Thurga».
1751
Kaution, Revision gegen beide Gemeinden Hütllingen und Mcttendorf gestattet. Absch. 2. ct. — 2L4. Dadie Kinder des Konrad Rütti vom Comthur von Tobel durch gewaltthätigc Arreste und Hinterhaltung desihrige» gegen alle Billigkeit geschädigt werden, so soll der Landvvgt den Arrest öffentlich aufheben lassen undden gedachten Kindern schleunigst zu dem Ihrigen verhelfen. Absch. 2. j. — 2L.">. (1683). Landschreiber»ding bringt an, der Grrichtöschrcibcr von Eggen habe dem Doetor Schund für ein angebliches Anleihe»c»n» „unnnzcn" Brief gefertigt und sich geweigert, auf die Eitation deS LandvogteS zu erscheinen, weil erLutger von Evnstanz und der Brief in dieser Stadt gefertigt worden sei, auch seine Obrigkeit ihm daSErscheinen untersagt habe. Auf dieses wird in Anwesenheit Landschrriber RedingS gutbcfnnden, dem DoetorSchmid, wfcrn nicht durch gründliche» Bericht der Eriminalschler auf den Schreiber gebracht werden könne,das Auffallrccht der Güter zu gestatten und wenn sich der Fehler auf den Schreiber bringen lasse, mit weitererEitation gegen ihn zu verfahren und die Gefälle zu Eggen niederzulegen. Absch. 48. le. — L2E. (1684).wird neuerdings beschlossen, daß die Landvögtc »ach ergangenem Urthcil keine Revisionen mehr gestatten,der Appellation den Gang lassen sollen. Bei den Appellationen nach Baden soll kein anderer BeistandZugelassen werden, als welcher zu Frauenfcld Redner seiner Partei gewesen. Auch soll keine Partei einseitig""gehört werde», wenn nicht schriftlich bewiesen »verde» kann, daß die Gegenpartei gehörig vorgeladen wordenhi. Absch. 67 g- — L27. (1685). Um das allzu sehr in Übung gekommene Appellircn zu beschränken,wttd beschlossen, daß nur Proeesse im Werth von wenigstens 56 Gl. oder solche nm Ehre und „Ewigkeiten"appcllirt werden können und daß kein Redner a»S sich allein, sondern nur mit Bewilligung deS LandvogteSuls Beistand einer Partei nach Baden kommen dürfe. Absch. 79. — LLZt. (1688). Der Antrag, daß^chunänner, welche daö Frauengut auf ihre Güter oder Gewerbe verwende», dasselbe wieder unterpfändlichdcrzcigcn solle», wird mit Beifall in den Abschied genommen. Absch. 186. 16,. — LLik. (1689). Auf dieAnzeige des Landvvgtö, daß die Bürger von Eonstanz die Steuer von ihren Gütern nicht bezahlen wollen,'»dem eine solche Forderung bisher nie gestellt worden sei, wird beschlossen, eS seien alle thurgauischcn GüterAnlage unterworfen, cS könne denn Jemand durch Siegel oder Briefe ein Privilegium nachweisen. Absch.U>6. ee. — (1691). Ans daS WcisnngSbegehren deS LandvogtS, wie es mit einer armen Frau zu
halten sei, welche vor einige» Jahren etwas liegende confiScirtc Güter gekauft, auf denen jezt mehrere Schulde»zum Borschein kommen, wird beschlossen, cS sei ihr der erlittene Schaden zu crsezcn und in die Rechnung zu'uhmcn. Absch. 218. 1. — L.'il. Da der Gerichtöherrenstand daS auf der lezten Tagsazung zu Baden inSache» des Ammann EbingerS Kinder von Ottenhausen und HanS Kaspar Ammann von Ermatingcn und-^ithaftcn ausgefällte Urtheil zu hc»i»ien versuchen soll, der Termin der Appellation aber abgelaufen ist, soUnrd der Landvogl von den V katholischen Orten beauftragt, daS Urthcil zu vollziehen, soweit die vorhandenen^Utcl reichen. Sowie aber die Kinder bei der in Baden festgcseztcn Colloeation geschüzt werden, also mögeuuch der Gerichtöherrenstand seine Einreden bei de» Obrigkeiten anbringen. Absch. 227. o. — 2.12. (1692).uö Begehren der Stadt Eonstanz um Verlängerung der Frist zur Durchführung ihrer Appellation gegenauf leztcr JahrrechnungStagsaznng ausgefällte Urthcil in Sachen besagter Stadt, NamenS ihrer VogteiM» gegen das Gotteshaus Krcuzlingen, betreffend Fertigung und Versorgung der Schuldbriefe, wird als>Mch Landcögcsezcn unstatthaft abgewiesen. Absch. 238. le. — 2!.!. (1694). Die Beschwerden der^ürdt Eonstanz gegen die vom Landvogt verhängten Arreste und Repressalien werden abgewiesen. Absch. 284. Ii.
(1696). Ucbcr die Frage, ob der KindcSthcil, welchen der überlebende Ehegatte von dem vorvcrstorbcncn^häll, Eigcnthum oder nur Leibding sei, wird nach Ablesung der betreffenden Artikel des LandrechtcS gefunden,