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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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gegen crmeldte Statt Basel vnd andere der Eydgnofschafft Verbundene Stände, wie auch deroselben Bürger vnd VndeIhanen jemals erkannt worden (darrender dann zuvorderist eben diejenige gewesen, welche das Cammergericht hiebcvor we,jbres Vnderhalts vnd des Florian Wächters ergehen lassen), gäntzlich cassirt vnd ausfgehebt sein sollen, auch bei) vnd w>disen ^rtioul in dem Friedensschluß einige Limitation, Lxooxtion, liosorvation nicht zu finden, Alß weißt sich von >selbsten, daß Vnserm Kayserlichen Cammergericht in keinen weg gebührt hat, solchen klaren vnd gemessenen Verordnungzuwider zu handeln vnd die albereit durch solchen allgemeinen Friedensschluß pure vnd ohne einige eonsiition verwor evnd auffgehobene ?rooo88 vnd Arrest von ncwem zu re8useitiron, weniger dieselben mit der thaat durch gewa ^Itepro88alien zu oxeguiren. Es lasset sich auch solches durch diejenigen Conäitiones oder Iio8vrvata, welche etwa» ^ ^Stand zu Münster vor vnd bey Auffrichtung mehr-erwehnten Friedensschlusses partem eingefüehrt, Daß neenlechBaß'er solcher Rxomption nicht ehendcr fehig sein solten, Sie Helten Sich dann zuvor-hero mit der Cammer wegen l)^oontingent8 vnd mit dem Wächter wegen seines Zuspruchs abgesunden, nicht entschuldigen, in erwägung, daß ^Cronen noch Wir selbs dieselben Ronorvata angenommen, sondern allerseits verworsfen vnd daraufs public» oon8e >u-u^rtioul in dem In8trumooto Rcrois stehen blieben wie er stehet.

Derhalben nach also klarem lauteren geschlossenen publieirton vnd ratitleirten Frieden nicht mehr in der Stä» ^weniger nur in etlicher derselben Nähten vnd Gesandten Macht gestanden, dasjenige, was in dem Friedensschlußwilligt, allererst auffs new wider den H. Contra baue truiisuLtionem eto. mit denjenigen Conäitionon, weläiewährenden Druotaton bey dem schluß des Friedens zuvorderist von den Cronen selbs verworsfen worden, zu ^vnd für sich allein ohne Vnser vnd der Cronen, alß prinoipal I'ar.moonton, sowol der Baßlcr vnd Cantonen vorbewvnd einwilligung zu äeelariron, jnmassen Wir dann auch solchen einseitigen cloolarationibus niemals beyfall gcg ^sondern vielmehr denselben, sobald Wir deren wissenschafft erlangt, oxprv880 widersprochen, indem« Wir vndcrmNovrmbris des 164l). Jahrs der Cammer gemessen anbesohlen, Die Statt Basel mit dergleichen Coiulitionon vnud ^0088LN, alß dem Friedensschluß zuwider, ungehindert der Stände Schreiben nicht zu graviren; In gleichem auch sub ^«lato den Oeputatin Ltatuum zu Nürenberg durch Vnsere Gesandten dasclbsten andeuten lassen, Daß weilenI,imitatione8 in In8trumo»tn ?aoi8 verworsfen, dieselbe daran seyn wollen, damit sowol die Eydgnosschafft alß die ^ ^mit ferneren widerigen Schieiben verschont vnd bey demjenigen, was Ihnen der Friedensschluß gibt, geschützt vnd »>'tonirt werden möchten.

?ber

Es ist Ihnen Camoralon auch ermeldtes Schreiben den 23. Februarij ^.nno 1K5V, vnd also längst vo. i ^ehcnder noch Ihre ncwe widciige Nunelutu vnd blxeoution8-I'roco88 vnd Iioprv88alion, alß welche erst den 27. Sep'ewesusüvm ^nni vnd also nach verfliessung gantzer 7 Morat außgangen, durch Notarien v»d Zeugen richtig "^All-wörden. Nichts desto weniger aber haben Sic sich vnderstanden, solchem schnuer-stracks entgegen andere U-uxintafertigen vnd noch varzu dareyn zu setzen, alß wann solches Vnserer Kayserlichen Intention gemäß vnd Wir nichtalß mit obiger Conäition in der Baßlcr Ilxomption gewilligt Helten, dessen widerspul doch Ihnen auß Vnserm jetz-st^Kayserlichen Inliibition- vnd Befelch-schreiben eigentlich bewußt gcweßt! dardurch dann Vnser hoher Kayserlichevnd Ampt nicht wenig mißbraucht vnd bey denen Schweitzern in ungleichen verdacht, alß wann Wir selbs denschluß änderst, alß er im buechstabcn lautet, wider Sie außlegcn wollen, unschuldig gebracht worden weren, sosern ^vorhero eines bessern schon berichtet gewesen. .sAld

Vnd was noch mehr, alß die von Basel aufs dasselbe Kayserlichc Schreiben vnd Inliibitoiial gegen die Statt - ^statt Sich bcrueffen, aber die von Schlettstatt solches der Cammer intimirt vnd darüber Bescheid vnd Schutzhaben Sie Cameralos Ihnen vnderm «lato 27. Octobris selbigen Jahrs geantwortet, Es seye cin-mal gewiß, dos- ^ ^Camoralon dassilbc niemabn fürkommcn, sondern zweiffel discr vrsachen halben, wie Ihre lormalia, lauten, Daßgleichen auch aci Oopututog Ltutuum zu Nürenberg hellen gelangen lassen, die voputati aber das zu Münster v»dbrugg gemachte Reichs-Conclusum incht änderen können noch wollen, daher Vnsere Kayscrliche Resolution 8ubeoinlitiono zu vclstehen wcre, sofern die Sländ dareyn verwilligen vnd von dem vorigen Conelrwo abstehenWeilen aber solches nicht geschehen, so sehe gemcldt 1ie8eriptnm von jhme selbs gefallen vnd auffgehaben. A