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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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vnd ermahnen thund, nit allein üwcre Mannliche Hilff vnd dapferen beysprung in stündtlicher Bereitschafft zchalten, so" ^auch mit aller üwer hilff vnd macht vff erstes ervordereu vns Punkts-, Eidt- vnd Religionsgnossisch zuzezcuchen, wie de»wir hieran an üwer vnsircr G. L. E. vnd R. willsehrigkeit nit zweiflend.

(Kantonsarchiv Baselstadt, Acten: Gemeine Eidgenossenschaft, Tr. L, i.).

36. Schreiben an Solothurn vom 19. Februar 1656.

Hochgeachte Gncdige Herren Obern vnd Vätter.

Es hat sich gestern Vor mittag Visiere uexc>tia,tic>n ansehen lasien, alß Wolte Himmel vnd Erden acmtribm»»-damit der liebe Friden Widerbracht Vnd alle interossirte löbl. Orth zu einer prmIiminar-Versöbnung verleittet werde»'gestalten Vnsiere aufsgesieztcn Puncten von feiten der Cathol. Orthcn ohn einiche aontraäietivn beliebt Worden. I» d>^Hoffnung vnd gänzlichem Versehen haben Wir den Ausfsaz nach mittag gleichfalls den Protestierenden zucommumair» Vermeint, es haben aber die 5 Orth gegen abent abermals solche ckiklieultetcm eingestrewt, dasi niemand änderst dar»schlicssen Können, als, müesie die Ruptur ohnzweiffenlich erfolgen. Wir hatten aber am morgen den H. BürgermeisterWetstein proprio motu Verwahrnet, er Wolte post pranckium Kein sossion halten, Weiln altem brauch nach die Geistsvon übriger Hiz zu den oonsilisz nit am besten ämpnnirt Weren. Vnsiere beysorg hat dis sahls nit fehl geschlagen,abgehört. Darumben man Vmb 3 Vhren nachts vnucrrichter Dingen von einandern abgeschiden. Gott der Herr abce-in desien Handt die Herzen der Menschen sambt deren Anschläg stehen, hat endtlichen, nach villfaltiger angcwendter m»ebiß nach Vier Vhren abents ohn einiche siisaontinuation, auch mit stetigem hin- vnd Widerlaufsen zu den Parthcy^»'das Gebett vnd Seüffzen Viller taussent Seelen erhört Vnd Gnad crtheilt, dasi beygelegte Fridens Articul Von dentheyen Vff ratitioation der allerseits Hohen ObrigKeiten angenommen Worden, theils der H. Ehrcngesandten Von de»löbl. interessirton Orthen reißen in der stundt Von hier ab, etliche naher Hausi, die andern aber zu den Armeen,selbigen die traetuton Vnd Erlängerung des stillstandts zu notitieirn, Voraus aber Ihnen anzubefehlen, Dasi sto "feindtliche exeursionvs oder ThätlichKeiten einstellen sollen, so lang Vnd Vill, biß die Dreh Puncten von den ObrigKcst^ratitioirt, auch die schrifftlicbe Schein alhero Widcrbracht sehen. Die gröste ckistiaultüt vnd woran es sich disic 2 Tagmeisten gestoßen, ist 1) Die rostitutian der Clöstern vnd andern eingenommenen Pläzen, Da Zürich vermeint, soi^erst geschehen, Wie auch L) die Demolierung der Schanzen, Wan alle obschwcbende streittigKeiten durch das Recht »güetigKeit erörttert Weren, Vnd daruor nit, Dan sonsten möchten nach beschehener oxoeution die Cathol. Orth das > ^in Verlängerung ziehen oder sonst andere 8udtersuxia suchen Wollen, Welches Ihnen von Zürich zu höchstem »achgereichen, es Wurden dan die Orth Ihnen anderwerttige ussoouration verschaffen. In Disire porplexitüt haben cr>»c^löbl. 5 Cathol. Orth von selbsten den Vorschlag gethan (Desien die Protestierenden sich bim wenigsten nit versehen) si»^der Gegentheil die ckikliäontx vnd misitrawen gegen Ihnen trage, ob siolten siie Wegen des Rechten einiche Verlängcusuchen, so were disi Ihre Meinung, daß in dem fahl ein oder die andere Parthey gefahrliche Auffzllg euusirtan,die 5 löbl. Schidort Die Jenig gefehrd brauchende Parthey uutsioritatiuä dahin anhalten, dem begehrenden theil das > ^ohne Vmbzug zugestehen, Maßen Ewer gnaden aus der Beylag alles Weitleüsfiger Verncmmcn Werden. Nun ligt es»iczo daran, ob E. gn. Vns hierzu iozitimiru Vnd einen schrifstlichen Schein ertheillcn Wollen, das, siie wie andereorth Ihren oonsens hierzu geben, so Wirdt, Wans Gott geliebt, nach zurückKunfft der H. Ehrcngesandten von den »interessirten Ohrten das Werck völlig bcschlosien, Die Säz zum güct- old Rechtlichen Ausitrag ernambset, Dieallerseits abgefüehrt, die Pläz zc. re8tituirt, die Schanzen w. geschlisien, ein ordentliches .limtiumontum pueis a» .richtet, das Recht geöffnet Vnd alßo endtlichen alles misitrawen auffgehebt, die EinigKeit rostusiilirt vnd dasVatterland in den Vorigen Ruhestandt gesiezt. Ist hierumb Vonnöthcn, dasi das Gebett, Wie bischer, cyfferigst aonli»"Werde :c. Ruptim 19. b'odruarii 1656. Nachts Vmb 9 Vhren.

E. gn.

Dienstwillig gehorsame Mitrath vnd Diener:

JFriedrich Stocker, Seckelmeister.

Fransi Haffner, Stattschreiber.