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^Mergericht zu Spcyr jnnhalts bcygcfuegter Abschriften sul> et v diß-fahls die Notlursft gnädigst anzubefehlen ; So'k Euch m Antwort also gnädigst andeuten wollen; vnd sind Euch benebcns mit Kayserl. Gnaden gewogen. Geben in^rer Statt Wien den 29. Novcmbris 1649. zc.
Von der Rom. Kayserl. Mayest.
an die Dreyzehen Ort der Eydgnosschafst abgangen.
^ Ferdinand der Dritte zc. WOlgcborne, Edle, Ehrsame, Gelehrte, liebe getrewe. Ihr habt auß dem
ju / ^ ersehen, Was an Vns die von Stätten vnd Landen der Schweiherischen Eydgnosschafst zu Baden im Ergöw^rsammlcte Gevollmächtigte, damit dieselbige Key demjenigen, was Jhro in dem Friedensschluß ^,rt. VI. Cum^iyjbstus ete. zum besten verschen, geschützt vnd manutenirt werden möge, in Vnderthänigkeit gelangen lassen° S-b-tt-n haben.
Wann Vns nun crafft tragenden hohen Kayserlichen Ampts obligen will, dahin zu sehen, damit ermeldtcm Friedens-^ w allem nachgelebt, vnd Wir dahero nicht sehen können, wie die von denen Ständen zu Münster vnd OsnabruggIhres noch im jüngst-verwichenen Jahr an die Statt Basel abgegangenen Schreibens der Cameral-Proceß halbenr Limitationes Key gedachtem Instrumente) I'ueis bestehen mögen,befehlen Wir Euch solchem nach hicmit gnädigst, daß auch Ihr Ewers theils Euch dem Friedensschluß hierinnenbequemet, mehr-gemeldte Eydgnosschafst darwider nicht beschwäret, sondern dieselbe mit berüehrten?rWtensionen^ ^getrohten Processen (zumalen selbige in ermeldtcm Friedensschluß in spoeie cassirt vnd auffgehebt worden) hinfüroMas verschonet. An deme erstattet Ihr Vnsern gnädigsten Willen vnd Meynung; vnd verbleiben Euch mit zc. GebenStatt Wien den 29. Novembris 1649.
Von der Röm. Kayserl. Mayest.
an das Cammergericht zc. abgangen.
^ ^ Allerdurchlcuchtigster :c. EWer Kayserl. Mayest. werden noch in frischem allergnädigstem Angedcnckenwas in dem zu Münster vnd Osnabrugg Anno 1648 geschlossenen Frieden ^.rtio. VI der Eydgnossischen ExemptionErsehen ist, nicht weniger, was darseither E- Kayserl. Mayest. über das an Sie von Gemeiner Eydgnosschafst gc-iy.^t'gten Nahts-pottschafften im ckulici 1649 abgangcnes allerdemüetigstes Schreiben noch im Novembri selbigen Jahrsallergnädigst erfolgen lassen, vnd daß Sic durch dero Kayscrl. Bcfelch die Cammer zu Spcyr von jhren Ge-^ " gegen der Statt Basel ab- vnd hingegen Sich dem Friedensschluß gehorsamblich zu bequemen allergnädigst erjnnertY^^hnt ^ Hänchen auch dero vortrefflichste Herren ^lonipotontiurion zu Nürenberg besticht haben, bey den gesampten^ . ^nden daran zu seyn, daß Sie einer Statt Basel vnd gesampter Eydgnosschafst mit dergleichen Zumuetungcn vnd^ wie von Münster vnd Osnabrugg dero vnder dem Titul der samptlichcn Rcichs-Ständen zukommen, zumalen
Inhalt dem Instrumenta I'uois zuwiderlaufst, künfstigs verschonen thücgen zc.
^ ^ich n>ie nun für solche Kayserliche hohe Gnad E. Kayscrl. Mayest. Wir nochmalen allerdemüetigsten Danck sagen,^st/^" weder Vnsere Principalcn vnd Oberen noch Wir geringsten zweiffcl gehabt, daß E. Kayserl. Mayest. allergnä-^kntion vnd Willen wurde nachgelebt vnd sonderlich an feiten dero Cammergerichts solche Kayserliche Bestichüliid ° ^wen durch Xutuiium vnd Zeugen insinuii t worden), in ansehung selbige auff dem bald in aller Welt erschallenen^t gegründet, in gebührende obacht gezogen vnd gehorsamblich resxeetirt worden sein; solcher gefaßten Zuver-
i»zj. schnurstracks entgegen vnd zuwider haben gedachte Cameralen mit hiudan-setzung diß allen durch hin vnd widerklxeoutions-Munäuta so viel vermöcht vnd zu wegen gebracht, daß nach jüngst-gehaltener Franckforter Herbstmeß^ ^^^-Kauffleuthen aufs sreycr Strassen starck auffgepaßt vnd, alß Sic für ihre Personen dessen verwahrnet wordenduz ^"Mgen, Wamen vnd Güetcr zu Schlettstatt vnd Maintz gcwaltthätig gehcmmet, die Fuhrleuth bey ihren Eydeni»^.^^'!che Güeter seyen außzusagen vnd zu verrathen angehalten, die Fuehrbricff einkommenem Bericht nach aufsgerissen,^ De Schlettstatt alle Basclische vnd vnder der Baßlcrn Oomlottu gehende Güetcr aufsgepackt, durchfurcht, die Par-