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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Werckhen zu seinem Ebenbild, vnd hiemit vffrccht, Weys vnd Heylig erschaffen, mit Ihme einen Bundt der wcrckhen auff-kl°richtet, krafft deßni er Ihme seine (göttliche) Gmeinschafst, fründtschafft vnd Leben, da fehrn er Ihme nach seinem willenüchorsamete, väterlich zugesaget.

°) Act. XV. 18.

VIII. Diße Verheißung nun, welche Gott der Herr disem Bundt der werckhen einverleibet hatte, bestuhnde nicht nurbarin, daß er Hier vff erden sein Leben vnd Glückhseeligkeit immer fortsetzen möchte, sonder fürnemmlich darin, daß er,"ach leistung einer vollkommen gehorsame, ein ewige Himmelische Herrlichkeit in vnaussprechlicher Fröüwd in der Gmein-^afft Gottes (Beides) nach seinem Leib vnd auch nach seiner scel besitzen sollte. Dann nicht allein dißer dem Adam durch

Baum des Lebens sürgebildet worden, sondern es erweiset solches auch klährlich theils die (krafft vnd) macht dcß (gott-^en) gsatzes, welches vns in Christo, der die Grechtigkeit dcß Gsatzes an Vnsere Statt erfüllet, ein (ewiges) Himmlischesleben verspricht, theils auch die Troüwung, welche der Verheyßung entgegen gesetzet wirdt vnd dem (Übertreter) nicht nurden zeitlichen, sondern auch den ewigen todt antreüwet.

IX. Dcßwegen nun können wir auch der Meinung derjenigen nicht Beypflichten, welche nicht gstehen wöllen, daßsicherem ersten Vatter) Adam, wann er gleich Gott gehorsamm gewcßen were, die Belohnung einer Himmelischen Säligkeit^ge verheyßcn worden, Vnd hiemit kein andere dem Bundt der Werckhen zugehörige Verheyßung erkännen wöllen, allsdaß er ein immerwehrendes, mit überflüßigcn güettercn an Leib vnd seel besäligtes vnd dem Stand seiner Vollkommen-st gemeßcs Leben in dem indischen Paradis Helte gemessen sollen. Dann das streytct heiter mit dem gesunden Ver-wandt deß Worts Gottes vnd benimbt dem Gsatz Gottes, wie es an sich selbst betrachtet wirdt, alle krafft (Heyl vnd Seeligin Machen).

X. Gleichwie aber Gott der Herr den Bundt der Werckhen mit (Vnserem ersten Vatter) Adam allso vffgerichtet hatt,daß er sich nicht auf ihn allein, sonder in ihm alls dem Hauptstamm auf das gantze Menschliche geschlächt, welches krafftd^ sägcns, welchem Gott der Herr in die Natur eingetruckt, von ihme Helte gebohren werden vnd sein Vnschuld vnd Ge-^chtigkeit, dafehrn er nammlich in derselben Bestanden were, ererben sollen, erstreckht hette, Allso hat auch Atam durch^Nen Trauwrigen sündenfahl nicht nur für sich allein, sonder auch für daß gantze Menschliche geschlächt, so da auß dem^uct vnd dem willen deß Fleisches Herfür kommen sollen, gesündiget vnd alle in dem Bundt verheißene güetter verlohren.

'r haltend demnach gäntzlich darfür, es werde die sünd Adams allen vnd ieden seinen Nachkommenden durch ein Heim-os jedoch gerechtes Gericht Gottes zugerechnet! Sittenweilen ia der H. Apostel Bezeüget"), es; haben alle gesündiget in'^e, es seygen durch eines Menschen Vngehorsamme vil sündcr worden?) Vnd sterben alle in Ihm. So ist auch

Zubegreyffen, wie die anererbte Verderbnuß alls ein geistlicher Todt daß gantze Menschliche Geschlächt durch gerechtes^icht Gottes hette behafften können, wann nicht vorher gegangen were ein sündtliches Verbrechen eben deßselbigen Mensch-en Geschlächts, welches die schuld eines solchen Todts auff daßelbige gezogen hatte. Dann ia Gott der Gerechteste Rickter^ ßantzen Wellt keinen Anschuldigen zu straffen pflegt.

°) Röm. V. 11, 19. ') 1. Corinth. XV, 22.

XI. So ist Hiemit der Mensch nach dem sündenfahl von Natur vnd seinem ersten Vrsprung an, ehe vnd bevor Er'^<her thätlichen sünd schuldig wird, dem Zorn vnd Fluech Gottes vnderworffen auf zweyerlcy weise, Erstlich zwahren^gen derjenigen Vngehorsamme, welche er in den Landen Adams begangen, Darnach auch wegen der daraus in seiner

cinpfängknuß crfolgeter anererbter vnd yngepflantzeter sündtlichcr Verderbnuß, nach welcher sein gantze Natur verbößeretgeistlich todt ist i Danahen dann die Erbsünd nicht Vnrecht zwysacht, nämlich in die zugerechnete vnd a»er> rbie inwendig^labende vnderscbeiden wirdt.

XII. Derowegen so könnend wir ohne Nachtheil der Göttlichen Wahrheit denjenigen keinen Beyfahl Ihuen, welche^ zugeben wöllen, daß Adam auch seine Nachkommenden nach Gottes Heiligem Willen verketten, vnd daß hiemit sein

^ auch denselben vnmittelbahr zugerechnet werde, welche also vnder dem Nammen einer Mittclbahren vndt nachfolgendenRechnung so wol die Zurechnung der ersten sünd alls die Lehr von der anerbohrnen Erbsünd selbst in nicht geringesetzen.