1738
Thurgau.
werden, weil das Landvogteiamt den Untcrthancn zu lieb dorthin reist; wenn sie aber die Kosten nicht tragenwollen, so sollen sie wie andere Unterthanen nach Frauenfcld kommen. 3. Für die Reise des Landvogtesund der Amtleute nach Baden sollen nicht mehr als 100 Gl. in die zchnörtische Rechnung gesczt werden,es wäre denn, daß jene-sich wegen Malesizsachcn länger als vier Tage in Baden aufhalten müßten. Diedrei Städte rügen dabei, daß man die Moderation der zchnörtischcn Rechnung ohne ihre Mitwirkung gemachthabe und verwahren sich vor allen diesfälligcn nachtheiligcn Folgerungen. Absch. 393. 00. — 1111. DemLandvogt wird von den mitregicrendcn katholischen Orten der Auftrag ertheilt, sich umzusehen, wie mit derEinsezung eines katholischen Landvogtes im Thurgau am füglichsten vorgegangen werden könnte und darübersein Gutachten abzugeben. Absch. 393. 000. — Iii). (1707). Aus einem Schreiben des Landvogteöerhellt, daß sich Zürich im Thurgau eine unzuläßige Präpotcnz anmaße. Um derselben entgegen zu arbeitenwird von allen katholischen Orten beschlossen, dieses auf der Tagsazung zu Baden gegen Zürich zu ahnden.Dem Landvogt soll inzwischen geschrieben werden, daß er zum Nachthcil der Stimmenmehrheit nichts Neues vorzu-nehmen gestatte, unterdessen aber alle Specialitätcn der zürcherischen Eingriffe sammle, damit man Zürich aufder Jahrrcchnung mit Thatsachcn überführen könne. Absch. 633. ä.
4. Beamte.
(Man sche auch Verwaltnngs- und Rechnungswesen im Allgemeinen; Verhältnis! der drei Städte.)
u. Huldigung der Landvögtc.
Art. 1211. (1682). Der neue Landvogt Josuc Jten von Ägcri wird in Huldigung genommen.Absch. 31. v. — 121. (1683). Othmar Blumcr, des Raths zu Glarus evangelischer Religion, huldigt alsneucrwähltcr Landvogt. Absch. 39. 66. — 122. (1686). Landvogt Solomon Hirzel, des Raths zu Zürich,legt die Huldigung ab. Absch. 101. g. — 123. (1688). Huldigung des neuen Landvogts, Junker JostDietrich Balthasar, alt-Spitalhcrr und des inncrn Raths zu Lucern. Absch. 130. au. — 123« (1690).Johann Ulrich Püntiner, alt-Sekelmcistcr von Uri, leistet die Huldigung als Landvogt. Absch. 183. 0.125. (1692). Ebenso Landvogt Heinrich Franz Rcding von Bibercgg, Zcugherr von Schwyz. Absch. 230. p.1211 .^(1693). Der neue Landvogt Niklaus Jmfcld, gewesener Sekclmeister von Obwaldcn, wird beeidigt.Absch. 283. x. — 127. (1696). Dem neu gewählten Landvogt Beat Jakob Zurlaubcn, des Raths vonZug, wird auf Bescheinigung der Obrigkeit, daß er einzig in der Wahl gewesen und daher nicht practicirthabe, der Practicircid erlassen und er darauf in die Huldigung genommen. Absch. 335.00. — 1211. (1700).Der neue Landvogl Johann Kaspar Hiczcl, gewesener Schultheiß am Stadtgericht und des Raths der StadtZürich, wird in die Huldigung genommen. Absch. 330. 0s. — 1211. (1702). Landvogt Karl AntonAmrhyn, des Raths von Luccrn, leistet den Huldigungöcid. Absch. 393. 66. — 1311. (1703). Huldigungdes Landvogts Franz Jgnaz Crivelli, alt-Sekclmeister und des Raths von Uri. Absch. 553. uu. —131. (1706). Der mitgewählte Landvogt, Siebner Franz Faßbind von Schwyz, wird in die Huldigunggenommen. Absch. 609. t. — 132. (1708). Johann Jakob Achcrmann, dcS Raths von Nidwaldcn undLandshauptmann von Ob- und Nidwaldcn, wird als Landvogt in die Huldigung genommen. 662. 00. —133. (1710). Der neue Landvogt, Johann Jakob Heinrich von Ägcri, des Raths von Zug, leistet denüblichen Huldigungseid. Absch. 711. U.