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Vns als dem Oberhaupt vnd supromo Lxeeutori ?aois obligt, dahin zu sehen, damit niemand wider den Friedenssäsi^beschwärt, sondern darbey gehandhabt vnd geschützt werde; so dann auch die Repressalien, als eine speeios volli, >wRömischen Reich zuwalen wider diejenige, die von demselben erimirt sind, ohne Vnscr alß des Oberhaupts VorwilsenConsens zu decerniren vnd zu exequiren, weil darauß leicht grosse ülotus entstehen vnd die allgemeine Berüehigung werturbirt vnd verhinderet werden könnte, Vnserm Kays. Cammer- noch einigem andern Gericht nicht erlaubt noch Zuge ^ist, jnmassen Ihr Euch vnder andcrm dessen mit dem Müllendunckischcn Proceß erinneren können: Alß haben Wir die ^Euch außgangcne Nanäata äe urrostanclo et extraävncko vnd die daraufs erfolgte Execution alß widcrrechti ^gemeinem Friedensschluß äe kaete zu entgegen nach der Sachen reiffer Erwägung für null vnd nichtig erklärt, auchnach diß Vnser Kayserlich Mandat vnd Ladung wider Euch erkennt vnd ertheilt.
Gebieten daraufs Euch sampt vnd sonders von Röm. Kayserlicher Macht vnd bey Pön Einhundert Marck lötigs ^ ^halb in Vnser Kayserliche Cammer vnd den anderen halben theil der Eydgnosschafft vnnachlässtg zu bezahlen, vnd bebmeidung Vnserer Kayscrlichen hohen Vngnad vnd deren in dem Friedensschluß wider die Vbertretter versehenenhiemit ernstlich, daß Ihr cwer außgangcne Nanäata äv arrostanäo st oxtruäoncko alsobalden widerumb cassirt, uervnd annulliret, so dann abgenommene vnd bißhero vorenthaltene Waaren, Güeter vnd Gelter oder deren rechten WarAbtrag bereits-auffgangenen vnd taglich auffwachscnden Kostens, Schadens vnd Interesse denen beläidigten rmverzu.restituiret vnd erstattet, Euch auch ins künsitig aller dergleichen Proceduren wider die Baßler vnd die samptliche Eydguovnd andere allerdings enthaltet vnd müessiget, alß lieb Euch ist ob-bestimmte Pön der Straaff zu vermeiden. Das m
Wir ernstlich. -Monats
Wir heuschen vnd laden Euch auch von obgerüehrter Vnserer Kayserl. Macht hiemit, daß Ihr innerhalb einesden nächsten nach Jnsinuirung dieses Vnsers Kayserl. Gebotts-briefss, so Wir Euch für den ersten, anderen, dritten, ^vnd endlichen Rechts-tag setzen vnd benennen poromtoriö, oder ob derselbe Tag nicht ein Gcrichts-tag seynnächsten Gerichts-tag hernach durch Euch selbst oder Eweren vollmächtigen Anwald an Vnserm Kayscrlichen Hof,
enden derselbe alsdann seyn möchte, erscheinet, glaubliche Anzeig vnd Beweiß zu thuen, daß diesem Vnserm -Mandat alles seines Jnnhalts gehorsambst gelebt seye; wo nicht, alßdann zu sehen vnd zu hören Euch vmb Ewershorsams willen in vorgcdachte Pön vnd Straff gefallen sein mit Vrtheil vnd Recht zu sprechen, zu erkennen vnd zu ^Wann Ihr nun kommet vnd erscheinet alßdann also oder nicht, so wird nichts desto weniger aufs gehorsamen Thcils ^Anrufsen vnd Bitten hierinn mit gemeldter Erkanntnuß vnd Erklärung verfahren, gehandlet vnd procedirt werden, ^das seiner Ordnung nach eignet vnd gebührt. Darnach wisset Euch zu richten. Geben in Vnserer Statt Wien de»vnd dreyssigsten Decembris Anno Sechszehenhundert vnd Fünfstzig :c.
Ferdinand.
Ferdinand Grafs Kürtz.
numäatum Lue. Ems". N"'. proprium:
Wilhelm Schröder.
alle"
ö. Ferdinand der Dritte, von Gottes gnaden erwehlterNömischerKayser, Z"zeiten Mehrer des Reichs :c. Ehrsamer, gelehrter, lieber, Getrewer; bey Vns hat sich die samptlicheder Dreyzehen Ort in der Schweitz durch eine absonderliche Gesandtschafst gar hoch beschwärt, Obwolen durch de« lssFriedensschluß ^Vrtio. VI der Statt Basel vnd vbriger Schweitzerischer Cantonen Exemption von dem Heil. Reich, ^Tribunalien vnd Gerichten, wie selbige in Vnserm Kayserl. Decret erläutert, mit klaren Worten confirmirt vnd bcst^Zbenebens alle wider ermeldte Statt erkannte Proceß vnd Prosta., «zuanäooun-zuo äkorotu, gäntzlich annullirt vnd a . ^worden; auch Wir noch im nächst-verwichenen Sechszehen hundert Neun vnd viertzigsten Jahr den Neun vndNovembris Vnser Kayserlich Cammergericht gnädigst erinnert vnd anbefohlen, daß dasselbe auch seines theils übesagter Statt dem Friedensschluß gemäß bequemen vnd dieselbe mit dem prätendirenden Cammer -Contingent v ^troheten Processen gäntzlich verschonen solle, vnd dahero die samptliche Eydgnosschafft der vngczweiffelten Zuversicht S