Murten. 1676. 1677. 1673. 1581
Kreuzer. Der Stadtcommissär Duboiö ist siir die Mühe, die er mit dem Tarif hatte, zu entschädigen.
' - — »V3 Hans, Wilhelm und Peter Gutknecht von Oberried erhalten die Bewilligung, daß,^ vhl sjx gemeinsame Haushaltung zu führen sich vereinbart, dennoch laut Thcillibcll von 1669 jederr sich se^ besonderes Eigenthum bestze und nach Gefallen testamentlich oder sonst darüber verfüge,der ^ 1 Um nichtswerthigc Rechtöhändel, die oft nicht 3 Bazen betragen, zu beschränken, wird
^Schultheiß angewiesen, alle solchen Händel, bei welchen es nicht wenigstens auf 15 Bazen ankömmt,soll ^ ^ abzuthun. Ibiä. au. — »v». In dem ganz dunkeln Archivgcwölbe des Schlosses zu MuttenFenster eingesezt und für bessere Ordnung Sorge getragen werden. Ibicl. tili. — »litt. Die
ststä ^ Murten nicht erst, wenn sie eingeladen sind, sondern sowie sie anlangen verzollt werden.
«r.'s > >
1<i77
^ Die Bilanz der ersten Amtsrechnung des Schultheißen Niklaus Peter Müller, von
^nnj 1675 bis Johanni 1676, stellt sich so, daß die Ausgaben die Einnahmen übersteigen um 314^ Kreuzer 4 Denier an Geld, 8 Kopf 1 Mäß Roggen, 1 Mütt 3 Kopf 1 Maß Dinkel, während^ ^>abcr 18 Mütt 3 Kopf mehr eingenommen als ausgegeben worden sind. Absch. 671. <1. — »V7ir.Ih^ oder Stadtzoll ertrug 173 Kronen 23 Bazen 1 Kreuzer, der untere oder Seezoll 69 Kronen,y ^ »118 Da Junker Gerhard von Diefibach sein mitten in der Stadt Mutten stehendes Haus,"iß ^ Befehls von 1675, nicht rcparirt hat, sondern zum Nachtheil der Nachbarn und zum Aergcr-^ ^ Stadt zerfallen läßt, sollen die Anstößer für den ihnen daraus erwachsenden Schaden auf seine
Zeh!'"seZeh,
lier
greifen mögen. Ibiä. v. — kl«»?». Wenn im Archiv zu Murten keine Beschreibung des Muriner, ^ vorhanden ist, soll eine solche angefertigt werden. Auch das Verzeichniß der Grund« und Boden-
ist
einer Revision zu unterstellen. Ibiä. tk. — »111 Im Wistenlach suchen die Leute sich des
^"te„s zeitweise zu entledigen, daß ste ihr alteö Erdreich mit neuer Erde übcrdeken und Reben
^ pflanzen. Die Rechnungsgesandten aber finden, „daß dergleichen, eö seien Bürinen oder anderer
pchte ^ Novalgrund gehalten werden," deswegen die Zehntleute ihre schuldigen Zehnten ab-" und keinen Anspruch auf die neuu zchntfreicu Jahre haben sollen, welche für Anbau öden Erd-Pstattet sind. Ibicl. W.
1«78
^ i5I l . Bei Ablcgung der zweiten Amtsrechnung des Schultheißen Müller zeigt sich zu Gunstenregierenden Orte ein Uebcrschuß von 1 Mütt 4 Kopf 1 Mäß Roggen und 18 Mütt 3 Kops^eld ' haben sie dem Rechnungösteller zurükzuvcrgüten 376 Pfund 5 Schill. 4 Denier an
°in 2 Mütt 3 Kopf 3 Mäß Dinkel. Absch. 695. e. — »12. Da die Gemeinde Ferenbalmi" b ^ ^flwend einschlagen wollte, darüber aber mit Agristwhl in Streit gerieth, soll der Schultheiß ste
"""cht Ibiä. I. - »13. Nach Antrag des Schultheißen soll der Wald Galm auS-
^'peiisci's "'"iüuw und in Schläge abgetheilt werden. Bei der Einzäunung sind die Anstößer in^ t zn ziehen. Ibiä. x. — »14. Aus Klage des Prädicantcn zu Mehriez über den Zustand