Thurgau. 1753
daß der Prälat von Ochscnhausen >»it »nd neben dem Herzog von Oesterreich Schulditcr geworden, daß derengcgeinvärtigc und zukünftige Güter, mithin auch das Ochtenhausen gehörige Schlößlcin Horn, als PfandMlheimdieinn, in gemcinem Namen ein Vorstcllungöschrciben an den Bischof von Cvnstanz bewilligt, in demnne, paß pjf j,„ thurgau gclegrnen Besiznngrn des belangten Schuldners unter dcr Judicatur dcr regierendenric stehen und daß die Ginmischung des kaiserlichen Gesandten, die Meyerischr Forderung müsse vor einemauswättigen Nichtcr geltend gemacht werden, als unstatthaft abgewiesen werde. Auf den Fall dcr Erfolglosigkeitdieses Schrittes wird dcr Gegenstand in den Abschied genommen, damit die regierenden Orte bei einer künftigenVersammlung Rath schaffen können. Absch. 342. le. — 242. (1597). Luccrn ersucht die Orte um In.stnntion, wie den Mcycrischen Erben in ihren Ansprüchen auf das Schlößlcin Horn geholfen werden möchte,da der Bischof soch Richtcramt beharrlich verweigere, dcr kaiserliche Gesandte mit nicht geringerer Schärfeepnsialicn androhe und die Eidgenossenschaft gegen die bestehenden Verträge zur Anerkennung eines answarligcn Richters zwingen wolle. Absch. 349. <z. — 243. Luccrn empfiehlt die sorgfältige Würdigung dcS- nnorials Mcycrischen Erben behufs Ertheilung dcr Instruction nach Baden; ferner bittet es die Orte,si ) für die erwähnten Erben bei allen Anlässen zu verwenden. Beides wird allseitig zugesichert. Absch. 355. 1.^4. Den Mcycrischen Erbe» wird in ihrem Streite mit dem Kloster Ochtenhausen eine Empfehlung andcn ätaijcr bewilligt. Die Ausfertigung derselben wirb Luccrn übertragen. Absch. 357. IUI.— 245. NämlicheSchlußnahmc. Ab>ch. 372. i. — 24<». (17t>1). Lucern bedauert, daß die nach Wien abgeordneten Gesandtenüber die ihnen ebenfalls in Evmmission gegebene Forderung dcr Herren Meyer von Luccrn am Stift Ochse»Hausen keinen Bericht erstattet haben. Es bittet daher, die Sache in den Abschied zu nehmen, damit die^Pundtcn auf die nächste Tagsazung instruirt werden können, entweder den Bischof von Eonstanz zumgmchtlichen Spruch zu vermögen, oder im Weigerungsfall den Reklamanten in anderer Weise zur ZahlungZu verhelfen. Absch. 459. v. — 247. Luccrn berichtet, dcr kaiserliche Gesandte habe rüksichtlich dcS inWien empfohlenen Geschäftes dcr Mcycrischen Forderung keinen Auftrag erhalten und bittet daher, daß, sofernBischof sei,, Richtcramt nicht ausüben wolle, die regierenden Orte dasselbe übernehmen und zu diesemZwckc mit der nöthigcn Instruction in Baden erscheinen möchten. Da aber verlautet, das Kloster Ochsen-siaujen habe das Schlößlcin Horn, an welchem die Forderung dcr Meyer hafte, verkauft, und man prätcndire,daß die bischöfliche Sentenz an die das Thurgau regierenden Orte appcllirt werden könne, so läßt man dieHcrrcn Meyer einladen, dies näher zu erkundigen. Diese verdanken die Eröffnung und berichten, dcr Bischofsiabc >599 ^ Herrn Hvchrcutcncr von St. Gallen den lehcnshcrrlichen ConsenS zum Kauf des SchlößlcinsHarn rundweg abgeschlagen und den katholischen regierenden Orten geschrieben, daß dieser Kauf in »»katholischeHände nicht gestattet werden könne, woraus sich ergebe, daß dieses Schlößlcin wenigstens den Auswärtigenücgcnübcr der Jurisdiction dcr regierenden Orte unterworfen sei. DaS Nämliche gehe daraus hervor, daßd'c Jntcrcssirtcn von dort aus aufgefordert worden seien, die Hilfe der Orte anzurufen, wenn dcr Bischof'"cht Recht sprechen »volle. Ucbrigcnö werde ans die dem Abschied beigelegte Speeicsfacti verwiesen, worinJudicatur dcr regierenden Orte klar nachgewiesen sei. Absch. 455. r. — 243. (1792). Die Meyerischencvc» stellen wiederum den dringenden Wunsch vor, ihre Forderung an Ochtenhausen einmal ausgetragensthcn. Da nun berichtet wird, daß dcr kaiserliche Gesandte keinen Auftrag habe, sie in ihrer RechtSvrr-^sisting z„ hi„bor„, so »verde» die regierenden Orte ersucht, ihre Gesandten auf die nächste Jahrrcchnnngs^^Mzung dahin zu instruircn, daß von dort aus dcr Bischof von Eonstanz angegangen »verde, als erstinstanzlicherichter den Beschwcrdcsührcrn schleunigst Recht zu halten, oder »venu dcr Bischof sich dessen weigere, ihnen
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