z Hurgau. 1799
>25. Ucbcr dcn Propst zu Werdbücl wird geklagt, daß cr ftltcn oder nic Kindcrlehrc halte, scinc Schulden"'cht bezahle und keine Obrigkeit anerkennen wolle als die Nuntiatur. Der Landvogt erhält dcn Auftrag,über das Verhalten desselben ein Memorial abznfaßen und Luccrn zu übcrschikcn, damit dieses nach BefindenSache beim Nuntius Abhilfe verlangen könne. Absch. 156. 000. — 521». (1691). Ein Eommissional-Machtcn über verschiedene Anstände im Thurgau, namentlich die Verwahrung des Kirchcnarchivs zu Wcngi,Vergitterung der Altäre zu Bußnang und Wengi, die Einsczung eines Taufstcincs an lczterm Ort, daskesselest» zu Affeltrangen alle vierzehn Tage, das Halten evangelischer Predigten und namentlich der Leichenrcdcn zu Braunau, die Haltung der Feiertage in Erchcnwyl und die Erziehung eines Findelkindes zu Eschenztreffend, wird in den Abschied genommen. Absch. 216. x. — 527. Zürich eröffnet folgende Beschwerdengcgm Eingriffe der Katholischen in die Rechte der Evangelischen: 1. Der Priester zu Wcngi habe ohne Bör-nchen der Evangelischen in der dortigen Kirche zwei Altäre vergittert »nd im Bcinhans einen Altar aufgerichtet;überdies seien die Gcwahrsamcn der Kirchcnladc »ach Tobel transportirt worden. 2. Zu Bußnang habe derGüster versucht, einen neuen Altar in die Kirche zu sczen, und der Sage'nach sollte auch der Chor vergittertwerden; ferner habe der Priester dcn Leichnam eines Katholiken auf dem Friedhof der Evangelischen bcigcsczt,""b man wolle dcn Prädicanten daselbst anhalten, sein Pfrundcinkommen gegen bisherige Übung in Tobelabzuholen. 3. Bis in's Jahr 1666 habe der Priester zu Tobel jährlich nur fünf Mal in der Kirche zu^ffcltrangcn Messe gelesen; seit der damaligen Thcilung dcS Kirchcnfonds sei monatlich einmal Messe gelesenworden, der dermaligc Priester thuc dies aber alle vierzehn oder acht Tage. Hinwieder verwehre man ind" Kirche zu Braunau, welche vor Jahren von beiden RcligionSgenosscn reparirt und mit einer Mauer""'geben worden sei, dcn Evangelischen das Abhalten von Lcichcnprcdigtcn. 4. Arme Leute, welche an Fcicr-^gen auf dem Kopf Mehl auö der Mühle getragen, seien gebüßt worden, während Andern gegen ein StükFeldes unnöthigc Arbeiten erlaubt worden seien. 5. Einer evangelischen Frau zu Eschenz, welche ein armeS"'slein erzogen, sei dasselbe vom katholischen Landvogt weggenommen worden. Ein evangelischer KnabeEgnach, der bei Katholischen gedient, sei von seiner Mutter aus Rcligionsbesorgniß abgeholt worden;^'ü' auf dem Weg habe man ihr denselben mit Gewalt entrissen und nach McrSburg gebracht. 6. Unterandvogt Blumer haben zwei evangelische Roggwylcr geklagt, daß die Katholischen die Feiertage der EvangelischenVerträgen zuwider nicht feiern. Darauf haben die Katholischen zu Baden einen Rcceß erwirkt, daß sie^ Feiertage der Evangelischen nicht halten müssen. Nun habe der gegenwärtige Landvogt die zwei evangelischen"ggwylcr citirt und ihnen 51) Gl. Kosten gemacht. 7. Von einem zu Bußnang verstorbenen Prädicantenrn die Katholischen dcn Abzug und der Landvogt trachte, auf dieser Tagsazung einen Executionsbcfchl^ ^wirken, während die Prädicanten, als umlnilulmü, solchen nicht schuldig seien. Da diese Neuerungen" Verträgen von 1632 und 1656 zuwider seien, so müssen solche abgestellt, oder das eidgenössische Rechtüüucht werden. Hierüber wird von dcn evangelischen Orlen beschlossen, zuerst die wichtigen vaterländischenSchäfte z» erledigen und dann alle gütliche» Mittel zur Abhilfe zu versuchen. Auf den Fall der Erfolg-. lgkcit versprechen alle Orte ihre kräftige Hilfe. Absch. 214. e. — 52it. Wegen Abstrafung der Feiertags^ ' K in den stift st. gallischen Herrschaften läßt man es bei dem alten Herkommen verbleiben, gemäß welchem^ Wißungen von Seite des Landvogtcs in dcn Abschieden gutgeheißen worden sind. Vorbehalten bleibt,Gottlicbcn durch authentische Documcntc etwas Anderes nachweisen könne. In Bezug auf das MahlenFücrtagcn wird der Landvogt ermächtigt, solches dcn Müllern nach Umständen, wie z. B. bei Wassermangel" Winter oder Sommer zu erlauben; jedoch soll dafür keine Gebühr bezogen werden. Absch. 218. co. —