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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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schafft darvon genommen, das vbrige widerumb zusammen gerafft vnd sampt den Geltern auff Speyr gefüehrt, Z»a er ,e mit den Baßlern correspondirende Factoren. wie ve. lautet, glcickfahls beeydigt vnd jhnen von diser Begegnuß »a-w-mgste naher Basel zu berichten bey hoher Straff vndersagt vnd in allen, derges.alten p.ocedirt vnd Versahrenalß wann die Statt Basel vnd gantze Eidgnoffchafft declarirte abgesagte Feind des H. Reichs weren, so gar daß a"zwischen denen hiebevor in offenem Krieg vnd Vehd gestandenen Parteyen dergleichen kaum vorgangen vnd bcschehe»Vnd obwol man gleich anfangs die Vrsachen solcher Gcwaltthat zu wissen, hernacher aber auch die Nest-'uti°"Gueteren oder doch das; selbige Unverändert bleiben möchten von ermeldter Stadt Schlcttstatt gantz freund- vnd Nachbarl'b-g-.t, so ist doch atlff das erste anders nichts, alß daß diß alles vermog Copeylich überschickten Cameral-Mandats bcs-h-b-"'auff das ander, aber gar k-.n- Antwort gefolgt. Dahero einer gesampten Eydgnoffchafft auff empfangenen B-ri»'schwäre, unverhoffte Begegnuß eben tieff vnd sehr zu hcrtzen gangen, Helten Sich auch in träfst der Pündtcn verebefunden, wann S.e weren gemahnt worden, die vnschuldig.-angegriffene vnd beläidigte zu retten vnd das Geg--"--»'die Hand zu nemmen. °

Nachdem aber Sie sonderlich bey letster dcßwegen gehaltener Zusammenkunsst vnd allgemeiner Beralhschlagung ZU ^mut gezogen, Wie hoch E. Kays. Mayest. Authoritet vnd Kayserl. R-spect bey diesem Werch interessirt seye, l-ab-n S'm dem G-schäfft ke.nswegs füreylen, sondern es vorderist E. Kayserl. Mayest. gebührend anbringen vnd bey der°. ^höchstem Oberhaupt des Herl. Reichs vnd Lxecutorn des Friedensschlusses, die remcdirung ailerdemüetigist suet-n

Gelangt demnach an E. Kayserl. Mayest. in nammen vnd an statt Vnserer Principalen vnd Oberen V-is-rdemü-tigst-s bitten vnd begeren, die geruehen. dies- große I^juri. Gewal.tba. vnd schwären Einbruch in dem s°geschlossenen vnd publ,eilten Frieden sampt der darauß fliessenden bösen sorglichen «m^uont. allergnädigst zu beh-r^

^ mißfallen würck.ich sehen vnd wider dwVrsächere vnd Delinquenten auß Röm. ^Mach. V llkommenhe.t durch kräfft.ge Mittel dergestalten verfahren zu lassen, daß nicht allein das abgenommene und bBvorenthaltene m,t abtrag bereits ergangenen vnd täglich aufwachsenden Kostens, Schadens vnd Interesse, den Be'ä-d'^ohne verweilen restituir. vnd erstattet, sondern auch die jetzige Vrhebere vnd sonsten menniqlich künfftigs von derg--^dem alten Herkommen E. Kayserl. Majest. darauff gegründten allergnädigsten Declara.ion vnd Befelchen, auch dem 1° ^

verpönten Friedensschluß selbsten 6 ckiamvtro zuwider lauffenden Altentaten gäntzlich abgehalten, einer Eydg«v>^ ^gesampt vnd sonderheit wie auch dero Angehörigen vollkommene Sicherheit verschafft vnd Wir mit allem dem,hierzu nohtwcndig erachten wird, allergnädigst verschen werden. Das wird E. Kayserl. Mayest. Hochheit, demschluß vnd beharrender guter Verstendnuß gemäß, auch gegen derselben vnd dero Ertz-Hauß Oesterreich eine ^

höchstens zu verbinden ein kräfftiges Mittel, zumalen Vns vnd vnserer Nation ein immerwährender Antrieb scyu,Allerhöchsten für E. Kayserl. Mayest. glückselige Regierung, langwührige erwünschte Leibs-gesundhcit vnd alles mWolgehen eifferigst anzuruffen vnd zu bitten.

E. Kayserl. Mayest.

Allerdemüetigste, Abaesa"^'

Der Dreyzehcn Orten des alten grossen Pundts ober Deutscher LandenSebastian Bilgcrin Zwcyer von Evebach, Landehauptmann,

Hans Rudolfs Wettstcin, Bürgermeister zu Basel.

er zu alle"

S. Wir Ferdinand der Dritte, von Gottes gnaden erwehltcr Römischer Kayie ,

Zeiten Mehrer des Reichs in Germanien, zu Hungarn, Böheimb, Dalmatien, Croatien vnd Sclavonien König,zu Oesterreich, Hertzog zu Burgund, Steyr, Kärndten, Crain vnd Würtenberg, Grass zu Tyrvl zc. entbieten " ^ ^gebornen, Edlen, Ehrsamen, Gelehrten, Vnseren vnd des Reichs lieben Gctrcwcn N. Cammerrichters, Amptsveiwc cPräsidenten vnd Beisitzeren Vnsers Kayserlichen Cammergerichts zu Speyr Vnser Kayserliche Gnad vnd alles gu^geborne, Edle, Ehrsame, Gelehrte, liebe, Getrewe. Bey Vns hat sich die samptliche Eydtgnoffchafft derder Schweiß durch Ihre Abgesandte an Vnserm Kayserlichen Hos gar hoch beklagt: Obwvlen in dem zu ^ ^H>Osnabrugg geschlossenen Frieden ^rtie. VI der Statt Basel vnd vbriger Schweitzerischer Cantonen Exemption