1818
Thurga».
Ausfertigung zur Genehmigung werde eingesendet werden. Es wird beschlossen, dieses Schreibe», sowie dieActen des Landvogts und Landschreibcrs den Orten zu fernerer Disposition zu stellen. Von den beiden lcztcr»gingen aber die erwarteten Acten nicht ein. Absch. 521. vvv. — <»211. Wegen des Haushaltes im KlostäParadies, welcher noch keineswegs in einem befriedigenden Zustande ist, wird beschlossen, die vorhandene»Acten zu näherer Untersuchung auf die nächste Tagsazung einzubringen, die Haushaltungsordnung fcstzusezc»und auch zu vollziehen. Absch. 535. p. — <»211. (17t)4). Der Verwalter bringt vor, daS Kloster hallan Oberst von Bcroldingcn von dem AuSkauf zweier seiner Töchter noch 2382 ^/s Gl. Capital und seit 16^die Zinse zu fordern; im Weitem bestehen mit Dießcnhofcn einige Differenzen, die zwar verglichen worve»seien, wovon es aber das Vergleichsinstrument nicht erhalten könne, so daß sich die Anstände vermehre»Hierüber wird von den katholischen regierenden Orten Rath und Hilfe verlangt. In erstercr Beziehung willdem Kloster angerathen, in Uri rechtlich auf das Muttergut dieser Töchter zu greifen, da die Aussteuer a>lldem Muttcrgut hätte geleistet werden sollen. Rüksichtlich des zweiten Punktes wird der Untcrvogt von Bade»beauftragt, des Gotteshauses Documentc und Gründe zu untersuchen, die Einreden deren von Dießcnhofcn Z»erforschen und darüber den Orten einen Bericht zu erstatten, damit dann die nöthige Weisung crthcilt werde»könne. Endlich wird er auch beauftragt, zu untersuchen, ob der von Landvogt Schmid und Landschrcill»Rcding scl. gemachten Verordnung im Kloster nachgelebt worden sei, ob die Rechnungen auf Erfordern ddOrte können vorgelegt werden, und wenn nicht, für die Erstellung derselben Weisung zu crtheilcn. Absch554. üi. — <».'!«. (17t19). Äbtissin und Convcnt stellen das Gesuch, an die Stelle des verstorbenen M»Walters, Franz Hermann, den Johann Balthasar Sax von Dicßenhofen, der Willens ist, sein einziges i^dreizehn Jahre altes Töchtcrchen später in das Kloster eintreten zu lassen, zu bestätigen. Das Gesuch willin den Abschied genommen. Absch. 704. o. — <»!l. (17l tl). Zug macht aufmerksam, daß das Klosterdie Stelle seines verstorbenen Verwalters einen neuen aus Dicßenhofen gcsczt habe; es cxistire aber »'»Bertrag, der bestimme, daß die Verwalter aus den V katholischen Orten genommen werden müssen, gcgllwelchen Ausschluß katholisch Glarus aber sofort Verwahrung einlegt. Die übrigen Orte haben dem gcg»»'wärtigcn Verwalter, der tüchtig sei, die Ortsstimmcn gegeben und wissen von einem derartigen Vertrage nich^wohl aber von einer Bestimmung, daß die Klöster keine fremden, sondern eidgenössische Verwalter haben solle»Absch. 7l1. /x. — <1112. Katholisch GlaruS verlangt, daß der jczigc Verwalter, der als solcher bereiteinige Ortsstimmcn erhalten haben solle, sich auch bei ihm um eine solche anmelde. Es wird jedoch berichtigdaß dieser Verwalter nicht mittelst Ortsstimmcn, sondern auf Empfehlung auf einer Confcrcnz zu Luccllgewählt und daraufhin von den Gesandten zu Baden beeidigt worden ist. Absch. 726. «so.
ll. Rheinau.
Art. <».!.'!. <1682). Dem neuen Prälaten, Basilius Jtcn von Ägcri, wird Namens der regieren^Orte ein Schirmbricf crthcilt und von demselben hiefür die gebührende Erkenntlichkeit gemäß der lezth^gemachten Ordnung abgestattet. Absch. 31. — <»11-1. (1694). Dem Gotteshaus Rheinau, dessen ^Reich liegende, auf mehrere tausend Stüke sich belaufende Gefälle an Bodenzins und Kcrnengültcn Niederzellsworden sind, werden Jntcrccssionsschrcibcn an alle gutfindcndcn Orte bewilligt, mit der Androhung, ^wenn dem Gotteshaus das Scinigc Hinterhalten werde, man ihm mit andern Mitteln vcrhilflich sein wäll'Absch. 276. i.