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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1580
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1580 Murten. 1673. 1674. 1675. 1676.

werden. Ibid. tt. 488. Dem Sekelmeister Wurstemberger werden aus dem Galmwalde zwei EiWbewilligt. Ibid. uu.

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Art. 48». Das Resultat der dritten Amtsrechnung des Schultheißen Niklaus Fischer stelltso, daß die Orte dem Schultheißen schuldig bleiben 365 Pfund 16 Schill. 9 Denier an Geld und 2 V!»3 Kopf 1 Maß Dinkel, während er ihnen 4 Kopf Roggen und 17 Mütt 3 Kopf Haber zu entriäMhat. Absch. 59t). o. 4 »tt. Die versunkenen Marchstcine zwischen dem Gute Löwenbcrg und der La>^straße wieder herzustellen wird dem Schultheißen in Auftrag gegeben. Ibid. I. 4»I. Dem "Schaffner Abraham von Werdt sollen für den Bau seiner Scheuern vor der Stadt Murtcn, Lehe»regierenden Stände, aus dem Wald Galm zwei Eichen und vier Tannen verabfolgt werden. Idiä- 4»2. Die Zolltafeln der beiden Zölle werden bereinigt, auch die Zollrechnungen abgenommen,obere Zoll ertrug 71 Kronen 11 Bozen 1 Kreuzer, der untere 52 Kronen 3 Kreuzer, Ibid. 86-4»A. Wenn pandvogt Dicßbach zu Morsce sein Haus zu Murtcn bis künftigen Jakobötag nicht »'Mbaut, wird dem Spitalmcister von Mutten kräftigere Hand geboten werden. Ibid. nn. 4»4.des umgefallenen Pannerstokcö zu Mur und der eingefallenen Schwelle zu Lugnorre ist durch den SM

schreiber zu Freiburg und den Schultheißen von Murtcn der Augenschein eingenommen und dasverordnet worden. Ibid. gg. 4»ki. Die vom Schultheiß von Mutten gewünschte Zehntbeftc>»^einer halben Juchart Reben, ab welcher der fünfzehnte Zuber gczehntet werde, gegen Abtretung destenö ab einer ganzen Juchart, von welcher der eilste Zuber zehnte, wird bewilligt; jedoch solle»ausgetauschten Stüke ordentlich beschrieben und in das Urbar eingetragen werden, Ibid. rr.

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Art. 4»<i. Die vierte Amtsrechnung (Johann! 1673 bis Johanni 1674) des Schultheiße»

Fischer wird genehmigt. Rechnungöresultat: Der Schultheiß schuldet den beiden Städten 16 Mütt 6

Haber, hingegen diese ihm 266 Pfund 9 Denier, 1 Kopf Roggen. 2 Mütt 3 Kopf 1 Mäß Dinkel.621. e. 4»7. Dem gleichen Rechnungösteller bleibeil die beiden Städte aus seiner fünfte»rechnung schuldig 365 Pfund an Geld, 1 Kopf Roggen, 2 Mütt 2 Kopf 1 Mäß Dinkel, währet ^ail ihn zu fordern haben 16 Mütt 3 Kopf Haber. Ibid. d. - 4,»8. Junker Dießbach ist zu '»ab""''daß er sein zerfallenes Hauö zu Mutten baue; thäte er das nicht, so würde man die Stadt baue» l^"und ihm die Hofstätte entziehen. Ibid. r. 4»,». Zollrechnung zu Mutten. Der obere Zoll elt^65 Kronen 17 Bazen 3 Kreuzer, der untere 158 Kronen 21 Bozen 3 Kreuzer. Ibid. v.

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Art. »0». Auf Anregung des Prädicanten von Mutten wird beschlossen, daß, um derHeiligung des PfingstfcfteS auszuweichen, der Jahrmarkt statt am Pfingstmontag am Mittwoch »achgehalten werden solle. Absch. 644. u. Die Stadt Murteil wird nachdrüklich ermahnt.

Pfarrer ein wohnliches Hauö herzurichten. Ibid. v. Die Zollrechnung des ober» Z<^^,

Stadtzolls erzeigt 177 Kronen 23 Bazen 1 Kreuzer, die des untern oder Seezolls 72 Krone» ^