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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1773
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Thurgau.

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verlangten neuen Instruction in Baden verbleibe und daß dann für die Zukunftvon den Priestern und Prä-dicantcn nach ihrem in loeo Absterben im Thurgau, waö aus dieser Landschaft gezogen wird, der Abzug alleinvon ihren im Land liegenden Gütern, auch Gült- und Zinsbricfcn, Obligationen und was sie in dieserHerrschaft erobert und anlegten, genommen, im Übrigen aber der Priester und Pradicanten, wenn sie in loooabsterben, Erben an Büchern, Schriften, HauSrat und andern Fahrnissen »»ersucht gelassen werden sollen."Diese Norm solle dann auch für alle gemeinen Herrschaften gelten. Die katholischen Orte lassen dann auSgewissen Ursachen, über die sie ihren Obern mündlich rcfcriren werden, ihre Betreffnisse vom Wirzischcn Abzugu> der Kanzlei Baden liegen. Zürich bcharrt auf der Restitution sowohl des Wirzischcn, als des dieses JahrZugezogenen und verrechneten Nutzcnstorfischcn Abzuges, will aber seinen Obern berichten, daß beide in derKanzlei Baden dcponirt seien. Folgerichtig rührt es auch seine Quote von dem Abzug dcS zu Bußnangverstorbenen Priesters Frey (-1 Gl. 17 Schill. 1 H.) nicht an, während die katholischen Orte ihre Anthcilrbeziehen. Absch. 240. g. 373. Die katholischen Orte sind in ihren Instructionen einstimmig, daß der^Krzischc Abzug in die Rechnung und von den Orten in obrigkeitliche Hand genommen werden soll. Lucernproponirt, behufs günstigerer Einwirkung auf Zürich den Antrag zu machen, daß auch in den Frciämtcrn vondem Vermögen der dort sterbenden Priester der Abzug genommen werde; die übrigen Orte, mit Ausnahme vonZug, wollen aber auf diesen Borschlag nicht eingehen. Nachdem in der Session der VII Thurgau regierendenZürich daran festgehalten, daß dieses Geschäft die Religion und den Landfrieden betreffe, die katholischen^rtc aber ihm nur den Charakter eines StaatsrcgalS beilegen wollten; nachdem ferner Zürich auf nachgesuchteWeitcrc Instruction keine andcreHlntwort crthciltc, als daß es auf der Parität und auf seinen Rechten beharreund daß es sich auf seinem Gebiet an andern geistlichen Mitteln erholen könne, namentlich am Schirmgeldbcs Prälaten in Rheinau, crwicdcrn die katholischen Orte, dies wäre eineunlcidentlichc" Neuerung,angesichts welcher sie in den gemeinen Bogtcicn dergleichen Mittel ebenfalls finden würden. Wegen diesesbedenklichen Verlaufs wird den Orten Frciburg und Solothurn, nicht als Mediatoren oder Richtern,Wildern aus eidgenössischem Vertrauen, von diesem Streit Mitthcilung gemacht, worauf sich dieselben mit denAnsichten der katholischen Orte einverstanden erklären. Inzwischen versammelten sich die evangelischen Orte;Trciburg und Solothurn, die ebenfalls eingeladen waren, lehnten ab, um, wie sie den Kathoischcn mitthcilen,Zürich keinen Anlaß zu der Auslegung zu geben, als sei die Sache bei den unparteiischen Orten anhängiggemacht. Die an dem Landgericht und Malefiz thcilhabcnden Orte Bern, Frciburg und Solothurn erlassendann ohne Vorwissen der Katholischen am 22. Juli ein Schreiben an Zürich, worin sie angesichts der kriegerischenZeiten dringend an Bewahrung der eidgenössischen Einigkeit erinnern und wegen dcS thurgauischcn Abzugseur Vcrglcichöprojcct beilegen. Von diesem Schritt wird den Katholischen erst nachher Mitthcilung gemacht;bus Vcrglcichöprojcct wird aber nicht angenommen, dagegen den Obrigkeiten pro inl'ormutiono durch dieGesandten hintcrbracht. Absch. 2-10. ovo. 37-4» Vom Nuntius und vom französischen Gesandten werden katholischen Gesandten durch besondere Schreiben ersucht, sich in der Wirzischen Abzugstrcitigkcit in Anbc-Wacht dcr kriegerischen Zeiten nicht zu übereilen, sondern ohne Nachthcil ihrer Rechte der Sache Zeit zu lassen,^gleichen erscheinen die Gcsand'cn von Frciburg und Solothurn vor der katholischen Session, nicht alsMediatoren oder Richter, sondern aus eidgenössischem Wohlmcincn und bitten in ihrem Vortrag, daß man dieSache doch nicht sogleich über das Knie abbrechen wolle, sondern sich bis auf bessere Gelegenheit gedulde,">>t der gleichzeitigen Versicherung, daß ihre Obern nur darauf bedacht seien, die katholischen Orte bei ihrerSouveränität und der Mehrheit zu schüzcn. Auf dieses wird zwar die Eiiiholung neuer Jnstructionc» in