RappcrSwyl. 1671. 167?. 1673. 1674. 15!»5
Antwort von RappcrSwyl, den Franz Rüsst betreffend, vorgelesen und dann beschlossen, zu Erhaltungunserer Reputation etwa nach Ostern aus jedem Orte einen Abgeordneten nach RappcrSwyl zu senden,den Schultheiß und Bnrgvogt in Huldigung zu nehmen. Unterdessen soll Schwhz als nächstgelegenes^rt über die, wie eS heißt, der Schirmpflicht zuwiderlaufenden, gefährlichen und wcitauSsehenden Reden"ud Actione» der Stadt inquirircn. Den Franz Ri'issi betreffend überläßt man es dem Pater Provinzial,','uch seinem Anerbieten gelegentlich in RappcrSwyl sein Bestes zu thun, Absch. 518. a. — i»I. Hin-wttich der RapperSwyler Jnconvenienzen wurde der Beschluß gefaßt, zuvörderst an Schultheiß und Rath^u Schreiben abgehen zu lassen mit Zusicherung aller schirmpflichtigcn Gewogenheit und Observanz, und^Vermelden, daß, weil Rüssi's Actio» nicht habe beigelegt werden können, man darauf bedacht sei,' Gelegenheit der bevorstehenden Bencdiction des Fürsten von Einsiedel» eine Deputation der Schirm-^e »ach RappcrSwyl zu verordnen, um den gebührenden SchirmSfreihcitcn wieder eine Introduktion^ Ezecution zu verschaffen. Absch. 5?8. a.
Art <»2. Auf Ersuchen des Prälaten von Pfäferö wird der Stadt empfohlen, dem seines Raths-entäußerten Schultheißen Kunz wieder den RathSsiz einzuräumen. Absch. 553. e.
Art. Leute der andern Religion sollen in RappcrSwyl (wie auch anderswo geschieht) währendBeten- und Mittagläutcn die Hüte abnehmen. Absch. 559. I.
, Art. Uri bringt an, wie vr. Rothenfluh und Franz Rüssi gegen die Stadt wegen ihrer^ kn Procedur mit Bedauern cingckommcn seien, wobei auf de» Wunsch um nähere Bezeichnung des^ ^ultö Landammann Abyberg schriftlichen Bericht darüber zu geben verspricht. In Erinnerung^ nach RappcrSwyl gesandten Abordnung der Schirmortc versprochen wurde,
^ ^iisst hei nächsteintrctendcr Vacanz eine Rathsstelle zu gewähren, unterdessen aber viel ungereimtes^ il >n RappcrSwyl vorgegangen ist, findet man angemessen, durch den Nuntius den Kapuzincrguardian""»rius zur Abstattung eines Berichtes über diese Angelegenheit auffordern und bevollmächtigen zu^ Absch. 595. v. — tikk Da RappcrSwyl fortwährend zu Bcsorgniß Bcranlaßung gibt, wird Urimöglichst geheim nähere Berichte zu sammeln, besonders bei dem Nuntinö anzufragen, wash^^pcröwyler bei ihm geklagt haben, und zugleich demselben mitzutheilcn, wie die von RappcrSwyl^ ^holt die den Schirmorten gegebenen Versprechen nicht gehalten und aus welchen Ursachen sie den^tt verloren haben. Auf einer folgenden Conferenz zu Brunnen sollen dann der Schultheiß und dersie Leiber von RappcrSwyl sammt einem RathSabgeordneten vorbcschicden und befragt werden, warumKi» ^ ^chirmorten zu Despcct dem Schultheißen „Kuhn" (Kunz) niemals die RathSstcllc zusagen wollten,^ Und was sie bei dem Nuntius geklagt haben, — Alles mit Mehreren«. Absch. 606. b.