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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1832
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wahrhafftig lehret, nicht zwahren waß sein verborgener will sehe betreffend das Heyl oder das Verderben der Menschen,sonder was eines ieden Pflicht seye, vnd was da zu erwarten habind dieienige, welche dise Pflicht erstatten oder verasäumen. Denjenigen nun, welche durch den Glauben zu Ihme kommen, verspricht Er Ewige Säligkeit mit rechtem erm-Dann allso sagt der H. Apostel selbst"), daß ist ein gwüßes wort:Sind wir mit gestorben, so werden wir auch mit leben,dulden wir, so werden wir auch mit regieren: verlaugnen wir, so wirdt Er vns auch verlaugnen. So wir nicht trauwen,so bleibt >r treüw: Er kann sich nicht selber laugnen". Jedoch ist diser Berueff auch in ansähung derjenigen, welche demselben nicht folgen, gar nicht vnkräfftig, weil Gott jederzeit seinen Zweckh erreicht, nammlich die Offenbahrung der 4'l>eines ieden (rer da will selig werden) vnd die darauff erfolgende Säligkeit der außerwehlten, welche ihre PflichtThat erweisen, vnd (im gegentheil) die Benemung alles sürwandts bei denen, welche selbigen verabsäumen. Da nun aein Geistlich gesinnter Mensch allzeit die (eigentliche) vnd dem Glauben ähnliche Meinung Gottes mit dem eußerliche»geoffenbahreten, auch gcschribcnen Wort Gottes gar leicht vergleichen; Vnd weil dann fürbaß Gott der Herr ein iede wahrheit, welche auß seinem (ewigen) Rathschluß harfließet, genehm haltet, so wirdt ich auch recht vnd wol geredet, das scwwill feige, daß ein ieder, der den Sohn sieht vnd an denselben glaubt, das ewige Leben habe. Dann obwol vnder >Allen niemand anders alls nur die außerwehlten verstanden werden, auch Gott der Herr keinen allgemeinen Rathschluß, 'welchen die Personen (deren Er sich erbarmen Möllen) nicht bestimbt worden feigen, iemahlen abgefaßet, vnd hiemit l-hr>Inicht für alle vnd iede, sonder für die allein, so Ihme gegeben worden, gestorben, so ist gleichwol nach seinem Willen c >allgemeine Wahrheit dasjenige, was aus (Gottes) sonderbahrem bestimbten Rathschluß folget. Daß hiemit nach demdem äußerlichen Gnadenberueff der Willen Gottes aufs eine allgemeine weis fürgetragen worden die außerwehlte zwaßrenglauben'), hingegen die Verdampten nur mehr verstockhet werden, das komt har eintzig vnd allein von der Gnad lwillen) Gottes, welche den Vndcrscheid machet; daß allso die außerwehlten durch selbige Gnad Gottes glauben, die ^dambte aber durch antrib ihrer eigenen anerbohrenen Boßheit in der Sünd verharren Vnd nach ihrem verstockten undbußfertigen Hertzen ihnen selbst einen Schatz des Zorns auf den Tag des Zorns vnd der Offenbahrung des gerechten Gr>Gottes sammlen.

") 2. Tim. II, 11, 12, 13. ') Joh. VI, 40.

XX. So irrend hiemit nicht wenig diejenige, welche darsür halten, der äußerliche Gnadenberueff werde vnd könneauch verrichtet werden nicht ollein durch die Predig des H. Evangelii, sondern auch ohne fehrnere Verkündigung durch ^Werckh der Natur vnd Göttlichen fürsehung, vnd hinzusetzen, diser Gnadenberueff feige so durchgchnd vnd allgemein, ^niemand in der Welt anzutreffen seye, welcher nicht zum wenigsten obieotive, wie sie reden, das ist in Ansähung ^eußerlichen Liechts oder dessen, das ihnen sürkomt, zu dem Herren Christo vnd der Säligkeit gnugsam beruefst werde, ^geschehe ietz Mittelbahr, weil nämlich Gott der Herr demjenigen, welcher das Liecht der Natur recht brauchet, a»ch ^Liecht der Gnaden (vnfehlbar) mittheilen werde, oder auch gar ohne mittel ; welche endlich keineswägs zugäben wollen, ^ohne die Lehr von einer vnbedingten allgemeinen gnad behauptet werden möge, das der äußerliche gnadenBeruefs ermvnd wahrhafftig gemeint feige, vnd hiemit die auffrichtlgkeit vnd Lauterkeit Gottes, der da beruefst, gnuegsam ^werden möge. Dises alles lauffet zuwider der H. Schrifft vnd die Erfahrung aller Zeithen, vnd vermischet noch

heiter die Natur mit der Hand Gottes, das was man von Gott (aus der Natur) erkännen mag, mit der (göttlichen) wcheit in der Gheimnuß, das Liecht der Vernunfft mit dem Liecht der Göttlichen Offenbahrung.

XXI. Dieienige, welche durch die Predig deß H. Evangeliums zur Säligkeit beruefst werden, können nicht g au ^auch den Gnadenberueff nicht annemmen, es feige bau, daß sie aus dem geistlichen sündentod eben mit der macht' ^welcher Gott der Herr befohlen, daß das Liecht auß der Finsternuß Herfür leuchten solle, aufserweckht werden vnd Gott ^Herr durch die Hertz bewegende Gnad seines H. Geists in ihren Hertzen leüchte"), zu einer crleuchtung der erkanntnusClahrheit Gottes in dem angesicht Jesu Christi; dann der Natürlich Mensch die ding nicht saß.t, die deß geWsind; dann sie sind ihm ein Thorhcit vnd er mag sie nicht erkännen ; dann sie werden geistlich g urtheilt. Vnd dise

liche Vnmöglichkeit wirdt in der H. Schrifft mit so vilen gleichnufsen so gar vnwidcrtrciblich erscheint alls kaum etwas,könnte man zwahren dise Vnmöglichkeit wol moralische oder sittliche (Vnmöglichkeit) nennen, so sehr sie nammlich bey r ^Menschen, welcher dem Gsatz der fitten vnderworffen ist (welchem aber vnmöglich selbiges zu erfüllen) vnd sich "U