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9. Ferdinandder Dritte:c. WJr haben Vns auß EwermSchreiben vom 4. näch ^wichenen Monats Februar» gehorsambst rokeriren lassen, Was Ihr darinn auff Vnser vnderm ckato 31. Dkcem^jungsthin an Euch abgelassenes Kayserliche Naiuiatum oassatorium, rostitutorium wegen Ew-rer wider die Statterkannten nichtigen Rrooesson, vnd denen zu folg zu Schlcttstalt vnd Mainz erfolgter Rxsoution vnd Repressalie"deren vermeyntlichen Rxoulpation vnd Beschönigung für Entschuldigung fürwcndeti vnd weiln dieses Ewers darfür-ha leine Sach, so die Ständ des Reichs ins gemein antrifft, Ihr solche an dieselbe vmb deren Resolution hettet ge alassen, mit Vitt, daß Wir derowegcn Euch mit dergleichen vngewohnlichcn Rroeesson gnädigst verschonen wollen. ^
Nun geräicht Vns zuvorderist zu ungnädigstem sonderbarem hohen Mißfallen, daß Ihr nicht allein nach InnhaltFriedensschlusses vnd in krafft desselben außgangenen gemessenen Kayserlichen Verordnungen nicht gehorsambst nachkamsondern an statt dessen auch gar vnser hohe Kayserliche llurisäiotion mit gantz nichtigen, unverantwortlichen Erjnneru ^in zweiffel ziehen vnd Euch derselben zumalen in Sachen, welche die Rxeoution des Friedens antreffen, entschüttc"Vnicrer Kaiserlichen ^nkibition vnd dem klaren buechstaben des Friedens zuwider Euch vmb anderwertige veolarabewerben dörffen.
Wann Wir derowegcn es dieser Ewerer vorgeschützten nichtigen Rroeesson gantz ungeachtet Hey angeregten "außgangenen rechtmässigen Verordnungen allerdings bewenden lassen, ^
Alß befehlen Wir Euch hiemit nochmals gnädigst vnd ernstlich, daß Ihr denselben ohne einige fernere Einnd ^Auffzug, auch vnerwartet einiger anderwerten Resolution oder Roelaration, Key Vermeidung vorhin-angetroheter Pa"'oontinenti gehorsambst gelebet vnd denen zu folg die Key Euch noch vorhandene Bast tische Güeter vnd Waare» ^selbigen also-balden widerumb zu Händen schasset vnd vnwaigcrlich außfolgen lasset. Vnd weiln Wir benebens auch ^ ^Wegs leyden noch gestatten können, noch wollen, daß Ihr Vnsern geehrtisten Kayserlichen Nammen mit vnbcgründtcnratis, wie in Eweren eingeschickten ülanckatis zu sehen, dem klaren buechstaben vnd Vnser» Kayserlichen .Inbibitio »-!a?r .vnd Befelchen zu wider mißbraucht, alß ist gleichfalls Vnser ernstlicher Befelch, daß Ihr Euch dessen hinfüromüessiget vnd enthaltet, damit Wir auch diß-fahls wider Euch schärpssers Einschen zu haben nicht verursacht werden.
Hieran vollziehet Ihr Vnsern gnädigsten, ernstlichen vnd endlichen Willen vnd Meynung, denen Wir mit ic.
Wien den 4. tag Martii Anno 1651.
Von der Röm. Kayserl. Maycst.an die Cammer zu Speyr abgangcn.
16. FerdinandderDritterc. HOchwürdiger lieber Ncve vnndChur-Fürst. E. L > ^ ^Schreiben vom IL. nächst-verwichenen Monats Februarij haben Wir mitsampt den Einschlüssen woldarauß v.rnommen, Was Cammer Richter-Ampts-Verwesers-Vieo-I'reesickent vnd Bcysitzer Vusers Kayserlichen Ea>nrichts zu Speyr bey deroselbeu so wol in Schrifsten alß auch durch deren eigenen Abgeordneten Mündlichsich beklagen lassen, Daß Wir aufs der Statt Basel bey Vns bescbehencs Anbringen wegen deren auff Ihr derwider dieselbe erkanntes Nanäatum cke aurestancko et vxtraäenclo in Schlettstatt vnd anderen Orten arrostierto»wider ermeldte Eameralen ein anderwertes Nanckatum poenale eassatorium ergehen lassen, mit bitt, E.dise Sach Ihrer hohen Wichtigkeit nach nicht allein der zu Nürenberg vnd Franckfurt diß-mals vorhandenenCrach-Versammlung, alß nicht Ihre, sondern eommunem llmpoiii eausum, wie auch vorderist Ihren Mit-Chursur^^^Ihres ferner» Verhaltens willen nach Notturfft anbringen lassen, sondern auch ermeldtes Cammergcrichts in disci» ^an Vns den 4. tag besagten Monats abgelvffencs Lxoulpution-schrciben begläiten, damit Ihrer mit dergleichen vngewolscharpfsen Rrooossou ob clokootum llurisäiotionis sousten oonourrontis verschont, die Baßler acl Ltatus .ln>puderen Sach es seye, Sie auch zuvordersst zu Abtragung Ihrer Schuldigkeit angewiesen werden mögen! Vnd da^nach E. Liebden auch der meynung seyn wollen, daß die Schweitzerische Rxemption anderer gestalt nicbtangezogenen Eonäitionon voll des Heil. Reichs Ständen verwilligt vnd in dem Friedens-llnstrumont eingebra ^vnd daß also Burgermeister vnd Raht daselbsten, mit denen diß-fahls das Reich vnd Cammergericht allein, ^übrigen Ealltvlie», vnd zumal so wenig alß in anderen mehrern-theils vergangenen dergleichen Rrwzuäioiis zu