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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1785
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Thurgau.

1785

5. Handel und Verkehr mit dem Reich. Störungen; Sperre.

Art. 442. (1683). Verschiffung der Landescrzeugnissc auf dem Bodcnsce. (S. Absch. -18. m.)44.!. (1689). Das dem Landvogt früher mitgethciltc Verbot der Früchtcnauöfuhr nach Constanz wird auf^kschwcrdc des kaiserlichen Ministers für so lange aufgehoben, als auch von Seite besagter Stadt und desMeiches keine Sperre erfolge. Absch. 149. v. 444. Der Landvogt berichtet, daß Jakob Keller von Ober-külheim zu Uberlingen Frucht gekauft habe uud auf der Rükfahrt vou Soldaten und Bürgern von Constanz"> einem Jagdschiff eingeholt und in ihre Stadt geführt worden sei, woselbst diese ihm die Frucht genommenUnd gcgf,l gemeine Eidgenossen allerlei Schmachwortc geführt haben. Auf gemachte Reklamation habe derKommandant zu Constanz geantwortet, Keller habe daö wiederholte kaiserliche Mandat übertreten und eS^ou»c ihm um so weniger geholfen werden, alö die Frucht schon verkauft uud der Erlös unter die Soldatenocrthcilt fei. Der Landvogt wird nun zu berichten beauftragt, ob Keller vorher verwarnt, ob sein Schiff auf^o>» eidgenössischen oder dem Rcichsbezirk angehalten worden sei und ob die fraglichen Schmachrcdcn durch"»parteiische Zeugen bewiesen werden können. Absch. 155. le. 445. Der gewesene Landschrcibcr WolfRudolph Rcding wird in Folge Beschlusses vom 18. Juli an den General von Stadel nach Constanz abgc-ordnct, um bei demselben zu erwirken zu suchen: 1. Daß der in Constanz den Thurgaucrn neu auferlegteZoll beseitigt; 2. dem Jakob Keller, welcher aus Unkenntnis? der Fortdauer des Verbotes etwas Getreide aus^»> Reich über den See nach dem Thurgau geführt und dem die Soldaten von Constanz seine Ladung wcg-3o»o»,mcn haben, Entschädigung geleistet werde; 3. solle er sich erkundigen, warum von Seite des Reichs die^rrabfolgung von Getreide zum Hausbrauch so ganz untersagt werde, und dagegen vorstellen, daß solches derInnung und dem Schreiben des Kaisers vom 6. Juni lezthin zuwider sei. Über den Erfolg solle er wieder^richte«. Auf den Fall vollständiger Verweigerung des freien Kaufs, auch für den bloßen HauSbrauch, ist">»» allseitig der Meinung, daß man denen von Constanz und von außer Rheins auch nichts mehr abfolgrnBussen solle, auch nicht ihre cigcnthümlichcn im Thurgau wachsenden Productc, sondern daß man ihnen hicfür^Ncn billigen Preis bezahle. Absch. 156. lill. 441». Der Landvogt berichtet, daß Constanz außer Salz"lchts mehr iu's Thurgau hineinlasse, weswegen man gegen diese Stadt um so mehr das Gleiche beobachtenulö die Thurgaucr einen neuen Wochcnmarkt aufzurichten begehren. Da man sich aber eben beimKaiser für Herstellung deS freien Verkehrs verwendet hat, hält man die Ausübung eines solchen GcgcnrcchteS'"cht für statthaft; dagegen wird der Landvogt zu berichten ersucht, wo mau im Thurgau den fraglichen"chenmarkt einrichten könnte. Sollte auch Constanz sein Getreide mit ungewohnter Eile aus dem Thurgauabführen, so möchte er solches ebenfalls schnell anzeigen, damit das Erforderliche verfügt werden könne,^'sch. 163.5. 447. (1693). Antrag, in der Nähe von Constanz einen Markt einzurichten. (S. Absch. 261. 5.)4!!. (1695). Johann Winter, Factor des Commissärs deS hcgauischcn KrciscS, erscheint mit einer Empfehlung^ nellcnburgischcn ObcramtS, einer Attestation und einem Memorial, und rcclamirt den Ersaz von 65 Säkcn°»bcr, die ihm unter Landvogt Reding weggenommen worden seien. DaS Memorial wird den Obcramtlcutcn^)»fs genauer Berichterstattung an Zürich zu Haudcu der übrigen regierenden Orte übermittelt und hicvon^" nellcnburgischcn Beamten vorläufig Kenntniß gegeben. Absch. 398. I. 441). (1699). Auf den^icht, daß einem Labhardt aus dem Thurgau, welcher einen Paß gehabt und in Zell auf dem RcichSboden^"cht eingekauft habe, auf der Rükfahrt von dem Obcrvogt in der Reichenau daS Schiff habe angehalten'"^den wollen, wird dem Bischof von Constanz geschrieben, ein solches Unterfangen widerstreite dem nachbarlichen

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