Grandson. 1677.
1567
Iti77.
378 37«^. Erst? AmtSrechnung des Landvogts Samuel Tschisscli, von Michaelis 1675^ Michaelis 1676. Sic stellt sich im Resultat so, daß die Einnahme» an Getreide die Ausgaben über-eil um 62 Mütt 6 Kopf 3>/< Quart Korn, 43 Msttt 8 Kopf '/< Quart Haber und 1 Faß 3 Scstcrwährend an Geld 812 Gulden 2 Schilling 5 Denier mehr verausgabt als eingenommen wordenAbsch. 671. k. — 38«. Da die Cur- oder Pfrundgliter von Tag zu Tag weniger ertragen,"wn zwar gemeint, sie durch Verleihung auf eine Anzahl Jahre höher zu bringen, aber auf Vcr-sjx „jcht in liegenden „Gründen", sondern in Zins- und Zehntrcchten bestehen, wieder daranfIki^ Landvogt und den Commissären nähere Erkundigung einzuziehen aufgetragen.
^ 381 Die Bürgerschaft von Grandson hielt kürzlich, ohne den Landvogt darum zu begrüße»,^ ^^ucindevcrsammlung; sie behauptet auch dazu berechtigt zu sein und auch die auswärtigen Mc-ZU stch ziehen zu dürfen. Indem der Laudvogt Auskunft verlangt, wie er sich zu Verhalten habe,^ "^u ujcht, ohne die Bürgerschaft und ihre Rechtsgründc vernommen zu haben ,' darüber eintreten.
schein Sinne wird die Angabe verschoben, daß die Bürger von Grandson sich unter einander mit^ " Cid zu», Stillschweigen über ihre Verhandlungen verpflichtet haben, UM. in. — 382. Nachdem^^'uuude Provence bei den regierenden Orten die Erlaubnis; ausgewirkt hat, eine Mühle zu cr-^)cbcn A. Stcttler, Vogt zu Köniz, als Bcsizcr der Mühle ü la Umso ou und die übrigendie Einwendung: Im Amte Grandson seien schon bei zwanzig Mühlen und bei Provenceals genug, so daß die neue Mühle den schon bestehenden, mit schwerem Zins belasteten^ die Existenz gefährde, ohne daß sie in trokcnen Zeiten ihre Kunden besser bedienen könne. Die^">c„,dc Provence dagegen behauptet, daß sie durch Bcuuzung des Abflusses der Dorfbrunnen aller-»lehr Wasserkräfte als die andern Mühlen gewinne u. s. w. Beschluß, den Obrigkeiten den An-^uterbringen, durch einen Sachverständigen eine Untersuchung vornehmen zu lassen. UM. n. —sjx > Herr von Montagny, als Bcstzer des Zehntens von Concisc, bestreitet dem Vogte A. Stcttlerallgemeinen Zehntbczirkc liegenden vereinzelten Zchntbercchtigungcn. Stcttler legt seine Gc>ls»» ^ über sein Gegner erklärt durch seinen Stellvertreter, daß er nur vor dem Untergerichte zu
^ geben werde. Daher wird die Angelegenheit verschoben, dem Herrn Stcttler aber zwei
djH Kostcncrsaz zugesprochen. UM. o. — 38 4 Auf Gesuch des Herrn CheircS von Lausanne^'^ücben, daß zwischen seinem kleinen Zehnten zu Avonand und dem den regierenden Orten gc-ilkoßen Zehnten eine Ausmarchung vorgenommen werde. UM. c>. — 38kt. Statt der 4 Kopf^l>iz/ ^ Haber Fcuerstattzinö eines baulosen Hauses zu Concisc gibt man sich mit 1 Kopfschs.j, ""b 1 Kopf Haber, oder zulezt mit 5 Mäß Haber zufrieden, wenn dessen Eigcnthümcr, Unter-^ichcrr, dasselbe wieder herzustellen sich verbindlich macht. UM. s. — 38t». Frcibnrg wicdcr-^khauptung, daß die Wuchcrbußen civilisch seien; Bern verweist auf den Burgrechtsbrief vonbestimme, daß Niemand den Andern vor ein geistliches Gericht laden solle, ausgenommenIsijß ^^chcn und um Wucher, woraus folge, daß das Chorgcricht befugt war, die Colomb zu büßen,n ^ 387. Der Zehnten von Gicz und St. Pierre wird auf neun Jahre an Sam. McuSnicr^^kliehen für 6 Mütt Korn und 6 Mütt Haber nebst den gewöhnlichen Emolumenten an dielbist. llll.