>»nochmaliges dringendes Schreiben an den Bischof und auf den Fall der Erfolglosigkeit desselben im Weiter»beschlossen, dieses Pfrundeinkommcn zu Händen zu ziehen und unvcrwcilt selbst einen Priester einzusczc»Die Unterstüzung des Gesuches beim Bischof übernimmt der Nuntius auf dicsfälligcs Begehren mit allllBereitwilligkeit. Absch. 238. ä. — 717. Der Bischof läßt durch einen Abgeordneten seine Geneigt!)^eröffnen, die katholische Pfründe in Manncnbach wieder in den Stand zu sczen, wenn die Mittel hiczu gcfuiidr»werden können. Die Amtleute, hierüber einvernommen, erklären, daß das erforderliche Pfrundeinkommcn >»"beidseitiger obrigkeitlicher Hilfe wohl wiederum zur Hand zu bringen wäre. Zu diesem Zwckc werden b"alten Schriften und Urbanen gesammelt, um nach reiflicher Sichtung und Erforschung derselben, sowieeingenommenen Kundschaften gründlich auf Restitution dringen zu können. Hierauf wird der Bischof ersuch''auf einen von ihm anzusczcndcn und dem Obcramt im Thurgau anzuzeigenden Tag Jemand nach Mannen^zu schikcn, um die Sache zu fördern. Absch. 240.111. — 711!. (1699). Schwyz erwähnt, der zu Manncnbachgcsezte Kaplan habe ein jährliches Einkommen von 100 Thalcrn, laut erhaltenem Berichte aber gebühr"seiner Pfründe noch mehr, was gegenwärtig in Händen des Stiftes Constanz liege; die von Manncnbachhaben daher in Schwyz daö Gesuch gestellt, es möchte ihnen zur Wahrung ihrer Interessen ein Aetuari»^bewilligt werden, wofür sie den Redner Rudolph Rvggcr vorschlagen. Die hierüber einvernommenen Amtlc»"berichten, daß sie auf einer mit den bischöflich-constanzischcn Abgeordneten gehaltenen Confcrcnz an derder alten Urbanen kein größeres Pfrundvermögen haben finden können, als 160 Gl. und 3 Mütt KcriU»'Dann habe der Bischof noch Etwas, was man aber nicht werde für die Pfründe in Anspruch nehmen, indc»'er gesagt, daß diese Caplanei laut vorhandener päpstlicher Bulle für seinen Tisch gestiftet sei und daß er b"'Orten schon mehr willfahrt habe als er schuldig gewesen wäre. Dessenungeachtet wird denen von Mannenddcr Actuarius bewilligt, und den Amtleuten empfohlen, ihm möglichst behilflich zu sein. Absch. 417. ^