Murtclr., tK80. Z588
^»ücuonimene Augenschein auch ergab, daß die gewählte Stelle ziemlich von Murtcn entfernt und ungc-^» sei, wurde eine Abänderung zwckmäfiig gefunden, die Gemeinde KerzcrS aber verfällt, den bctrcffen-^» Herren von Murtcn 17 Kronen Kostcncrsaz zu zahlen. Ibnl. mm. — Hingegen wurden die
»Wendungen der Gemeinde Galmitz gegen die den Gemeinden Burg und Hautcvillc gemachte Zuthcilung^» Juchartcn abgewiesen. Illill. im. — Dem Gesuche der Gebrüder Herrenschwand von Murtcn,» bezüglich des Eigenthnmö eines vermöge einer Pronuntiation zwischen ihnen und dem Procurator^» ihnen zustehenden Stüklcin Mooseö die rechte Erläuterung zu geben, wird nach Ausweis der^ iglest entsprochen. Ibill. oo. — tk jK Ertrag des ober» Zolls l3li Kronen, des untern 49 Kronenlbiä. pp. — » Da der baufällig gewordene Kirchthurm in den Mauern der Stadt»blich jst etwas darüber hinaus geht, und seine Erhaltung den Gemeinden des Amtes Murtcnobliegt, wird, nach Ansicht einer dießfälligen Baurcchnung von 1tit3, bestimmt, daß die Stadt'^» mit den zu ihr gehörigen Kirchgcnosscn einen Theil, die Landschaft insgcsammt, Lugnorre cin-w ossku, zwei Thcile der Kosten tragen solle. Gleichzeitig werden hinsichtlich der Abbruchswcisc einzelne»»Mungcn getroffen, lbiä. gg.