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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1827
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Thurgau. 1827

^'rchmgut erweitert und daö Bcinhauö, als katholisches Zeichen, wcggcschlissen habein Absch. 79. rir.Vom Bischof geht auf die durch einen Expressen an ihn gestellte Frage, ob er sich zur Abtretung des^tronatsrechts an daö Stift Einsiedel» entschließen könne, und auf daö Gesuch, daß die Eaplanei Mannenbachü'icdcr möchte hergestellt und mit einem besonder» Priester versehen werden, die Antwort ein, daß seine mitklingnauischcn Geschäft betrauten Abgeordneten diesfalls instruirt seien. Diese eröffnen dann, das Pat^»atsrccht zu Gachnang gehöre dem Gotteshaus Reichenau und könne der Bischof, obgleich Herr der Reichenau,^»gclbcn nichts alicnircn. Der Zehnten sei mit Genehmigung der regierenden Orte dem Prädieanten übcr-k'siseil worden. Wenn auch Herr von Beroldingcn für seine Bequemlichkeit beim Schloß Gachnang eine'Pelle gebaut, so habe dadurch der katholischen Gemeinde an ihren Rechten zur Pfarrkirche nichts vergebenwerden können. Die Eaplanei Mannenbach werde er wieder mit einem Priester versehen, für dessen Sustentativn^ das Einkommen der nahen und seit vielen Jahren öde stehenden Capelle zu Triboltingen verwendete werde.^Pgen erwarte er, daß die obrigkeitliche Hand das Einkommen zu Mannenbach und namentlich den Zehntenb'lcdcr lebendig machen werde. DieS wird in den Abschied genommen. Absch. 92. dl». <Ut1t. (1686).^'e Angelegenheit wegen der Pfarrei Gachnang und der Eaplanei zu Mannenbach wird auf die badische^gsazung verschoben. Absch. 95. i. <»31). Die katholischen Amtleute berichten, daß der Pfarrer zu Gachnangkeine besondere Wohnung habe, sondern sich bei einem Bauern aufhalten »lüsse, der Weib und Kinder'd>d »ur cjm Stllbc habe, ferner daß vor dem Hochwürdigcn daS ewige Licht fehle und daß zu Mannenbachkein Caplan cingcsczt sei. Hierüber wird beschlossen, den Bischof von Eonstanz eindringlich um Abhilfe^ ^suchen. Absch. Kit. M. <»1)<). (1687). Über den schlechten Zustand der katholischen Pfarrpfründc^ Gachnang soll nach Baden instruirt werden. Luccrn übernimmt, die Verwendung des Nuntiuö in dieser^Gelegenheit in Anspruch zu nehmen. Absch. 113. F. EIN. (1688). Da sich der Pfarrer zu Gachnangimmer ohne priestcrlichc Wohnung befindet, so wird nochmals dringend an den Bischof geschrieben, als"llator dem Pfarrer eine angemessene Wohnung zu erstellen oder das Patronatsrccht dem Abt von Einsiedcln^»treten, mit der Androhung, wenn während dieses Jahres dem Begehren nicht entsprochen werde, müßten^ katholische» regierenden Orte darauf dringen, daß der Landvogt die reichcnauischen Gefälle zur Leistung^uigx, Collator obliege, einziehe. Absch. 136. ppp. <»1)2. Der Bischof berichtet, er »volle

M dos Pfarrhauses zu Gachnang und der Pfründe zu Mannenbach Rath schaffen und beabsichtige deswegen^ Konferenz zu halten. ES wird ihm unter Kcnntnißgabc an den Landvogt erwiedert, daß dieser sammt den^'Reuten beauftragt sei, an dieser Eonfcrenz Thcil zu nehmen. Absch. 139. na. <»113. (1689). Laut,^cht des Landvogts hat der neuerwählte Bischof von Constanz versprochen, nach erhaltener Confirmation^sichtlich dcS Pfarrhauses zu Gachnang den Wünschen der Orte zu entsprechen. Absch. 156. III.(1696). Der abgetretene Landschrcibcr des Thurgau's wird bevollmächtigt und ersucht, mit dem Bischof.^ll zu unterhandeln, damit die Katholischen zu Mannenbach einen eigenen Priester erhalten und dem^hvlischcn Pfarrer zu Gachnang eine rechte Wohnung verschafft werde. Absch. 183. nn. <»1)5« Alt-Land!k'cr Reding berichtet, der Bischof, mit dem er wegen Mannenbach und Gachnang geredet, habe sichIchuldigt, daß er gegenwärtig mit der Aufnahme der Huldigung sthr beschäftigt sei; nachher werde er sich^ die Sache insormircn lind thun, was man ihm zumuthen könne. Soviel er bemerkte, beabsichtige der^Ps, aus einem Thcil der Einkünfte der Eaplanei Mannenbach die Pfarrpfründc in Stcckbvrn aufzubessern^ a» crstcrcö Ort einen katholischen Schulmeister zu sezcn. Was Gachnang betreffe, gehen »ach seinem^lrhalwn deS Bischofs Gedanken dahin, daß die Erstellung der Pfarrwohnung dem Inhaber dcS Zehntens