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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1577
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Murten. 1664. 1667. 1577

"^ss den Bodcnzinsen auferlegt wird. Ibiä. o. Die Gemeinden Burg, Salvcnach und Lur-

samint Altavilla werden mit ihrer Klage über die GutSeinschlägc der Frau Manuel, nachdem diese""s den Einschlag der 1649 verwilligtcn 39 Jucharten verzichtet hat, abgewiesen und zu fünf Thalcrn^lenersaz verfällt. Ibiä. p. Äkk». Die klagenden Anstößcr an daS baufällige, fast ganz ruinirtedcö Obersten Jost von Dießbach zu Murten sind an die hohen Obrigkeiten gewiesen worden./IHN Der Schultheiß zu Murten soll hinsichtlich des Anbringenö des Herrn Martin, Wirthiu>n weißen Kreuz in Murten, wegen eines gewissen Gobct'ö hintcrlasscnem Gut uud Testament, dieses" innert vierzehn Tagen gerichtlich inventarisiren lassen und den beiden Städten je ein Doppcl des"dentars zuschiken. Ibiä. x.

Art. Nach den üblichen Verehrungen bleibt der gewesene Schultheiß Junker Niklauö Reiff

^ seiner vierjährigen AmtSrcchnung (von Johanni 1655 bis Johanni 1659) den beiden Städten, dasKreide zu Geld veranschlagt, schuldig 1903 Pfund 12 Schilling 4 Denier (das Pfund 5 Bozen,. , Willing 8 Denier). Absch. 467. k. Fünfjährige AmtSrcchnung dcö gewesenen Schult-

Daniel Zehender, von 1669 bis 1665. Nach Verehrung alles Getreides an den Landvogt und^dtirnng von 266 Pfund (zu 5 Bazen) RcchuungSkosten bleiben die beiden Städte Zehender 2969 Pfd.Ibiä. n. AS!». Zweijährige AmtSrcchnung dcS Schultheißen Hans Jakob von Affrh, von Jo-1665 bis Johanni 1667. Nachdem alles Getreide geschenkt und 197 Gulden RcchnungSkosten zu" schuldigen 413 Pfund 6 Schill. 8 Den. geschlagen worden, haben die beiden Städte dem Schult-"och 529 Gulden 6 Schill. 8 Den. gul zu machen. Ibiä. o. 4<»V. Die Amtsrechnung der^ des gewesenen Statthalters zu Murten, Hans Ulrich Lenzburgcr selig, von Johanni 1659 bis Jo-1669, stellt sich so, daß die beiden Städte nach Verehrung alles überschüssigen Getreides und Ad-^"ung 5Z Pfund RcchnungSkosten noch 417 Pfund herauszubczahlen haben. Ibiä. p. Ittlihkx ^ Schultheißen Grafcnried, Herrn von CorcelleS, daß seine Untergebenen durch Umwandlungin Reben, Verwendung des Düngers für die Reben und Verkauf deö FuttcrS in andere Ge-ll»«/" Ertrag der Güter und den eigenen Wohlstand gefährden, bringt in Erinnerung, daß auchKurten der Weinbau dem Akerban Eintrag thue, daß nicht bloß da, wo der Pflug uicht hinkommengepflanzt, sondern auch Akcrland in Rebland umgewandelt, übcrdieß geringer Wein und in^"ge, als man absezen könne, erzeugt, die Liederlichkeit befördert, dem Zehnten Abbruch gethan

't

!eh^ ^ Zehntpflichtigkcit einiger Güter deö HofeS Löwenberg auf andere außerhalb desselben gelegene

ltr>>i , ^ Gesandten anerkennen das Bedürfniß, dagegen einzuschreiten; weil aber Freiburg nicht in-sällt die Sache in den Abschied. Ibiä. bb. Dem Ansuchen Wolfgangö von

überzutragen, wird, nach stattgcfundcncr Untersuchung und Prüfung der betreffenden^tspr ^ Ertragsfähigkeit, von Bern ohne, von Frciburg mit Vorbehalt der Ratification

Zch In Hinsicht der Wässerung aus dem Mühlbach, woran dem Gute Löwenbcrg zwei Thcile

>>°>l ^^»viesen sind, mögen die Interessenten sich vollends vereinbaren. Ibiä. co. Den Schüzcn^ Gesuche um ciuc Schüzengabe von Frciburg an diese Konferenz gewiesen, wcr-

k'unial zwei Paar Hosen verliehen, eines für jeden Stand, die der Schultheiß von Murten auf

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