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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1788
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1788

Thurgau,

aber die Gesandten von Schaffhausen schon verreist sind, wird von dortiger Obrigkeit Bericht an die Orteverlangt, Absch. 417. 66. 4<»4. Es werden die Schreiben des Bischofs von Constanz und der StadtSt, Gallen verlesen, worin über den Zollbezug des Abtes von St. Gallen zu Landquatt und die von daherrührende Paßspcrrung Beschwerde geführt wird. Wie aus der lezten Jahrrcchnungstagsazung wird dem Bischofund der Stadt St, Gallen dringend empfohlen, sich mit der Gegenpartei zu vergleiche« zu trachten. Absch, -127, g>

Ii. Fremde Zölle. Anstände mit Constanz u, s. w.

Art. 4<»5. (1681), Verhandlungen mit Constanz wegen Steigerung der Zölle für Kölsch und anderezum Hausbrauch nöthigc Sachen. (S. Absch, l<>, 6.) 4<»<i. (1682). Eine schriftliche Beschwerde derKölschwebcr im obern Thurgau gegen die Stadt Constanz über widerrechtliche Hemmung dieses Gewerbeswird in den Abschied genommen, damit darüber instruirt und diesen Leuten geholfen werden könne, Absch, 31. /. --41,7. (1684). Auf geführte Beschwerde erhält der Landvogt die Weisung, der Stadt Stein den ferner»Bezug eines Zolls von zehn Kreuzern von den dort auf eidgenössischem Gebiet vorbeireisendcn Juden z»untersagen. Absch. 71, b. 4<»i!. Da Constanz entgegen dem Vergleich von 1650 den Zoll gegen diethurgauischen Unterthancn gesteigert und diesen die Zumuthung gemacht hat, ihre in Überlingen und Zellgekauften Früchte, statt wie bisher geraden Wegs nach Hause, nunmehr über Constanz zu führen und dortzu verzollen, wird dies dem Freiherr« Raßlcr umständlich mitgctheilt und er um Abhilfe angegangen. Gleich-zeitig wird dem Landvogt empfohlen, die Unterthancn zu mahnen, daß sie sich keine diesfälligcn Neuerungenaufladen lassen und unzulässiges Vorschrciten der Stadt Constanz von sich aus zu ahnde», und den regierende»Orten davon Mitthcilung zu machen, Absch, 74, 1, 4<ii>. (1701). Der Landvogt bringt folgende Zoll-bcschwerden vor! Das Eisen, welches aus dem Meßkirchischcn gehe, habe bisher per Wagen von 25 Zentner»zu Aach in der Landvogtci Stockach nur 45 Kreuzer zollen müssen; neulich aber habe mau vom Zentner 16Kreuzer und auf gemachte Gegenvorstellung vom Wagen 3 Gl. 30 Krz. verlangt, angeblich, weil der Zoll-tarif von 1663 also laute. Dann fange die Stadt Constanz wieder an, den Zoll gegen den Inhalt desVertrages zu erhöhen. Da die Steigerung des Zolls zu Aach der Erbeinung zuwiderläuft, werden die Amt-leute im Thurgau eingeladen, ein specificirtes Memorial über die einzelnen Überforderungen einzureichen,. m»es dem kaiserlichen Gesandten behufs Remedur empfehlen zu können. Ein solches ging jedoch der Kanzleinicht ein. In Betreff des zweiten Punktes wird durch das Landvogtciamt der Stadt Constanz geschrieben/sie solle sich an den zwischen ihr und dem Thurgau bestehenden Zollvcrtrag halten; wenn keine beruhigendeAntwort erfolgt, soll das Landvogtciamt es den Orten zu wissen thun, damit dann weitere Verfügungengetroffen werden. Absch, 468, 4711. (1702). Dem Landvogt wird aufgetragen, die Stadt Consta»!von dem neuen vertragswidrigen Zoll abzumahnen und im Fall der Erfolglosigkeit die regierenden Orte darüberin Kcnntniß zu sezcn, Absch, 493, <zg. 471. (1704). Der Landvogt bringt die Beschwerde der thur-gauischen Handels- und Gewerbsleute vor, daß die Stadt Constanz, entgegen dem Vertrag von 1650, de»Zoll von durchgehenden Waaren und von den im Thurgau wachsenden Weinen fast um die Hälfte erhöhthabe. Laut dem Vertrag sott aber Alles, was zum Hauöbrauch diene, in Constanz zollfrei sein; für Früchtermd Weine aus dem Thurgau sei ein fester Ansaz gemacht und ebenso für transitircnde Waaren nach Speeificatioi»Constanz behaupte nun rüksichtlich der Verzollung der auf Gewinn und Gcwcrb durchgeführten Waaren freieHand zu haben, weil nur für thurgauischc Weine und Früchte Zollsrciheit anerkannt, für die transitircnde»