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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
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1773
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selbige aber alles Verläugnet und sich cüsserlich mit beichten vnd Communicicren katholisch erzeigt, hat man sie

^derumb ledig gelassen, damahlen denen von Schweiß niemandt Eintrag zuthun begehrt hat. Auff solches dise Ehrlose,

Tinnige, mainaidioe Lcut nit vnderlassen, jhre heimbliche nächtliche Zusammenkunsften zuhaben. Zu denen dan auch

"rchensche bsictieoracos oder Nachtvögel kommen, mit jhncn correfpondiert, bis endtlichen verwichenen 1655. Jahrs die

^ ausigcbrochen vndt die von Schweiß etliche deroselben zu Händen gebracht, andere aber die Flucht nacher Zürich ge-

^>nen haben, alwo sie mit grossen Ehren als Glaubensgenossen empfangen vnd in dero von Zürich Schuß aufsgenommcn

>den sejnd. An deine sie es aber nit bewenden lassen, sondern so wvl der entwichenen als dero in Hafft genommenen

? ^igist angenommen vnd betrawlich nit allein dero ledigstcllung, sondern auch aller Haab vnd Gut begehrt, vnd also auff

>^dl Dreyen Abzug aller von dem katholischen Glauben Abtrinnigcn, auch in dero von Schweiß vnd andern katholischen

gnen Landen getrungen vnd hierüber jhre Botschafft nacher Schweiß geschickt vnd den zu Cappel auffgerichten ersten vnd

' "mental Articul des? gemeinen Frioens (als ob solcher jhre» Voreltern abgenötigct were worden, wie in jhrem Manifest

mit klaren Worten zusehen) in Disputat zu ziehen sich vnderstanden vnd den argen List erfunden haben, Das

^ Rainung niemahlen gewesen, weder die von Schweiß noch andere katholische Orth in ihrer Souaranitet, Judikatur

Neligjon zu verletzen, Sondern allein an vnparteyischen Rechten zuerfahren, Ob sie in ihren Proceduren den Eyd-

^wuschen Pündtnussen gemäß gehandlct! So aber I'rvtostutio tuet,» contraria vnd in der That sechsten nichts änderst

' als dero Souaranitet vnd höchste Judicalur, vnd jhre Proceß nnder jhre aigne Leut in jhren oignen Stätten vnd

^"den ^ arguiren vnnd disputieren; Welches wider den klaren Buchstaben des; Landtfridens ist. Vnd wollen also die

^ Zürich solche Sach (so schon vor mehr als 160 Jahren mit der Hilff Gottes durch das Schwerdt vnd öffentlichem

i! ^ "'6"^ Bekandtnuß erörteret vnd von altem herkommen ist) gern widerumb in Rechtfertigung vnnd Disputat

l Wardurch die katholische in jhren aignen Stätten vnd Ländern widerumb in augenscheinliche Gefahr jhres wahren

^lveifleten Christlichen Glaubens kommen vnd den so thewr crworbnen Landsfriden zerlöcheren lassen wurden ! vnd ver-

-. also die von Zürich vnnd jhre Anhänger, durch disen Arglist die von Schweiß vnd andere katholische Orth wegen

dm ^ ^lrinnigen mainaydigen Leüt vnd Landtsverrätheren zu e'ner Parlh zumachen, da hingegen die katholischen Orth

d>.d^ Ellrich, Bern kein Ordnung zugeben sich nicmahlen angewassct, wie sie sich in jhren Proceduren gegen den jhren

» ihren Stätten vnd Landen zuverhalten haben. Ist demnach ein eiteles Gedicht, daß der freye Zug aus; den 5

" l» die Vncatholischen Orth niit den Eydtgnössischen Pündtcn solle herkommen seyn, Da jedoch zur Zeit der

" Pündtnuß niemand von dem newen Zürchischen Glauben gewüßt hat vnd die Römisch Kirch vnd Päbstliche Heyligkeite»

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^°n Pündten außgenommcn werden, Vnd in dem Landsfriden außtruckenlich versehen ist. daß die von 3"^ jhre'°nger in dero Stätt vnd Landen des; Glaubens halben nichts zu arguiren noch zu d.sputiren haben, alle SAuffzuq, Gefärd vnd arge List vermitten. ^ ^ ...

Item in dem dritten Articul, daß die von Zürich vnnd Bern nun fürohin sich keiner Hcrrichafst, so sie nütz.t angah^ da sie kein Regierung Hand, gar nit anncmmcn noch beladen sollen vnd Möllen, wie die Pündt außwe.sen vnd heitere."'ttung geben Ist auch nichts »ewes, daß die von Schweiß >n t der gleichen Mainaydigen vnd von dem Wahren^lst-nlichen Glauben abtrinnigen Landleuthen procedieren, sonder nächst deme es den alten Kays. Rechten. 5° ^'"°"''"7°^ vnzerbrüchig gehalten, gemäß. Ist ebcnmässiger Fahl in de». LandtsfrioeN mit einen. Nammens Jacob Schlosse .^Kr) dessen sich' die von Zürich angenommen, die von Schweiß aber jhne mit Recht richten lassen, zufinden., Was disen. nach für vnchrbarliche, abschewliche. »..christliche Gemähl, Paßguill, Lästerung vnder denen v°" Z""».

-c. wider die von allen Heilige» Vättern jederzeit so hoch gepriesene Mutter Goltes. die Lieben Heyl.gen. Christen.> katholische.! Glaube... Päbstl. Heyligkeit, Geistliche im Schwang s.yn, ist ohne Christenliches Abschewen n.t zu melden." gleichen Ntutter Gottes Schänder nach Kays. Rechten an dem Leben sollen abgestrafst werden. Dahingegen e.n bap.tal

L-nUSIrid-«. wid!. R-»> »nd M.m«-» ml Ml.-.I»!!-» »»« da.»«,.