1582 Murte». 1678. l«79. 1680.
des PfnmdhauseS wird zuerst zu erfahren sein, wem die Baupflicht zustehe; inzwischen soll aber doch ^Schultheiß den Zustand des Gebäudes untersuchen und die dringlichsten Reparaturen veranstalten, cht"Gefahr im Verzuge wäre Ibid. s. — HI». Der obere Zoll ertrug 185 Kronen 1'/. Bazen, der »»^90 Kronen 20'/, Bazen. Davon werden den beiden Zollern 5 Kronen 22 Bazen verrechnet, Idid '
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Art. »KI. Aus der dritten Amtsrechnung des Schultheißen Müller erhalten die beiden S>>^4 Kopf l Mäß Roggen und 18 Mütt 2 Kopf Haber, während sie ihm 2t7 Pfund 4 Schill. 8 Dc»"an Geld und 2 Mütl 3 Kopf l Mäß Dinkel schuldig bleiben. Absch. 7l6, b. — »17 Dem Sch'"^Ben. Beningcr zu Jeus; im Muriner Gebiet wird die Errichtung eines Schmidesazcö bewilligt-— »18. Dem Müller Kilchcr zu LiebiSdorf werden zur Reparatur seiner Mühle drei Eichen, dc>»Roulier zu Sugiez zwei rauhe Döhlen und eine Eiche, dem HanS Beninger zwei Eichen auS dem G"Walde bewilligt. Ibid. 2. — »14». Freiburg verweigert, zur Herstellung des PfrnndhauseS zumitzuhelfen; denn Bern habe die Collatur und die Kirche in solcher Nähe von Mutten seiBern beweist, daß sonst beide Stände die Kosten gemeinsam getragen haben und daß wirklich einigtfür Meyricz bestimmt zum Schloßgut Mutten gelegt worden sei. Freiburg will eö seiner Obrigkeit h>»bringen. Ibid. eo. — »21» Ertrag dcö obern Zolls 191 Kronen 15 Bazen, des untern 61Ibid. nn. — »21. Der Prädieant und der Stadtschrciber Herrenschwand bitten, daß jedem von
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möchte, welchem Wunsche möglichst zu entsprechen der Schultheiß ermächtigt wird. Ibid. 0». — »22.
statt der 4 entlegenen Anchatten Einschlag näher gegen Kerzerö hin liegendes Land angewiesen
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beiden Zöllnern und dem Statthalter zu Mutten werden je 4 Juchart auf dem Moos bewilligt. ^— »2». Den Gemeinden Burg und Hautevillc wird mit Hinsicht auf ihre schweren Pflicht""Führungen ebenfalls die Abstckung einer Matte zugelassen an einem Orte des Mooses, gegen dcsst"
fällige Einschlagung die umliegenden Gemeinden am wenigsten Einsprache machen. Ibid. gg.
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Art. »2 4 Die vierte Amtsrechnung des Schultheißen Müller wird genehmigt. Die beide» ^bleiben dem RechnungSstellcr 165 Pfnnd 15 Kreuzer und 2 Mütt 3 Kopf I Mäß Dinkel schuldig, ^ ^er ihnen 1 Mütt 4 Kopf 1 Mäß Roggen und 18 Mütt 3 Kopf Haber zu entrichten hat. Absch- ^— »2». Die Gemeinden Salvcnach, Jeuß, LiebiSdorf, Lurtigen und Ulmitz sollen angehalten we>de»> ^als March dienenden Graben um den Wald Galm pflichtgemäß im Stand zu halten. Auchdesto besserer Erhaltung des Waldes im selben künftighin keine Eichen, sondern nur Ta»»""'^^eSchloß gefällt werden. Ibid. v. — »2<». Dem Wirthe Milliet zum Fälbaum werden aus dci»
Galm vier rauhe Eichen bewilligt. Ebenso einem Brandbcschädigtc» I. I. Pillct aus Mitleid zw"'und vier Tannen. Ibid.ee. — »27. Ohne daß man sich bezüglich des Pfrundhauscs zu Messs'"! ^lach) über die von Bern behauptete gemeinsame Baupflicht geeinigt hat, wird ein Augenschein a»gIbid. eo. — »28. Da besonders die Gemeinde KcrzcrS gegen Anweisung von 12 Juchartc» ^dem Moos für den Prädicanten, Statthalter, Stadtschrciber und beide Zöllner Einwendung