1816
Thurgau.
Klostcrverwalter gewesen war, diesem zu gestatten, sich vor den Schirmorten über diejenigen Ausstreuungenzu verantworten, welche der Beichtiger des Klosters gemacht habe. Nachdem derselbe seine Verantwortungzur völligen Befriedigung der Orte gemacht und unter diesen Umständen nicht auf Fortscznng des Dienstesgedrungen hatte, wird die Anstellung Utingcrs auf den l. October bestätigt, dem alten Verwalter aber füreine andere Anstellung gute Empfehlung zugesichert. Zugleich wird beschlossen, daß künftig der Verwalterseine Rechnung einem jeweiligen katholischen Landvogt oder obrigkeitlichen Beamten ablegen und diese darüberden Schirmortcn in Baden Bericht erstatten sollen. Absch, 218. nana.. — (1692). Die Äbtissi»
bcktagt sich, daß die von Dicßcnhofcn alle Frevel abzustrafen prätcndiren, welche außer den Mauern ihresKlosters in ihren Gütern und Hölzern vorfallen, während doch ihr das Strafrecht gebühre. Dem Landvogtwird aufgetragen, sich näher zu erkundigen und jeden Theil bei seinen Rechten zu schirmen; die Stadt DießemHofen dagegen wird aufgefordert, ihr prätendirtes Recht zu „erscheinen". Absch. 249. rrr. — <115. (1694sDer neue Verwalter zu Paradies, Johann Franz Hermann, wird in Eid genommen. Absch. 284. eee.<i1<». (1695). Lucern wird empfohlen, bei dem neuen Provincial oder dem Provincialcapitcl darauf Zsdringen, daß im Kloster Paradies, dessen schlechte Hconomie bekannt sei, rüksichtlich der häufigen Besuche vo»Ordensgästcn und der überflüssigen Anstellung zweier Beichtväter Abhilfe geschaffen werde. Absch. 395. A.<117. (1697). 1. Da der Verwalter Hermann mit dem Kloster wegen seines Dienstes und dessen Aufkündungin Zcrwürfniß gerathcn ist, so wird dem Landvogt anempfohlen, eincstheils beim Kloster auszuwirken, daßes den Verwalter für das noch rcstircndc halbe Jahr behalte, andcrntheils diesem zuzusprechen, daß er düVorsteherin und dem Convcnt mit Respect begegne und seinen Dienst getreu verrichte. 2. Der in Originalaufgewiesene Brief um das Fischcrcirccht des Klosters im Mühlcbach wird in Kräften erkennt. Absch. 379. 1. ^KIL. (1698). Laut Bericht hat der Verwalter die Entlassung genommen und es werde die Verwaltungnun vom Beichtiger versehen, worüber aber im Kloster die Ansichten verschieden seien. Die Äbtissin wirdnun um Kcnntnißgabe angegangen, was sie rüksichtlich der Vcrwaltcrstellc beabsichtige, indem sich die katholisch^regierenden Orte ihre zwekmäßige Verfügung vorbehalten. Absch. 387. naan. — Klil. Die Äbtissin erwievcüauf das auf der lezten Jahrrcchnungstagsazung an sie erlassene Schreiben, daß ihr Beichtiger das Hauswcstdgut besorge, wenn das Kloster auch viele Schulden habe; man sei aber geneigt, wieder einen Verwalter anzs'nehmen, wenn sich eine taugliche Person zeige. Hierauf wird geantwortet, der große SchuldcnstandKlosters (8—9999 Gl.) verlange dringend die Anstellung eines Verwalters; sie solle daher beförderlich ci»ckaus den Schirmortcn wählen und auf die erste Zusammenkunft derselben zur Beeidigung vorstellen. Absch491. v«z. — <»2«. (1699). Peter Steinkopf, welcher auf Vorschlag der Äbtissin als Verwalter gcwäh^und beeidigt wird, berichtet, das Kloster sei stark verschuldet, es habe wenig Einnahmen an Geld; diese bestehtmeistens in Frucht und Wein, so daß die Aussteuern zur Bezahlung der Zinse verwendet werden müssenhiczu nicht einmal hinreichen. Wie die Orte selbst vor der Wahl des Verwalters den langen und kostspielig^Aufenthalt des ProvincialS im Kloster gerügt hatten, so beschwert sich nun auch der Verwalter überZudrang fremder Gäste, welche Frucht und Wein unnüz verzehren und wünscht, es möchte im bisherVerwalter benüztcn Haus eine Wirthschaft eingerichtet werden, indem sich leicht machen lasse, daß weder ^Klosterfrauen in's Wirthshaus noch die Gäste in's Kloster schauen können. Dieses Ansuchen wird in ^Abschied genommen und dem Verwalter angezeigt, daß er über den beabsichtigten Bau ein Memorial inAbschied eingebe. Lcztcrcs ging indessen nicht ein. Absch. 417. llllllll. — <»21. (1799). Die Äbtissinan ihre frühere eigene Anregung erinnert, innerhalb ihren Mauern an einem Orte, wo die Ruhe des Convc>^