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^ wurde solchem allem gehorsambist nachgelebt vnd die Statt Basel dißfahls unangefochten verblieben seyni daß doch dessenohngeachtet du dich vnderstanden, bey ermeldtem Vnserm Cammergericht wider dieselbe an vnderschiedliche Chur-FürstenStände des Reichs gantz-beschwärliche Nunäutu cko arrestanäo et extruäenäo sine dluusulü außzuwürcken, auch^rdurch so viel erhalten, daß nach jüngst-gehaltener Franckforter Herbstmeß den Baßler-Kauffleuthen aufs sreyer Strassen^ auffgepaßt vnd, alß sie vor jhre Personen dessen gewahrnet worden vnd entgangen, deren Waaren vnd Güeter zubellst«« vnd Maintz gewaltthätig angehalten, die Fuehrleuth bey jhren Cyden was Baßlische Güetter seyen außzusagcn^ zu verrahten gezwungen, die Fuhrbriefs einkommenem Bericht nach aufsgerissen, vnd sonderlich zu Schlettstalt alle Basi-sche vnd andere vnder der Baßler Oonäottu gehende Güeter außgepackt, durchsuecht, die Parschafften darvon genommen,vbrige widerumb zusammen-gerafst vnd sampt den Gelteren aufs Speyr gcfüehrt, zu Maintz aber die mit den Baßleren"urespondirende Factoren gleichfahls becydiget vnd jhnen von dieser Begegnuß das wenigste naher Basel zu berichten beyMr Straff vndersagt, vnd in allem dergestalt procedirt vnd verfahren worden, alß wann die Statt Basel vnd gantzehdgnosschafft declarirte vnd abgesagte Feind des Heil. Röm. Reichs weren, alles so wol ermeltem Friedensschluß zuwider"uch zu vbeler oonseguoutx geräichende ^ttentuta vnd Vornemmen, derowegen Vns mehr-bcsagte Cydgnosschafft vmballergnädigste Remedirung jnständigst angerueffen vnd gebetten hat.
Wann Wir nun die angezogene kutioneg vnd b'unckumouta, woraufs berüchrtc Nunckatu fundirt werden wollen,^ gantz nichtig vnd unerheblich, auch zum theil in kuoto vuerfindlich befunden, auch dergleichen Repressalien, da die auchhaben sollten, ohne Vnsern Vorbewußt, zumalen wider diejenige, so von dem Reich befreyet vnd eximirt, nicht ertheilt^ exequirt werden mögen, vnd Wir derowegen alß das Oberhaupt im Reich vnd suproinus Lxeeutor I'ueiz dieselbige^erurnb annullirt vnd auffgehebt, auch wider diejenigen, so selbige in Vnserm Nammen, Äußerer außtrücklichen Verordnung^ Intention zuwider, bey obgedachtem Vnserm Kayserlichen Cammergericht zu erkennen vnd zu excquiren sich vnderstanden,^ ^lunckutum eussutorium, rostitutarium st inkibitorium ergehen lassen, wie du schon vcrnemmen würdest!
Also haben Wir darneben gegen dir gleichfahls Vnser hohes Mißfallen scheinen zu lassen vnd dir ernstlich zu Ver-den, daß du dich gelüsten lassen, diese nichtige vnd sowol Vnserer Kayserlichen hohen Jurisdiction, alß auch dem Friedens-^ zuwiderlauffende Proceß vnd Execution zu suechcn vnd außzuwürcken, nicht umbgehen mögen, mit gnädigst- vndÖstlichen, Befelch, daß du bey Vermeidung Vnserer hohen Vngnad vnd andern schwären Einsehens von diesen außgewürcktendessen abstehest vnd dich dergleichen hinfüran wider die Statt Basel vnd die Gemeine Eydgnosschafst gäntzlich enthaltest.An dcme erstattest du Vnsern gnädigst- vnd ernstlichen Willen vnd Meynung. Wir sind dir bencbens mit Kayser-Gnaden gewogen. Geben in Vnserer Statt Wien den Ein vnd dreyssigsten Decembris Anno Sechszehenhundert vnd> sstzig, Vnserer Reiche des Römischen im Fünffzehenden, des Hungarischen im Scchsvndzwantzigsten vnd des Boheimischen^ Aiervndzwanzigsten.
Ferdinand.
Ferdinand Grafs Kurtz.
mimckatom 8ae»°. Osss. proprium:
Wilhelm Schröder.
An den ^.ävooutum b'isci zu Speyr, Licentiat Balthasar Hatteisen.
WJr Ferdinand der Dritte, von Gottes gnaden erweblter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs^ ^»Manien, zu Hungarn, Böheimb, Dalmatien, Croatien vnd Sclavonien König, Ertzherzog zu Oesterreich, Hertzog zu"kgund, Steyr, Kärndten, Crain vnd Würtemberg, Grafs zu Tyrol ic entbieten denen Hoch- vnd respeotive Ehrwürdig,Durchleüchtig vnd Hochgebornen Vnsern lieben Neven, Vetter, Schwager, Oheimb, Churfürsten, auch freundlich ge-Brüedern, Fürsten vnd Andächtigen Johann Philippen, Philipp Christoffen, Maximilian vnd Carl Ludwigen, Ertz-"ch°ven ^ Majnh, Tryer, Pfaltzgraven bey Rhein, Herzogen in Ober vnd Nider Beyern, des Heil. Römischen ReichsGermanien, Gallien, auch das Königreich Arelat Ertz-Cantzlcrn vnd Ertz-Tiuchsessen, Leopold Wilhelmen, Ertzherzogen^ Österreich, Herzogen zu Burgund, ^.äministrutorn des Hoch Meisterthumbs in Preüssen, Meistern Teutsch-Ordens in