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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1806
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1806

Thurgau.

sich, daß der Bischof von Constanz in einer Zuschrift mit empfindlichen Worten einen wohlbekannten Chorherr«von Bischofzell beschuldige, über das dortige Collegiatstift den regierenden OrtenUngleiches" refcrirt zuhaben, und ihn daher mit gebührender.Ahndung bedrohe. Da dieser Chorherr aber nichts gethan, als dieschlechte Verwaltung des Mischen Amtmanns, woran den katholischen Orten doch wahrlich viel gelegen sei»muß, vergangenen October zur Anzeige zu bringen, und nichts Unrichtiges referirt hat, verlangt Uri, daßdem Bischof der wahre Sachverhalt berichtet werde, damit der betreffende Chorherr sich dessen nicht zu entgeltenhabe. Dies wird roksronäurn genommen. Absch. 347. o. 500» Nidwalden behauptet, daß ihmschon zur Zeit der Resignation des Chorherrn Cysat von Lucern die Wahl eines Chorherrn nach Bischofzellzugestanden wäre, während dann wieder ein Lucerner bezeichnet worden sei; der Vertrag von 168l) bestimmeüberdies, daß keiner resigniren dürfe; Nidwalden erwarte also, daß man ihm werde Recht widerfahren lasse».Die übrigen Orte finden, dieser Vorwurf sei ungegründet, da für die Besezung der Chorherrenstellcn zweiKehrordnungen bestehen, die eine in den Monaten der Orte, und die andere in denjenigen des Kapitels.Laut der erstem Kehrordnung sei Chorherr Cysat, laut der leztcrn Chorherr Bachmann gewählt worden, wasdem Vertrag von 1686 und dem Abschied von 1693 vollkommen entspreche. Luccrn insbesondere rügt dieunwahre Ausstreuung, als sei das Unterwalden zustehende Wahlrecht um eine Summe Geldes an Lucer»verkauft worden, und läßt den schriftlichen Widerruf des Priesters Johann Kaspar Achcrmann vom 29. Märzabhin, der dieses Gerücht öffentlich verbreitet hatte, verlesen, wovon im Abschied zur künftigen Nachricht Notizgenommen wird. Absch. 355. ä. 507. (1706). Aus den Bericht Luccrns, daß das Stift Bischofzcll,welches sonst schon sehr verschuldet sei, ein thcucres Haus zu kaufen im Begriffe stehe, wird beschlossen, das-selbe vom fraglichen Kaufe abzumahnen, mit dem gleichzeitigen Verlangen, die Stiftsrechnungcn zur Einsichtzu geben, damit man demselben mit Rath an die Hand gehen könne. Als Mittel, dem Stifte wieder aufzu-helfen, wird namentlich die Erweiterung der Carcnzjahre genannt, wofür man der päpstlichen Bewilligungsicher zu sein glaubt. Absch. 438. in. 500. Auf das Schreiben, worin der Ankauf des Blarcrischc»Hofes init Häuschen und Stadel mißrathen worden war, antwortet das Stift unter»! 25. Juni, den Consentder Schirmortc vorbehalten, halte es den fraglichen Kauf für nüzlich, weil 1. der besagte Hof an seine Frei-höfe anstoße, 2. derselbe sonst in calvinische Hände gerathen würde und 3. durch Gegentausch die Mittelerschwungen werden könnten. Dabei wird besonders hervorgehoben, daß der Ankauf nicht für den Amtmann,sondern für das Stift selbst beabsichtigt »verde. Gleichzeitig wird vorgelegt ein Schreiben des Bischofs vonConstanz, worin er den Erlaß der Schirmorte als einen Eingriff in sein Ordinariatsrecht taxirt, unter Anführung,daß er den beabsichtigten Kauf genehmigt habe. Anläßlich wird berichtet, daß der erwähnte Gcgentausch dreiHäuschen betreffe, welche von katholischen Leuten bewohnt werden, und daß dieselben dann unfehlbar i»unkatholische Hände kommen. Da man von den Rechten der Orte gegenüber dem Stift keine genaue Kenntnißhat, so wird das thurgauische Oberamt ersucht, in» Archiv Frauenfeld darüber Untersuchung zu pflegen, von'Blarerischen Hof und den zu vertauschenden drei Häuschen den Augenschein einzunehmen nnd Lucern de»Befund mitzutheilen. In gleicher Weise wird Lucern mit Nachforschungen in seinem Archiv beauftragt u»dersucht, je nach den» Ergebniß eine Antwort an das Stift und den Bischof zu concipircn und den Orte»sammt den maßgebenden Materialien mitzutheilen. Schließlich wird in den Abschied genommen, das Stifldahin anzuhalten, daß es aus den regierenden Orten einen tauglichen Amtmann annehme. Absch. 440. lllllll». j50!». Auf den Bericht des Stiftes Bischofzell, daß der Ankauf dcS Malerischen Hofes ihm vorteilhaft fl>und durch Auötauschung einiger baufälliger Häuser ohne erhebliche Auslagen zu Stande gebracht »verde» köm»-