1596 Rappcrswhl. 1675. 1676. 1677. 1679. 1680.
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Art. iit». Schultheiß, Stadtschreibcr und ein Mitglied des Raths werden ans die nächste Couff^nach Brunnen eingeladen, um ihre »nmncminöntiZ.« vernehmen zu lassen, damit ihr Standeswesen in beist^Form gebracht werden möge. Absch. 611. et.
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Art. t»7 Nachdem die Schirmöangchörigen die Bestätigung für den neugewählten BürgelRothenfluh bei jedem Schirmorte besonders nachgesucht, die Schirmorte aber die Angelegenheit au dmConferenz geschlagen hatten, tragen die RathSabgeordncten ihr Begehren mit dem Zusaze vor, daß ßcglauben, einen rechtschaffenen Burgvogt erwählt zu haben, und daß sie hoffen, bei ihren Freiheitenschirmt zu werden. Die verlangte Bestätigung wird ihnen verheißen, unter der dreifachen Bedingt'daß sie zwei Schultheißen wählen, welche jährlich im Amte abwechseln, daß sie dem Schultheiß Ku»ibei erster Gelegenheit eine Rathsstelle einräumen, und daß sie den Herrn Thumhscn dieses Geschäfts »>der Burgvogtei halben nichts entgelten lassen. Absch. 645. u. — <»8. Da Rappcrswhl in Betreff ^Schloßvogtö, des Eides und der von den Schirmorten vorgelegten drei Punkte auf seiner Weigerungharrt, wird angemessen erachtet, nach Ablauf des angesezten Termins eine Gesandtschaft von sämmtliäl^Schirmortcn, wozu auch GlaruS gezogen werden soll (indem eö sich nicht um die Religion handle), uRappcrswhl abgehen und daselbst die Rechtsamc der Schirmorte erneuern und weiterm Unheile vorbc»^zu lassen. Absch. 652. b. — Iii» Die Gesandtschaft nach Rappcrswhl soll, da der angesczte Ter»""verflossen ist, Sonntags den 18. Octobcr in Einsiedeln sich zusammenfinden. Absch. 657. b.
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Art. 7V Ob wegen der Stadt eine Conferenz gehalten werden solle, wird in Baden bcsprs)werden. Absch. 672. ti. — 71. Da die Rapperswhler den Schultheiß Dietrich wegen schlechtenabgesezt und eine den Schirmorten widerwärtige Person an seine Stelle gewählt haben, soll eine 6^'^Gesandtschaft von allen vier Schirmorten auf Samstag vor Michaelis in Rappcröwhl eintreffen, um ^Schirm- und Kappelerbrief wieder Geltung zu verschaffen Absch. 677. b. — 72. In Abänderung ^nach Rapperswyl angesezten Tages wird beschlossen, daß die Gesandten nächstkommenden Freitag d^uSeptember in Einsiedeln und am SamStag Abend in Rappcrswhl sich einfinden sollen, was Obwaund GlaruS mitgetheilt wird. Absch. 680. u.
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Art. 73. Auf den Bericht, daß wider altes Herkommen in Rappcrswhl zwei Schultheiße"^^gangsweise regieren, und daß ohne Porwissen der Schirmorte mit wenig Porsicht ein Porwerk a»gworden sei, auch die Acmterbcsczung erst kommenden Sonntag geschehen soll, findet man die Ze>t ?zu kurz und wird der Schloßvogt aufgefordert, bei der nächsten drciortischcn Conferenz den Eid zu ^ ^Schwhz wird mit Besichtigung des neuen Vorwerks beauftragt. Absch. 712. e. — 7Ä. Festu»^und Eidesleistung des Schloßvogts. (S. Absch. 715. g.).
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Art. 7». Mißverständnis zwischen den Burgern wegen Aufwerfung einer Schanze und eines 0U«(S. Absch. 726. s.).