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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1746
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Thurgau.

1. Der kaiserliche Gesandte imputire ihm und dem Abt von Kreuzlingen die Territorialvcrlczung beim Schöpft!,was unrichtig sei. 2. Der Commandant von Cvnstanz habe dem Abt seine außer Rheins habenden Früchtemit Arrest belegt, daher er um Verwendung für Aufhebung desselben bitte. 3. Im Thurgau herrsche großerFruchtmangcl, weswegen auch etwas von den 1900 Säkcn Korn verlangt werde. Zürich anerbietet sichdiesfalls mit seinem Vorrath vcrhilflich zu sein. 4. Der kaiserliche Gesandte klage ihn an, daß er demSpital zu Consta»; seine Früchte im Thurgau Hinterhalte, was er doch nur auf Weisung der Tagsazunggcthan habe. 5. Die beschädigten Krämer beim Schöpfli zu Kreuzlingen bitten um Vergütung des Schadens.6. Da die Armeen nun weit entfernt seien, so bitten die Unterthanen um Abstellung der Hochwachtcn. 7. DerLandvogt stehe mit dem Bischof von Cvnstanz in einem Streite, weil dieser die Stellung einiger Soldaten,die auf seinem Gebiete gefrevelt hatten, verlange, er aber solches verweigere, bis auch jene Fremden gestelltwerden, welche im Thurgau gefrevelt haben. Bei diesem Airlaß wird ein Schreiben des Conunandantcn vonCvnstanz verlesen, worin dieser jede Confcrcnzvcrhandlung wegen des Vorfalls beim Schöpfli ablehnt und dieOrte air den kaiserlichen Gesandten verweist. Hierüber ist mit dem kaiserlichen Gesandten Rüksprachc zunehmen und Satisfaction zu verlangen. Absch. 213. v. 207». lieber verschiedene Gcbictsvcrlczungcnim Thurgau. Absch. 218. vv u. 206. Cbcnso in Absch. 227. f. 207. (1694). Dem Land-vogt wird vcrdeutct, den cvnstanzischcn Corporal, welcher sich bei der Arrcstation in Münstcrlingcn zur Wehregesezt undvertrabet" hatte und der mit so vicltägigcm Arrest wohl genugsam gebüßt sei, zu entlassen, soferner oder Jemand für ihn die Kosten entrichte. Absch. 276. 1. Litt!. (1695). Der kaiserliche Gesandtehat in seiner Eingabe vom 1. September betreffend die Transgrcssionen auch gerügt, daß der vor einem Jahrvon der Stadt Cvnstanz geführten und billig befundenen Beschwerde wegen des Damms zu Bottigkofcn keineFolge gegeben, sondern damit zugewartet worden sei, bis der Transport der Lebensmittel von Constanz indas Thurgau wieder geöffnet werde. Es wird nun das über den Jurisdictionsstrcit auf dem Bodensccerrichtete Instrument sammt dem auf diesen Damm bezüglichen Rcceß verlesen, aus welch' leztcrm sich zeigt,daß dieser dem Thurgau so nüzlichc Damm schon alt und dem Landrichter Haas ohne Zeitbestimmung oder Conditioidbewilligt worden war, weshalb dessen Beseitigung sehr bedenklich erscheint. Damit jedoch nichts verschrottenwerde, wird der Gegenstand in den Abschied genommen und dem kaiserlichen Gesandten hicvon mündlich Mitthcilung gemacht. Inzwischen wird der Landvogt beauftragt, den Landrichter Haas und die Obcramtleutc überden Gegenstand cinzuvernchmcn und den Orten diesfalls Bericht zu erstatten. Absch. 308. 1. 200. Bernerklärt, baß es zur Behauptung des Damms oder der Schiffländc zu Bottigkofcn auch beistimme, sofern diesesWerk keine auf Privatnuzcn abgesehene Neuerung, sondern ein altes, dem Thurgau angehörigcs Recht bcschlage.Absch. 315. e. 2l0. (1699). Die thurgauischcn Obcramtlcute führen Beschwerde über Territorialer-lczungen, Wegnahme von Früchten und üble Behandlung der Eidgenossen. (S. Absch. 417. I.) Lll. Aufdie an die Obcramtlcute gestellte Anfrage, was für eine Bewandtniß es mit den auf dein Bodcnsce versenktenMaschinen habe, berichtet der Landschreibcr, ein gewisser Herr de St. Martin behaupte die Kunst zu kennen,versunkene Schiffe zu heben, ohne daß Jemand sich in'ö Wasser hinunterlassen müsse; auf Begehren vonSolothurncrn, welche init ihm einstehen wollen, sollte er nun zur Probe aus dem Bodenscc ein versenktesSchiff heben; der Landvogt habe eine solche Probe auf dem See bewilligt und in Folge dessen habe derfremde Herr oberhalb Güttingen eine halbe Stunde vom Lande ein Schiff versenkt; von diesem Vorhaben seidem Commandantcn zu Constanz Anzeige gemacht worden, welcher dazu Glük gewünscht, später aber derAusführung sich widersezt und ein Schiff mit Soldaten dahin gcschikt habe, um solches mit Gewalt zu