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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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IV. Gott der Herr hatt vor der Wellt grundlegungH in Christo Jesu (unserem) Herren einen ewigen fürsatz ge-macht, in welchem er auß purlauterem wollgefallen seines willens, ohne Vorsehung einiches Verdiensts der Werckhcn oderGlaubens, zu Lob vnd Ehr seiner Herrlichen Gnad ein gwüße vnd bestimbte anzahl der Menschen, welche da (mit de"übrigen) in gleicher Verderbnuß vnd allgemeinem Bluet begriffen vnd allso mit der sünd behafftet Ihme fürkommen, auerwehlt, damit sy in der Zeith durch Christum (Ihren) einhigen Mittler vndt Bürgen Heyl- vnd Seelig gemacht vnd owol durch deßen Verdienst, alls deß Heyligcn widcrgebährenden Geists allmächtige krafft kräfftiglich berüefft, widergebohrenvnd mit dem (wahren) glauben vnd (säligmachender) Bueß begäbet werden möchten, vnd zwahren war Gottes fürsah vdiße weis beschaffen, daß er ihme selbst fürgenommen, erstlich (in der Zeith) den Menschen vffrecht zuerschaffen, darnaseinen sündenfahl zu verhängen vnd endtlich auß dem gefall, nen Geschlächt sich etlicher zu erbarmen vnd selbige zu erwehle",die andere aber in dem verlohrenen Haussen stäckhen zu laßen vnd dannethin Sy auß grechtem seinem Gricht vmb derSünd willen endtlich mit ewigem Vndergang zu straffen.

') Eph. III. II.

V. In dißem Rathschluß nun der ewigen Gnadenwahl ist auch (der Herr) Christus selbst begriffen, nicht zwahrenalls ein verdienstliche Vrsach derselben oder alls ein Fundament, aufs welches die Gnadenwahl habe gebauwct werdenmüeßcn. Sonder er selbst auch ist«) (von Gott) erwehlct vnd vor der Grundlegung der Wellt vorgesehen worden vnd haallso scyn mücßen das vornembste Mittel (vnsere Gnadenwahl) zu vollstreckhen, vnßer vßerwehlte Mittler vndBrueder, deßen Theüwren Verdienst (Gott der Himmelische Vatter) brauchen Wüllen, damit er ohne abbruch semerrechtigkeit vns ewig selig machen könte. Dann ie die H. Schlifft bezeüget nicht allein, daß Vnßere Gnadenwahl geMMseye'') nach dem wollgefallen deß Göttlichen Raths vnd willens, sonder auch, daß die Verordnung vnd sendung deßChristi zu vnßerem Hcylandt cintzig vnd allein von deßen «inbrünstiger') Liebe zu der Wellt der Außerwehltenfließen thüege.

«) 1. Petri II, 4, 6. ") Matth. XI, L6 ! Eph. I. S, 9. ') Joh. III. 16.

VI. Derowegen könnend wir auch der Meinung derjenigen nicht beyfallen, welche da lehren, daß Gott der Herr auhTrib einer sonderbaren Liebe gegen dem gantzen in die sünd gefallenen Menschlichen Geschlächt vermittelst eines allgcme« ^Rathschlusses, welcher der Guadenwahl selbsten vorgegangen vnd in welchem sich ein bedingter Will, krafftloser Wunsch, ^erste Barmherzigkeit, wie sie reden, vnd vergäbliche Begird eräugt, gezilet habe aufs daß Heyl aller vnd ieder Mens ^ia mit dem geding, wann sy an Christum glauben; daß er hiemit nach allen vnd ieden (in die sünd) gefallnen Mensche" ^Herren Christum zu einem Mittler verordnet, vnd erst darauff etliche, welche Er nicht einfältig alls sündtliche Mensche" ^dem Ersten Adam, sonder alls schon in dem anderen Adam (dem Herren Christo) erlößte, außerwehlt, daß ist, be> ^selbst beschlossen, Ihnen in der Zeith die Heilsamme gaab deß Glaubens aus lauteren Gnaden zu beschehren; Vnd bei ^allso der ganhe Handel der Ewigen Gnadenwahl in dißem (letst gemeldten stuckh) einstig vnd vollkommen. Dißes alleswaß febrners dißem allso gleichförmig (gelehret wirbt) trittet nicht wenig ab von dem Vorbild der Heylsamen w ^(Gottes) von der ewigen Gnadenwahl i Dann in die H. Schrifst denjenigen Vorsah Gottes, nach welchem Er si ^Menschen erbarmet, nicht aufs alle vnd icde, sonder cinhig vnd allein aufs die vßerwehlte zeühet vnd (hingegen) diedambte, zum Beyspyl den'') Esau, welchen Gott der Herr von ewigkcit gehaßet, heiter außschließet, Vnd bezeüget darnc edaß') sein Rath vnd Will vnwanckhelbar vnd unbeweglich bestehe vnd daß'") Vnser Gott im Himmel alles schaffe,

nur will. So ist auch Key Gott dem Herren kein gleiche Vnvollkommenheit wie bei den Menschen, bei welchen ^ ^krafstloße anmuthungen vnd Begirden, Vnbcsonnenheiten, reuwen, Verenderung der Rathschlägen Herfür blickhen, ^geschweigen), daß so wol die Bestimmung deß Herren Christi zu Vnßerem Mittler alls das Heyl derjenigen, welche vzu seinem cigenthum vnd vnwandelbahren Erb zugetheilt worden, von der Gnadenwahl selbst harfließct vnd nicht ealls ein Fundament (auff welches Sy gegründet feige) fürgesetzet wirbt.

") Röm. IX, 11. ') Esaj. XI.VI, 10. ") Psalm EXV, 3.

ni,ch nach

VII. Gleichwie Gott") dem Herren von Ewigkeit har alle seine Werckh bckandt geweßen, allso hatt er aseiner vnendtlichcn Allmacht, Weyßheit vnd Gücte in der Zeit den Menschen alls ein Zierd vnd Vollkommenheit aller