1718
8 Allerdurchleuchtigster, Großmächtig st er vndVnüberwindlichisterRömischerKaY s ^ 'Allergnädigster Herr. Ewer Kayserl. Mayest. vnderm dato Wien den 31. Decembris "loffenen Jahrs an Vns abgangenes Schreiben haben Wir sampt vberschicktem Beyschluß von Widerbringern dises anabgefertigtem aigenem Eurrior den 1. kuzus zurecht eingeliefert empfangen, mit allervnderthänigster kevorent? er r ^verlesen vnd welcher gestalt Ewer Kayscrl. Mayest. darzu aufs der Eydgnosschafft der Dreyzehen Ort in der Schwein ^aigene Gesandtschafft an dero Kayserl. Hof gethane Clag wider Vns wegen deren den Baßler-Kauffleuthen zugehöriges'Schlettstatt wie auch Maintz angehaltener vnd theils anhero gefüehrtcr Meter allergnädigst verursacht worden, mit medallervnderthänigst gehorsambst vernommen. ^
Nun geruehen E. Kayserl. Mayest. sich allergnädigist zu crjnnern, wie osftcrmalen so wol bcy dcroselben ^ "des Heil. Reichs Ehur-Fürsten vnd Ständen Wir vmb Vnsere ohnentpärliche nohtwendige Sustontatiou vnd aukste everdiente Besoldung bereits von vielen Jahren hcro bey vnderschiedlich-fürgangencn Reichs- Deputation«- vndTägen aller vnderthänigist, auch vnderthänigst, vnderthänig, beweglichist vnd jnnständigst angehalten ; dannoch nach s° ^ ^wahrig-, höchst- beschwär- vnd bekümm-rlichst außgestandcnen Kriegs-läuffen (vnder dessen auch vil vnserer (!o>ie8^Leben einbüessen müessen) noch zur Zeit keinen andern ollbet nicht erlangt, alh daß Wir biß dato ebenmässigeusserste Kräfften ober zuvor-bekanntlich auffgesetzte Vnsere vnd der Vnserigen patrimonial-Güetern, Haab vnd a ^würcklich dargestrecket, Vns dardurch gleichfahls gäntzlich erschöpfft, onorvirt, außgemärgelt vnd die Vnserige darzu mVerderben gesteckt haben.
Wann dann E. Kayserl. Mayest. Vns zwar aufs angeregte Vnsere bey deroselben so vielfaltig einkommene ^vnderthänigst-beweglichste Notivon vnd Remonstrationen zu verschiedenen malen vnd zwar noch «ud dato Wien de" ^dulsj ferndrigen Jahrs allergnädigst vertröstet, daß Vns bey jetzo noch währender Reichs -Dexutations -Versamblung^Nürenberg so wol wegen Bezahlung Vnserer alten noch rostierenden, so dann künfftig richtiger Abstaltung derfallenden Laiarien, alß auch erster Ersetzung der vacirenden hiesigen ^ssvssorat-Stellen zuverlässig geholffen werdenDarauff aber biß aufs dise Stund noch im geringsten nichts erfolgt, gleichwohl des H. Reichs Ehur-Fürsten dud ^vnd derselben zu den vergangenen allgemeinen FriedensHandlungen nacher Münster Gevollmächtigte Gesandte, " a)Pottschafsten so gar nach endlich daselbsten getroffenem Friedensschluß den 27. Martij Anno 1649 vcrmög derMm. 1. 2. dardurch mitleydenlich bewogen worden, vber die jcnige E. Kayserl. Mayest. hicbcvorn vnderschiedlich^^vnderthänigist-vorgeschlagene, aber jederzeit mit Vnserm vnd der Vnsern je länger je mehr höchst-empfindlichensuspendirt vnd zurück gestellte Nedia, letstlich dises expediens mit der Statt Basel zu des H. Reichs Ständen »>c ^sublevation zu ergreiffen, Vns also darmit in ichtwas zu anlmiren vnd erfrischen, zu dem ende auch soalß besagte Statt Basel (mit Welcher Wir es diß-fahls nur allein zu tbuen vnd sonsten mit der GemeinenEydgnosschafft gar keine disserent-i durchauß nicht haben) absonderlich geschrieben, gestalt Wir Sie Baßlerdas sub Xum. 3. Copeylich beygeschlossenes nicht weniger dahin ermahnet, vnd also hierinnen nichts weiters fürgen°alß warzu des H. Reichs Ehur-Fürsten vnd Stände nach Vnserer so lang getragenen Gedult endlich die Anweisung^ ^wolmeynend an die Hand gegeben, Wir daneben Vnserer geläister theurer Pflichten vnd tragenden Ampts halbenrueffenden Parteyen zu jhrem Rechten zu verhelffen vnd dustitiam ohne einigen Respeet zu administriren Vnslich obligirt befunden: So haben Wir Vns vmb so viel weniger einige Gedancken gemacht, daß Vns jemandim geringsten vngleich verdencke» solle oder werde, zumal Wir auch alß mchr-gcmcldte Statt Basel aufs E. Kayserl-hiesigen ?isealat-ampts vnd des Mitklägers Florian Wächters diß orths erhaltene Nandata, sub Mm. 4. 5., ^ ^berüehrte Statt Schlettstatt sich anmaßlich beschwärt, Wir solches also-balden od mors; porieulum, nachCammergerichts-Ordnung part. I. tit. 49. §. tinal. vorderist an Chur Maintz, folgends Trier, Cölln, Pfaltz-H^Sachsen, Brandenburg, den Herren Hertzogen zu Würtemberg, Marggrafsen zu Baden-Durlach, vnd andere des HrCraiß vnd Stände zumal ohngescheuhet berichtlich gelangen lassen. ^
Wiewol auch E. Kayserl. Mayest. aufs deroselben an Vns wegen Einstellung der Cameralischen ?roeesse>> grg^^Baßler allergnädigst abgangenes Anmahnungsschreiben sich beziehen, so haben Wir jedoch die gewisse Nach" . M-daß E. Kayserl. Mayest. dero Bevollmächtigten zu Nürenberg sub vodem tempore et dato dero Schrifftlichen Befelch ^gnädigst ertheilt, daß Sie der Statt Basel an E. Kayserl. Mayest. aller vnderthänigst beschehenes Anbringen