Thurgau. 1823
leiten bestritten werden können. Hierüber soll den regierenden Orten ein ordentlich verfaßtes Memorial""Ugcthcilt werden, ^bsch. 31.^.— <!<!<;. (1683). Auf den abermaligen Anzug in gleicher Angelegenheitcin^,"" Zudringliches Schreiben an den Bischof erlassen, damit er den Zchnthcrrcn in dortiger Gegend jährlichGewisses auflege, um die neue Pfründe zu gründen. Sollten sich andere Schwierigkeiten erheben, so^dc» bic katholischen Orte laut Landfrieden das Ihrige thnn. Absch. 49. nrmm. — <»(»7. (1694). DieFlüchen Pfarrgcnosscn zu Altcrswylcn berichten, nachdem die Katholischen daselbst vor einiger Zeit abgc-u»d ^^u die Ncugläubigcn den Altar hinweggcthan; zwar stehe noch der Altarstok, auch sei das Sacrariumdie Sacristci noch im alten Stande; da sich in der Folge die Katholischen wieder auf 59 Personen"u,rt haben, bitten sie, daß ihnen ihre Pfarrkirche wieder geöffnet werde; ihre Collatorcn, das Domstift^sstanz und das Kloster Münsterlingen haben ihnen Beschaffung eines Altares sammt Zubehör und Vcrsehungwöchentlichen Gottesdienstes durch einen Seelsorger zugesichert; da die Ncugläubigcn zu Mammern und anUder» Orten, wo sie in geringer Zahl seien, ihre Prädicanten auch haben, so hoffen sie eine gleiche dem^ inedcn gemäße Vergünstigung. In der Bcrathung hierüber wird bemerkt, laut dem badischcn Abschiede<692, welcher lcztcs Jahr wieder bestätigt worden, müsse dem Begehren um einen katholischen Priester^hprvchcn werden. Da sich ferner zeigt, daß auch das Kloster Kreuzlingcn an der Collatur betheiligt sei,werden die Kirchgcnvssen angewiesen, auch dieses um einen Beitrag zu ersuchen. Absch. 284. ääcl. —^ (1695). Die Katholischen zu Altcrswylcn, wo das Domstift Constanz Eollator ist, pctitionircn^»mls um Einführung des katholischen Gottesdienstes. Da aber aus dem Bericht deö Landvogtes hervor-^t, daß dort seit der Religionsändcrung die katholische Rcligionsübung ganz untcrdrükt gewesen und davonu anderes Zeichen mehr vorhanden sei, als der gemauerte Altarstok, so wird besser befunden, diesen Gcgcn-^ Erledigung dcS Wartaucrgcschäftcs zu verschiebe». Absch. 296. cl. — <»<;;>. Es wird in^ " Abschssy genommen, ob man in Altcrswylcn die Einsczung eines Priesters unternehmen, den EvangelischenPen des Friedens wegen irgendwo die Einsczung eines Prädicanten zugestehen wolle. (S. Absch. 319. o.) —
(1696). Ein Autrag Uri's, daß zu Altcrswylcn ein katholischer Priester cingesczt werden mochte,^'>rd gegenwärtig als unzcitig befunden. Absch. 339. m.
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gegenwärtig als unzeitig befunden. Al
o. Dießen Hofen.
^ Art. <i7l. (1694). Da Dicßcnhofen bisher alle zwei Jahre dem Landvogt in Anwesenheit zweiersandten von Schaffhauscn zu Händen der IX Orte die Huldigung abgelegt hat und dadurch den Obrig-^ei, große Kosten erwuchsen, so wird beantragt, daß der Schultheiß von Dicßcnhofen bei Antritt seineswies oder alle zwei Jahre sich auf die nächste Tagsazung in Baden verfüge und daselbst huldige, wobeiw>» die Stadt auf jeden Sessel einen Ducaten bezalücn solle. Dieser Aulrag wird zwckmäßig befunden, aus" "Ugel an Instruction aber in den Abschied genommen. Absch. 284. o. — <»72. In Folge der jüngsthinBaden der Stadt Dicßcnhofen zuerkannten Bcfugniß, die landfricdlichcn Fehler abzustrafen, ist von SeiteLandvogtciamtcs ein Memorial, und von Seite Dicßcnhofenö ein Gegenmcmorial erschienen. Da in dieser^"chc das Hauptaugenmerk darauf zu richten ist, daß die Anwendung der Stimmenmehrheit nicht gefährdet^dc, so wird dem Abschied ein Auszug über das geschichtliche und rechtliche Vcrhältniß DicßcnhofenS zu. " das Thurgau regierenden Orten beigelegt. Daraus geht namentlich hervor, daß auf der badischcn Tag-'Bu»g von 1622 die Abstrafung der landfriedlichen Fehler zu Dicßcnhofen dein Lairdvogt zuerkannt wordenIm Bcsondcrn wird nun beschlossen, von den Dicßcnhofcrn einen Ausweis zu verlangen, daß und wie