1713
k'ch, Tribunalien vnd Gerichten, wie selbige in Vnserm Kayserl. Decret erläutert, mit klaren Worten confirmirt
bestätiget vnd alle wider ermstdte Statt Basel erkannte ?roooss, Nanäata exoeutiva vnd Arrest» calsirt vnd auff-worden, auch Wir solchem nach aufs allervnderthänigstcs Erklagen vnd Bitten besagter Eydgnosschafft (indem erwehntecvlt noch zsnno Sechszehenhundert Acht vnd viertzig vnd Sechszehenhundert Neun vnd viertzig vnder dem Titul der sampt-^ Churfürsten vnd Ständen des Reichs Abgesandten Schreiben dieses Jnnhalts zukommen, Daß berüchrter ^rticulusÖderer gestalt nicht alß daß vnder anderen die an Vnserm Kayserlichen Cammcrgcricht ergangene Vrtheiln vollzogen, die°rt Recht-Hängige Sachen außgetragen vnd den Cameralen jhr von vielen Jahren hero ruck-stendige Contingent abge-vnd^ verstehen sehe) Euch noch im nächst-verwichencn Sechszehenhundert Neun vnd viertzigsten Jahr, den Neun
Zwanzigsten Novembris, gnädigst erinnert vnd anbefohlen, Daß Jhr dieser gemachten nichtigen Limitationen, alß dem^ensschtuß zuwider, vngehindert vvr-ermelte Statt Basel mit diesen Prätensionen vnd angetrohtcn Proceß verschonet vnd° die samptlicbe Eydgnosichafft Sich keines anderen verschen, alß daß solche Vnsere Kayserliche Verordnung von Euch in,'^^dem Respect vnd Obacht geHallen worden were, so Heitel Jhr doch Verne zuwider Euch vnderstanden, auß vorge-b>er solcher Limitation vnd Dcclaration, vnd samb auch Wir selbsten bey Auffrichtung des Friedensschlusses kein andere'" ention gehabt hettcn, den Sibcn vnd zwantzigsten nächstverwichenen Monats Septembris wider die Statt Basel an vnder-^dliche Chur-Fürsten vnd Stände Nanclata äe arrestanäo ot oxtraäonäo sine elausuIZ, dieses Jnnhalts ergehen'vssen, Sie alle der Statt Basel zugehörige Personen, auch deren Haab vnd Güetere, wo solche in jhren Dorritoiiiswürcklichen Arresten belegen vnd extrassiren sollen, so lang biß Vnser Kayserlich Cammergericht des gäntz-rückstands seiner Vnderhaltung bezahlt, auch Florian Wächtern von Schleltstalt (deme wie auch vbrigen angemaßtengern roch yje Statt Basel vor Jhren Mit-Eydgnossen guet oder Rechtliche Red vnd Antwort zu geben Sich vielfältig°tte») vmb die Ihnen zuerkannte Summen, sampt Vnkostcn, Schaden, Interesse vnd Saumbnussen ein Vergnügen geschafft^ werde ^ jnmassen auch darauff erfolgt seye, daß nach jüngst-gehaltener Francksorter Hcrbstmeß den Baßler-Kauffleuthen^ In yer Straffen starck auffgepaßt vnd, alß Sie vor jhre Personen dessen gewahrnet worden vnd entgangen, deren Waaren^ ^ Güeter zu Schleltstalt vnd Maintz gcwaltthätiger weile angehalten, sonderlich zu jetz-besagtem Schlettsiatt die FuehrleüthIhren Eyden was Baßlische Güeler scyen außzusagen vnd zu verrahten g zwungen, die Fuehrbrieff einkommenem Bericht^ vvfsgerissen vnd alle Baßlische vnd andere vnder der Bastler oonäotta, gehende Güeter außgcpackl, durchsuecht, dieschafften darvon genommen, das vbrige wider zusammcn-gerafft vnd sampt den Gelteren aufs Speyr gefüehrt, zu Maintzt die mit den Baßleren correspondirende Factoren, wie verlautet, gleichfahls becydigct vnd ihnen von diser Begegnuß^ wenigste naher Basel zu beuchten bey hoher Straaff vndersagt, vnd in allem dergestalt procedirt vnd verfahren worden,
Wann die Statt Basel vnd gantze Eydgnosschafft declarirte vnd abgesagte Feind des Hcyl. Römischen Reichs wcren.^ Sintemalen aber solche Proceduren dem Friedensschluß vnd Vnscren Kayserlichen Verordnungen schnur-stracks zuwider^ von besorgender grosser consequenz, da dergleichen Eingriff also nachgesehen werden solle, Alß hat Vns mehrbesagte^«sschafft vmb Einwendung Vnscrs Kays. Ampts vnd fernere Hülsi Rechtens beweglichst angcruffen vnd gebelten.^"n Wir nun diese Proceduren also beschaffen befinden, daß Sie sich mit keinem schein Rechtens, noch auch mitvon Euch vorgebildeter Limitation vnd Dcclaration des Friedensschlusses vnd noch viel weniger mit der verwahrnetenBesserer gleichförmigen Intention verantworten oder juslificiren lassen, sintemalen solche lümitutioues vermög^ Ivstrumenti ?uois ^ertie. 17. §. Contra Imno trunsaotionom etc. gantz keine krasst noch würckung haben, auch^^^rlichc Intention vnd Meynung nie gewesen, daß Jhr dergestalt verfahren sollet, sondern diese ewcre Procedurdj derselben Inhalts Vnsers an Euch den Neun vnd zwantzigsten Novembris Sechszehenhundert Neun vnd
^ ^ ergangenen vnd laut des Gerichts ^otarü ?eol>tü liooepisss eingeantworteten Vefelch-schreibens schnur-stracks zuBussen! zu deme nicht aufs dasjenige, was etwan die Ständ Ihnen bey Behandlung des gemeinen Friedens vndPublication vorbehalten, noch auch was Sie in oonsoizuolltiam desselben Vorbehalts hernach geschrieben, sondern^ was Vnser Kayicrlich Exemptions-Dccrct vnd nach desselben Inhalt vnd Bucchstaben der ins H. Reich verkündigte^»tt^^^lz ratificirte Friedensschluß mit sich bringt, zu sehen ist; welcher dann ohne einigen Vorbehalt vermag, daß die^ Tasel vnd vbrige Schweizerische Cantonen von dem Hcyl. Reich gantz exempt vnd befreyet verbluben vnd die wider^vetirte krocossus vnd ^rrosta, sie seyen außgegangen wann sie wollen, gäntzlich cassirt sein sollen. Vnd derowegen
215