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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1817
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Thurgau. 1817

'"cht darunter leide, cin WirthShauS zu errichten, u»> die vielen unnüzen Gäste auf eigene Kosten dorthin zu^kwciscn, und sodann einen Thcil der Güter dcs Klosters zu verpachten. Absch. 410. iiii. <>22. (1791).

^ öas Kloster in seinen zerrütteten öconvinischen Umständen die Aussteuern der aufgenommenen Convcntualinenu»i verwenden muß, tvird beantragt, von Baden aus eine zweifache Gesandtschaft abzuordnen,

"nc genaue Untersuchung der Economic vorzunchmen. Jitzwischcu soll in den Arten nachgesehen werden,für Befugnisse diesfalls den Orten zustehen. Absch. 458. e. <>21. Laut Bericht soll die Schuldcn-. . Klosters 19,999 Gulden betragen. Man hält daher cin ernstcS Einschreiten für nöthig undim nächsten Jahrrcchnuugötagsazung den Landvogt von Baden und den Landschrcibcr Bcftlcr

Innthal dorthin z» verordnen, um eine Grundrechnung aufzunehmen. Ebenso findet man nöthig, daßn> dcn Überlauf fremder geistlicher und weltlicher Gäste eine Verordnung gemacht und auch ein Thcil derabcr^s werde. Als aber berichtet worden, daß schon Verpachtungen stattgefunden haben, die Güter

^ ^schlechter! worden seien, daß sie das Klostcr wieder an sich habe ziehen müssen, wird der Gegenstandvoii^^^ Erdaucrung in den Abschied genommen. Katholisch GlaruS äußert hiebet den Wunsch, daß ihm"solchen auf den luccrnischcn Eonfcrcnzcn zu verhandelnden Sache» beim Ausschreiben jcwcilcu Kcnntniß^ 3k cn Absch. 459. mm. <>24. Über den Haushalt des Klosters wird berichtet, seit 1683, wo

Guld getilgt worden waren, seien an Aussteuern, abgelösten Eapitalicn und Tischgcldern 31,821

ml ^"gegangen und ohne irgend welche Anlage wieder verausgabt worden; die leztc Jahrrechnung weiseseien^ Rükjchlag von 2989 Gl., zu deren Tilgung nur etwa 199 Mütt Kernen z» 6 Gl. vorhandenkeine, Zwckmäßigcn ökonomischen Vorschriften des Provincials und der gute Willen des Verwalters

Mcttct^^" ^sKg gehabt haben, so liege es in der Pflicht der Orte, dieses aus der Hand der UnkatholischenGut ^'"ich >n ökonomischer Beziehung zu wahren. Gemäß dem auf der lcztcn Tagsazung abgefaßtenbkgebn/" »öthig befunden, daß während der nächsten Jahrrcchnung zwei Herren sich in's Klostcr

zur kincn Haushaltsplan entwerfen und ihr Gutachten den regierenden katholischen Orten in Baden

in's Berathung vorlegen. Absch. 465. v. <>25. Als die auf lcztcr Tagsazung beschlossene Mission

ihm » Sprache kam, läßt Landammann Püntincr von Uri, der jüngst im besagten Kloster war, eine

aus e""' Bcrwaltcr übcrgcbenc Schrift verlesen, worin ein Plan über bessere Einrichtung des Hauswesensalt-ft ^ kommt nun in die Frage, ob man sich damit begnügen, oder ob die bezeichneten Herren,

aus ' Balthasar und der Landschrcibcr deS Rheinthals, gleichwohl dorthin reisen sollen. Lcztcres wird1 y.^^^knen Gründen für nöthig erachtet; da man zudem vernommen hat, der Provincial werde amii, m ^ reisen, wird der Wunsch ausgesprochen, daß diese Mission auf gleiche Zeit angetreten und

ünrd^^^^ ^ks Provincials ausgeführt werde. Absch. 468. üäää. <i2ii. (1792). Dem Klostcrder», ^"^chk Weisung crthcilt, den Zudrang fremder Gäste, »vodurch besonders der öconomischc Zerfalldeg ^ möglichst abzuwehrcil. Im Weitem wird dem Landvogt von Baden und dem Landschrcibcriazui, örr Allftrag gegeben, die Haushaltung des Klosters zu untersuchen und auf die nächste Tag-

^vttesl erstatten. Absch. 493. ggg. <>27. (1793). Um über den Haushalt des

^kch»u gehörige Einsicht zll erhalten, wird die Äbtissin eingeladen, den Verwalter mit der lcztcn Jahr-Verm'^ Baden zu schikcn. Darauf geht von Seite der Äbtissin der schriftliche Bericht cin, als derZoster ^ Baden verreisen wollen, sei von Seite der Stadt Dicßenhofcn, mit welcher das

Bcick« ^krcit stehe, eine Confcrcnz nach Schlatt angesczt worden, auf welche der Verwalter nebst demHkr abgeordnet, und wo denn auch cin günstiger Vergleich besprochen worden sei, welcher nach gehöriger

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