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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1828
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Thurgau.

obliege. Diese Mittheilung wird dem alt-Landschrcibcr verdankt und ihm und dem Landvogt die Fortsczungder Unterhandlung empfohlen. Absch. 188. u. «99. (1691). Schwyz regt abermals an, daß zu Gachnangdas Pfarrhaus erstellt und der Altar in der Kirche eingerichtet werde, damit die Katholischen ihren Gottesdienst halten können. Darüber wird aber kein Beschluß gefaßt. Absch. 213. nn. (»97. Laut Berichldes Landvogts will der Bischof an die Erbauung des Pfarrhauses zu Gachnang nichts beitragen, unter dc»>Vorwand, als hätten die katholischen Orte dem dortigen Prädicantcn vor einiger Zeit den Zehnten zuerkanntWird in den Abschied genommen. Absch. 218. M. «93. (1692). Um das Geschäft wegen der schlecht^Wohnung des Pfarrers zu Gachnang nicht erliegen zu lassen, wird beschlossen, die bezüglichen Acten zusammen'zuziehen, um darüber auf der Jahrrechnungstagsazung Beschlüsse zu fassen. Absch. 238. g. «99. Wegc"Erbauung des Pfarrhauses zu Gachnang wird, da beim Bischof nichts ausgerichtet werden konnte, de»Gesandten von Luccrn ein Memorial übergeben, um mit dem Nuntius darüber das Nöthige zu conferireN-Absch. 249.. 799, Wegen des Pfarrhauses zu Gachnang wird auch mit demjenigen bischöflich^Abgeordneten confcrirt, welcher wegen Mannenbach unterhandelt hatte. Derselbe macht viel Entschuldigung^der Zehnten sei dem Prädicantcn überlassen worden, vielleicht wissen die Amtleute etwas Mchrercs.dahcrigcs Ansuchen reichen diese über den Gegenstand ein Memorial ein, welches dann weitere Unterhandln»!?mit dem Nuntius veranlaßt. Absch. 24t). mium. 791. (1693). Da keine Mittel vorhanden sind, de»'Pfarrer zu Gachnang eine Wohnung zu erbauen, wird nach Einsicht des Bcstallungöbricfes von 1613 g»^befunden, den Pfarrer vier bis fünf Jahre mit einem andern Bcncficium zu belehnen, die Pfarrei inzwisch^gegen eine leidliche Compctcnz durch die Capucincr versehen zu lassen und das ersparte Pfrundeinkommcn ^den Pfarrhausbau aufzubewahren. Ferner wird gutbcfundcn, den Bischof ersuchen zu lassen, das Kaplaneihofin Mannenbach in wohnlichen Stand zu sczcn. Auf diese schriftlichen durch einen Expressen übcrbrach^!Vorschläge erwicdcrt der Bischof, daß er mit der Verschung der Pfarrei Gachnang durch die Capuciifeinverstanden sei, dem Pfarrer aber wegen Mangel an Pfründen nicht zu einem andern Bcncficium vcrhilfl^sein könne; an die Caplaneiwohnung zu Mannenbach werde er eine Beisteuer geben, die seinen Eifer für ^katholische Religion beurkunden soll, wie sehr er auch unter dem Kriege gelitten. Hierauf wird der Landowbeauftragt, selbst oder durch einen Bevollmächtigten mit dem Bischof nochmals angelegentlich zu sprechen »fihn zu vermögen zu suchen, daß er dem Pfarrer von Gachnang zu einer andern Pfründe verhelfe. Absch. 259. v9''792. Der Bischof antwortet auf das früher an ihn erlassene Schreiben, daß er gegenwärtig zu GunstenPfarrers zu Gachnang über keine ledige Pfründe zu verfügen habe; man möchte ihm also anzeigen, wie ^Sachen zu helfen sei. Es wird nun der Landschreiber des Thurgaus beauftragt, sich persönlich zum Bischtzu verfügen und ihm die Ansichten der Orte zu eröffnen. Hicvon wird demselben vorläufig Anzeige gemochtAbsch. 265. g. 793. Gemäß dem Bericht des Landschrcibcr Reding über seine Verrichtung beim Bischtund beim Abt von Einsiedel,! ist nun vereinbart, daß dem katholischen Pfarrer von Gachnang das Benefici^zu Eschenz übertragen und die Einkünfte der katholischen Pfarrpfründe zu Gachnang inzwischen zur Bild»^cincö Fondcs für Erbauung eines Pfarrhauses verwendet werden sollen, mit Ausnahme von 59 Gl., wcl^den Capucincrn zu Frauenfcld für die Besorgung der katholischen Pfarrpfründc vergütet werden sollen. ^dem Bezug uud der Verwaltung des Pfrundcinkommens zu Gachnang wird inzwischen das thurgauis^Obcramt beauftragt. Dem Bischof und dem Abt von Einsiedel,! werden ihre Verwendungen schrist^verdankt. Absch. 269. ä.