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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1579
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Murten. 167t. 1673. 1579

werden, schlagweise junges Holz nachzupflanzen. Dom Sekclmeistcr Wnrstcmbcrger werden zwei,Landvogt von Trachsclwald vier Eichen ans dem Galinwalde zu ihren nothwendigcn Gebäuden bc-^ Ibid. I. 770 Auf Anbringen des Schultheißen, daß die Muriner uin jedenHadank" und"chtowürdigen Handel rechten, ohne den Schultheiß zn begrüßen und die Sache in Güte hinlege» zuder Grund davon vorzüglich in der niedrigen UrkundStaxc liegen möge, diese hiemit gesteigertk» sollte, findet man sich, um der Klage über Beschränkung alter Rechte auszuweichen, nicht bewogen,den Ucbclstand einzuschrciteii; doch wird Frciburg die Stadt Murten vor solchen nichtswürdigen^>bcln warnen. Ibid. in. 474, Der Schultheiß soll untersuchen, wer die Brüke zu KerzerS zuPflichtig sei. Ibid. n. 775 Die Erkiindignng wegen vermeintlichen ConfiScationcn oder"^^^enen GntS, die gemäß erhaltenen Befehls Schultheiß Fischer angestellt hatte, ergab keine Bc-^ilung des FiScuö. Ibid. b. 770 Der Schultheiß hat nachzufragen, wie sich mit dem Stük/ kn verhalte, das P. Biolleh und Mithaftcn gleich den Reben einzuschlagen und der Hut des Messc-^ iu unterstellen Willens ist. Ibid. oo.

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^ ^rt. 777. Bei Abnahme der zweiten Amtsrechnung des Schultheißen Fischer bleiben die beidenschuldig 357 Pfund 4 Schilling 9 Denier, dagegen er ihnen 18 Mütt 3 Mäß Haber. Absch.^ 778 Der Elisabeth Bolle, Wittwe des Hans Jakob Herrenschwand, werden zur Reparatur

^ baufälligen Hauses zwei Eichen aus dem Galinwalde bewilligt. Ibid. x 770. Dem P. Ri-

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du Praz cn PUy wird gegen I Schilling jährlichen Zinses die Zchntfrciheit eines StükchcnS'xs > liegenden Erdreichs bewilligt. Ibid. 780. Da laut Bericht der Gcncralcommissäre

Gewölbe zu Murten in ganz confusem Zustand sich befindet, so werden genannte Com-"ic beauftragt, dasselbe in gute Ordnnng zu bringen. Ibid.ee. 781. Der zu Mnr an der^lic eingestürzte Panncrstok, Marche zwischcir den Aemtcrn Wiflisburg und Murten, soll hergestelltchsc, ^l^^ Da zn Guevauz ein die Marche bildendes Bächlcin die Schwelle weggc-

Rch andern Lauf genommen hat, wird die Gemeinde Lugnorrc aufgefordert, die Schwelle

baue» und dem Bache den alten Runs anzuweisen. Ibid. Ick. 780 Der Müller zu Ker-z" Reparatur seiner Mühle zwei Eichen. Ibid. nun. 787. Bern /ludet befremdlich, daß^ Murten den obern Stadtzoll, Bern den untern Zoll am See beziehe und doch die Zollein-^>ci> ^ ^ gemeinsame Kosten besoldet und beide Zölle im Rainen beider Städte bezogen werden. Bonlllil/ ist man um so bereitwilliger, beide Zölle in gemeinsame Rechnung zu bringen, wie in

^ Zeit, da der untere Zoll mehr ertrage. Ibid. pp. 785. Die Wirthc von Murten klagen,teisiPintcnschcnkcn auch Herberge gegeben werde, werden aber auf die ihnen 1643 crthcillc Con-^Viesen. Ibid. gg. 780. Schultheiß Fischer anerbietet für die Zchntcnpflicht eines Gartensbalben Juchart Neben im Wistcnlach, welche den fünfzehnten Zuber entrichtet, eine ganze Ju-^"iusezen, welche den eilftcn Zuber abgebe. Der Tausch wird angenommen, ibid. rr. 787.hch ^^'^^^lion des Waldes Galm soll der Schultheiß die zum Holzhan berechtigten Gemeinden an-biv^' ^^tläsig einen Einschlag von 1W Jucharten zu machen und denselben cinzufristcn, bis der Samejst. Säumigen sollen bis zur Erstattung der Gebühr von der Mitnuzung ausgeschlossen