Abtei St. Gallen 167». 1680. I5»S
^ben eingekoillmen sein und dieselbe mit Abnahme der Gefälle dieser Hauptmannschaft begründet haben,^ Gesandtschaften aber sich dessen nicht erinnern konnten, wurde beschlossen, den alten Brauch festzuhalten,^her Zürich beauftragt, eine Untersuchung vorzunehmen und ehestens der Kanzlei Baden das Geld zur^Heilung zn übcrmachcn. Der abnehmenden Gefälle halber werde man aus Rcmcdirung bedacht sein,^'ch. 506. bbb.
Art. I,. Klagen gegen die äbtischen Beamten wegen Überschreitung ihrer Befugnisse, indem sieZuzug des Hauptmanns hohe Fehler abstrafen u. s. w. (S. Absch. 727. 22,).
Al'tei und Thal Engeldenz.
^ neuen Prälaten wird von Lucern, Schwhz und Untcrwaldeu zu seinem Amte gratulirt'k gewünschte SchirmSzustchcrung crthcilt. Absch. 262. r.
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^ Landvogt und Landschreibcr den Kirchen SinS und Au gemachte Zumuthuug,
kj. zu erneuern, die seiner Zeit von dem Prälaten von Engelberg als Collator und Zchnthcrrangefertigt wurden, wird in Frage gestellt und die Steigerung der Kanzleikostcn, worüberüberhaupt als unzuläßig angesehen, in welchem Sinne dem Landschreibcr geschrieben wird.
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^ Engelberg schreibt an die Schirmortc Luccrn, Schwhz und Obwaldcn, daß
Nidwalden eine aus des Klosters Gütern bei Nacht cutführte Kuh zu restituiren sich^chir ^ ^ Landrath von Nidwalden die Klage mit einem bloßen Reccpisse erwidert habe. Die^tc wollen darüber mit den Abgeordneten von Nidwalden sich besprechen. Absch. 451. n.