Thurgau. 1811
bchorhcrrn allzeit noch cin Jahr hcimdicnen sollen, womil das Stift Bischofzcll selbst einverstanden ist undi) bereit erklärt, diese Sache dem Bischof noch zu befürworten. Absch. 736. n.
e. Fischingen.
Alt. k»N7. (1685). Das Gesuch dcS AbtcS von Fischingcn um Schild und Fenster in sein neu^bautcs Chor rvird in den Abschied genommen. Absch. 92. Ie. — (1688). Dem ncuerwählten
^ atcn wird auf Erstattung des gewohnten Schirmgcldcö (25 Kronen auf jeden Herrn und 2 Kronen aufKden Diener) ein neuer Schirmbricf crthcilt. Absch. l3<). eo. — t<693). Der Abt läßt vorbringen,
^ Bischof von Konstanz habe ihm unlängst seinen Anthcil an dem Amt Tanncgg, welches aus drei Höfen"i Thurgau und dem Hof Mosnang im Toggcnburg besteht, käuflich abgetreten; obschon nun der Hof Mos-^>"g „iit den drei im Thurgau liegenden Höfen nur Ein Ganzes ausmache, so prätcndirc doch der Abt von- Gallen, denselben unter dem Titel ämuinii torritorialis durch Zugrccht von dem Ganzen „abzuschrcnßcn"." nach dem vom Landvogt an Lueern erstatteten Bericht eine solche Prätension im Thurgau ohne ExcmpclUnrd der Abt von St. Gallen freundlich ersucht, von seinem Vorhaben abzustehen. Schwyz behält sich^^"^chttich dieses Schreibens Lucern seine Erklärung einzugeben. Absch. 258. Ie. — Der Bericht
^ Fischingcn, daß der zwischen ihm und dem Abt von St. Gallen gcwaltctc Zugrcchtstreit wegen
^ Hofes MoSnang zu beidseitiger Zufriedenheit beigelegt sei, wird verdankt und dem erster» zu seinem Kauf^chmals gratnlirt. Absch. 259. I>l>I>li. — kill. (1697). Vom Landvogt und dem Abt von Fischingenr berichtet, der Hof MoSnang erhebe gegen den Verkauf des Amtes Tanncgg von Seite dcS Bischofs anigMgcn Einsprache, indem der Bischof durch Privilegium von 1499 versprochen habe, gedachten Hof widersi" Willen nie zu veräußern oder zu vcrsczcn. Nachdem aber der fragliche Kauf in den Kanzleien vonk und Toggenburg gefertigt, dem Abt von den MoSnangcrn gehuldigt und zum Antritt seiner Regierung
Wvünscht, und daö KaufSobjcct seither vom Käufer beworben worden ist, und die Judicatur über das" Tannegg sowohl als über Fischingcn den regierenden Orten zusteht, so wird dem Abt von St. GallenKleben, er möchte die Moönangcr zur Beruhigung leiten. Das gleiche Gesuch wird auch au die Gcsandcn^ Abtes mündlich gestellt. Absch. 351. f. — 511L. (1796). Der Abt berichtet, daß er unter einigen^ Ken in ;ci»cn Gerichten verschiedene Güter und Wohnungen gekauft, welche sonst in zürcherische HändeAi e Kärcn. Da cr sie den Katholischen zu Lehen gegeben habe, wolle Zürich sie in Kraft eines badischenAle ^ ziehen. Von einem solchen Abschied wisse cr aber nichts; dagegen habe cr sich auf den
l )icd von 1642 verlassen, welcher den Gcrichtöhcrrcn cin solches Zug- und Kaufrecht zugebe, wenn keineloci, sich darum anmelden. Er bittet daher um Zustimmung zu diesen Käufen und stellt vor,
' "ach dem fraglichen Abschied von 1695 verfahren werden könnte, so würden die meisten Güter inKm in zürcherische Hände fallen und die rein katholische Pfarrei Au einen Prädicanten erhalten. Wegen'gcliider Instruction wird der Gegenstand in den Abschied genommen. Absch. 699. nun.
4. Fraucnfcld. (Capucincr).
^ (1693). Auf Genehmigung der Obrigkeiten wird von den katholischen regierenden Orten
bier"^ ^"^91 ""d Solothurn den Eapucinern zu Fraucnfcld an die Reparatur ihres Klosters auf drei bisJahre je ein jährlicher Beitrag von 5 Gl. zugesichert, welcher den Orten bei der Rechnung in AbzugN"cht werden kann. Absch. 265. p. — 5i>4. (1694). Auf das Gesuch der Eapuciner um einen Beitrag